2791/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Kostenerstattungen seitens der Krankenkassen

 

 

Es erreichen uns zunehmend Beschwerden, dass Kostenrückerstattungen seitens der

Krankenkassen äußerst schleppend und bürokratisch behandelt werden. Auch sind die

Erstattungsbeträge in den wenigsten Fällen für die Betroffenen transparent.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.   Wie lange sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Kostenrückerstattungen und

      stimmt es, dass sie in letzter Zeit zunehmen?

 

2.   Wie viele Anträge werden wegen - teils dubioser - Rückfragen bei den Versicherten in

      der Erledigung zurückgereiht?

 

3.   Wie viele Kundenkontakte gibt es durchschnittlich pro Rückerstattungsfall?

 

4.   Wie hoch sind die Rückerstattungskosten pro Wahlarztinanspruchnahme?

 

5.   Stimmt es, dass bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes, welcher verschiedene,

      normalerweise separat vergüteter Untersuchungen, nur eine normale

      Wahlarztkonsultation rückerstattet wird?

 

6.   Ist es korrekt, dass etwa bei Blutabnahme, Ultraschall und Untersuchung im Rahmen

      einer Wahlarztkonsultation nur eine normale Wahlarztpauschale vergütet wird, bei

      Inanspruchnahme von einem Arzt, und möglicherweise zwei verschiedener Labors, die

      Kosten für die Krankenversicherung aber ein Vielfaches sind?

      6a) Wenn ja, entspricht eine solche Regelung den gesetzlichen Intentionen und warum

            werden Personen die Wahlärzte konsultieren so eklatant benachteiligt?

 

7.   Ist es korrekt, dass für eine Röntgenuntersuchung im Ausland nur die Wahlarztpauschale

      erstattet wird und nicht der Kostensatz für die entsprechende Untersuchung refundiert

      wird?

      7a)  Wenn ja, wie kann eine solche Vorgangsweise gegenüber den Versicherten

             begründet werden?

 

8.   Wie kann Ihrer Meinung nach mehr Transparenz für die Versicherten in die derzeitige

      Praxis der Kostenerstattungen gebracht werden?

9.   Die Wiener Gebietskrankenkasse bittet in ihren Schreiben an die Versicherten „von

      schriftlichen und telefonischen Urgenzen Abstand zu nehmen“ - finden Sie das auch bei

      mehrmonatiger Bearbeitungszeit für eine akzeptabel Vorgangsweise?

 

10. Können Sie es ausschließen, dass die langen und sich offensichtlich in letzter Zeit noch

      zusätzlich verlängernden Bearbeitungszeiten durch die finanzielle Lage der

      Krankenversicherungen mitverursacht werden?

      lOa) Wenn nein, wie erklären sie den - pünktlich zahlenden - Versicherten, diese

              Vorgangsweise?