2791/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.07.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Kostenerstattungen seitens der Krankenkassen
Es erreichen uns zunehmend Beschwerden, dass Kostenrückerstattungen seitens der
Krankenkassen äußerst schleppend und bürokratisch behandelt werden. Auch sind die
Erstattungsbeträge in den wenigsten Fällen für die Betroffenen transparent.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie lange sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Kostenrückerstattungen und
stimmt es, dass sie in letzter Zeit zunehmen?
2. Wie viele Anträge werden wegen - teils dubioser - Rückfragen bei den Versicherten in
der Erledigung zurückgereiht?
3. Wie viele Kundenkontakte gibt es durchschnittlich pro Rückerstattungsfall?
4. Wie hoch sind die Rückerstattungskosten pro Wahlarztinanspruchnahme?
5. Stimmt es, dass bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes, welcher verschiedene,
normalerweise separat vergüteter Untersuchungen, nur eine normale
Wahlarztkonsultation rückerstattet wird?
6. Ist es korrekt, dass etwa bei Blutabnahme, Ultraschall und Untersuchung im Rahmen
einer Wahlarztkonsultation nur eine normale Wahlarztpauschale vergütet wird, bei
Inanspruchnahme von einem Arzt, und möglicherweise zwei verschiedener Labors, die
Kosten für die Krankenversicherung aber ein Vielfaches sind?
6a) Wenn ja, entspricht eine solche Regelung den gesetzlichen Intentionen und warum
werden Personen die Wahlärzte konsultieren so eklatant benachteiligt?
7. Ist es korrekt, dass für eine Röntgenuntersuchung im Ausland nur die Wahlarztpauschale
erstattet wird und nicht der Kostensatz für die entsprechende Untersuchung refundiert
wird?
7a) Wenn ja, wie kann eine solche Vorgangsweise gegenüber den Versicherten
begründet werden?
8. Wie kann Ihrer Meinung nach mehr Transparenz für die Versicherten in die derzeitige
Praxis der
Kostenerstattungen gebracht werden?
9. Die Wiener Gebietskrankenkasse bittet in ihren Schreiben an die Versicherten „von
schriftlichen und telefonischen Urgenzen Abstand zu nehmen“ - finden Sie das auch bei
mehrmonatiger Bearbeitungszeit für eine akzeptabel Vorgangsweise?
10. Können Sie es ausschließen, dass die langen und sich offensichtlich in letzter Zeit noch
zusätzlich verlängernden Bearbeitungszeiten durch die finanzielle Lage der
Krankenversicherungen mitverursacht werden?
lOa) Wenn nein, wie erklären sie den - pünktlich zahlenden - Versicherten, diese
Vorgangsweise?