2800/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.09.2001
der Abgeordneten Reindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Absperrgitter
Bei bestimmten Einsätzen, bei denen gefährliche Übergriffe zu erwarten sind, verwendet
die Exekutive Absperrgitter.
Hinweisen zufolge werden diese Absperrgitter allerdings nicht nur bei dienstlichen
Anlässen eingesetzt, sondern werden auch bei Veranstaltungen an private Personen
kostenlos verliehen. Da es aber auch private Unternehmer gibt, welche Absperrgitter zu
einem Preis von ä S 75,-- pro Laufmeter vermieten, entsteht hier eine
Wettbewerbsverzerrung bzw. eine Benachteiligung gegenüber den privaten
Unternehmern.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Bei welchen Landesgendarmeriekommanden und Bundespolizeidirektionen werden
Absperrgitter gelagert?
2. Wie oft wurden diese Absperrgitter im Jahr 2000 und 2001 verwendet und zu
welchem Zweck jeweils?
3. Ist es richtig, daß diese Absperrgitter von der Exekutive auch an private Veranstalter
unentgeltlich weitergegeben wurden? Wenn ja, wie oft und zu welchen konkreten
Zwecken? Wenn nein, welche Miete ist von einem Privaten für solche Absperrgitter
an die Exekutive zu zahlen?
4. Wer ist im Konkreten zuständig für die „Vermietung“ von Absperrgittern?