2794/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Region Nord“ statt eigenständiger Region Salzburg der Telekom

Austria AG

 

Die geplanten Strukturmaßnahmen der Bundesregierung und Maßnahmen im

Rahmen der sogenannten Verwaltungsreform führen zu einer Einschränkung der

Verwaltungsdienststellen des Bundes in bestimmten Regionen (Bundesländer) die

entweder aufgelassen, verlagert oder zentralisiert werden. Ähnliche Maßnahmen

sind auch im ausgegliederten Bereich (z.B. ÖIAG) festzustellen - nun konkret beim

Konzern der Telekom Austria AG. Unter dem Schlagwort „flache Hierarchie“ werden

operative Einheiten vor Ort reduziert und Entscheidungsabläufe zentralisiert.

 

Nach Informationen der Gewerkschaft -, Post- und Fernmeldebediensteten läst die

Telekom Austria AG bis Jahresende 2001 alle bisherigen - eigenständigen und

autonom agierenden - Stellen im Bundesland Salzburg auf und unterstellt diese in

der neugeschaffenen „Region Nord“ defakto also dem Bundesland Oberösterreich.

 

Ausschließlich Maßnahmen des Personalabbaues und unreflektierte

Standortbereinigungen werden als Restrukturierungsmittel eingesetzt, wobei nicht

auf die bisherige Produktivität der Organisationseinheiten abgestellt wird, sondern

lediglich ganz bestimmte Standorte bevorzugt und berücksichtigt werden: Nämlich

der Großraum Wien, Graz, Linz und Innsbruck. Regionale Interessen werden nicht

berücksichtigt. Damit müssen die in den neuen Organisationskonzepten der Telekom

nicht mehr vorgesehenen Regionen eine Reihe von nicht akzeptablen Nachteilen in

Kauf nehmen.

 

Bezeichnend ist auch der Umgang des Managements der Telekom Austria AG mit

den im Konzern beschäftigten Mitarbeiterinnen: Abberufung von Arbeitsplätzen und

danach zu einem Art Bereitschaftsdienst zuhause verpflichtet - „Herauslocken“ von

Mitarbeitern aus dem Beamtenstatus miet einem steuerrechtlich fragwürdigen

Abfertigungsmodell - Ausübung von psychischen Druck das Vorruhestandsangebot

anzunehmen usw. Arbeitsrechtlich ist die Situation vielfach ungeklärt. Demotivation

der Mitarbeiter und fehlende Identifikation mit dem Konzern sind die logische Folge

einer solchen Personalpolitik!

 

Mit derartigen Maßnahmen - im Verwaltungsbereich wie auch im ausgegliederten

Bereich - werden Bundesländer unterschiedlicher Klassen geschaffen und einzelne

Bundesländer wie Salzburg im Wettbewerb der Regionen strikt benachteiligt.

Darüber hinaus gehen hochrangige Arbeitsplätze verloren (z.B. Führungspositionen),

Entscheidungsbefugnisse werden verlagert und somit auch der landespolitische

Einfluss wird zu Gunsten Oberösterreichs zurückgedrängt. Bei einem Wegfall

regionaler Entscheidungsstrukturen ist keine Einbindung in wirtschaftliche,

technische oder personelle Strategien des Konzerns mehr gegeben. Damit wird dem

Image Salzburgs als attraktiver Wirtschaftsstandort ein irreparabler Schaden

zugefügt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Verkehr, Technologie und Innovation nachstehende Anfrage:

 

1.   Wann wurde durch das Management der zukünftige Personalbedarf des

      Konzerns Telekom Austria AG festgesetzt?

 

2.   Wie hoch war der Personalstand im Konzern Telekom Austria AG mit Stichtag

      01.01.2001 (aufgeschlüsselt die einzelnen Regionen)? Wie viele Mitarbeiterinnen

      waren davon bei welchen Tochterunternehmen beschäftigt?

 

3.   Wie hoch soll der Personalstand im Konzern Telekom Austria AG in den

      einzelnen Regionen mit Stichtag 31.12.2001 und 01.01.2002 sein

      (aufgeschlüsselt auf die einzelnen Regionen)?

 

4.   Ist es richtig, dass die eigenständige Region Salzburg der Telekom Austria AG

      aufgelöst und der neugeschaffenen „Region Nord“ (Oberösterreich) unterstellt

      wird?

 

5.   Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

 

6.   Wenn ja, wie viele Beschäftige müssen dadurch in der Region Salzburg abgebaut

      werden?

 

7.   Wie lauten die Produktivitätskennzahlen der einzelnen Regionen für das Jahr

      2000 (Aufschlüsselung auf einzelne Regionen)?

 

8.   Welche selbstständigen bzw. eigenständigen Organisationseinheiten verbleiben

      im Bundesland Salzburg?

 

9.   Wie viele Mitarbeiterinnen haben bislang (30.06.2001) das Vorruhestandsmodell

      angenommen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)?

 

10. Wie viele Mitarbeiterinnen wurden von 1998 bis Stichtag 30.06.2001 (früh)

      pensioniert (Aufschlüsselung nach Alter: bis 40 Jahre, bis 50 Jahre, bis 60 Jahre

      und über 60 Jahre).

 

11. Wie viele Neuaufnahmen wurden statt den in das Vorruhestandsmodell

      abgegangenen Mitarbeiterinnen 1998, 1999, 2000 und bis 30.06.2001

      vorgenommen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)? Wie viele davon

      als Teilzeitbeschäftigte?

 

12. Wie viele Mitarbeiterinnen haben bis 30.06.2001 ihren Austritt (Kündigung) erklärt

      und das Abfertigungsmodell („Golden Handshake“) angenommen

      (Aufschlüsslung auf die einzelnen Regionen)?

 

13. Wie viele Neuaufnahmen sollen bis Ende 2001 im Konzern noch vorgenommen

      werden (Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)? Wie viele Neuaufnahmen

      sind für 2002 geplant? Wie viele davon als Teilzeitbeschäftigte?

14. Wie viele MitarbeiterInnen waren mit Stichtag 30.06.2001 von der Dienstleistung

      befreit und zu einem Art Bereitschaftsdienst zu Hause verpflichtet

      (Aufschlüsselung auf die einzelnen Regionen)?

 

15. Welche und wie viele Mehrdienstleistungen (z.B. Überstunden) mussten im Jahre

      2001 bis Stichtag 30.06.2001 aufgrund betrieblicher Zwänge von den

      verbleibenden MitarbeiterInnen erbracht werden?

 

16. In welcher Form wird bei dieser neugeschaffenen „Region Nord“ sichergestellt

      dass die Bestimmungen zum Universaldienst im Bundesland Salzburg

      eingehalten und die Bevölkerung von Salzburg dadurch nicht benachteiligt wird

      (z.B. Öffentliche Sprechstellen)?

 

17. Wie ist es zu rechtfertigen, dass mit diesem Restrukturierungsprogramm

      sämtliche Angelegenheiten des Universaldienstes von salzburgfernen

      Einrichtungen betreut werden?

 

18. Wie ist es zu rechtfertigen, dass der bisher in Salzburg Stadt angesiedelte

      Telefonauskunftdienst aufgelassen wurde und dieser Teil nunmehr in erster Linie

      von den Standorten Linz, Wien, Graz aus wahrgenommen wird?

 

19.Wie viele Anrufe erhielten die einzelnen Standorte des Telefonauskunftdienstes

      im Juni 2000 und im Juni 2001 (Aufschlüsselung auf die einzelnen Standorte)?

 

20. Wie viel betrugen die Werbungskosten des Konzerns für den

      Telefonauskunftdienstes im Jahr 2000, wie viel im Jahr 2001?

 

21. Wie lange bleibt der Standort Mauterndorf abgesichert?

 

22. Wie viele Mitarbeiter waren im Auskunftsdienst 2000 beschäftigt? Wie viele

      werden mit Stichtag 01.01.2002 im Auskunftsdienst beschäftigt sein?

 

23. Ist damit zu rechnen, dass der „Auskunftsdienst“ in eine eigene zentraltätige

      Gesellschaft ausgegründet bzw. diese neue Gesellschaft an den verbliebenen

      Standorten zusätzliches Personal aufnehmen wird?

 

24. Wie ist es zu rechtfertigen, dass sämtliche Leitungsfunktionen nach

      Oberösterreich (Dienstort Linz) verlagert wurden und mittlerweile fast

      ausnahmslos mit beamteten Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Oberösterreich

      besetzt wurden?

 

25. Wie kann damit aus Ihrer Sicht sichergestellt werden, dass im Bundesland

      Salzburg weiterhin Investitionen vorgenommen, neue Geschäftsfelder angesiedelt

      und die Arbeitsplätze erhalten werden nachdem regionale

      Entscheidungsstrukturen innerhalb des Konzerns weggefallen?

 

26. Ist es aus Ihrer Sicht konsumentenpolitisch gerechtfertigt das im Bundesland

      Salzburg keine zentrale Kundenanlaufstelle (Service, Bautrupps, Beschwerden,

      Streitschlichtung) mehr existiert?

27. Welche operative Einheiten mit regionalen Entscheidungsträgern - der Telekom

       Austria AG verbleiben langfristig im Bundesland Salzburg?

 

28. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Nachteile für den

      Wirtschaftsstandort Salzburg dadurch zu verhindern?

 

29. Welcher Nettoerlös wurde beim Börsengang der Telekom Austria AG letztendlich

      erzielt?

 

30. Wie hoch waren die externen und internen Kosten des Börsengangs (Broker -

      Firma, Werbung etc.) der Telekom Austria AG (ersuche um Aufschlüsselung)?

 

31. Welche Maßnahmen (von Management, ÖIAG und der Bundesregierung) sind bei

      einem gänzlichen Verkauf (Privatisierung) der Telekom Austria AG für die

      ArbeitnehmerInnen vorgesehen, die in die Telekom Austria Personalmanagement

      Ges.m.b.H (TAP) verlagert (versetzt) worden sind?

 

32. Kann Ihrerseits nach der Privatisierung der Weiterbestand der TAP garantiert

      werden?

 

33. Werden ArbeitnehmerInnen abberufen, obwohl genug Arbeit - auch aufgrund

      neuer Organisationsformen - vorhanden ist (z.B. Kabel- und Verlagsaufsicht,

      Transmission Salzburg, Kundeninformationscenter Salzburg)?

 

34. Warum werden Mitarbeiterinnen die Beamte sind abberufen ohne auf § 40 Abs. 1

      BDG Rücksicht zu nehmen, wonach innerhalb von zwei Monaten eine

      gleichwertige Verwendung zuzuweisen ist?