2800/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.09.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Reindl

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Absperrgitter

 

Bei bestimmten Einsätzen, bei denen gefährliche Übergriffe zu erwarten sind, verwendet

die Exekutive Absperrgitter.

Hinweisen zufolge werden diese Absperrgitter allerdings nicht nur bei dienstlichen

Anlässen eingesetzt, sondern werden auch bei Veranstaltungen an private Personen

kostenlos verliehen. Da es aber auch private Unternehmer gibt, welche Absperrgitter zu

einem Preis von ä S 75,-- pro Laufmeter vermieten, entsteht hier eine

Wettbewerbsverzerrung bzw. eine Benachteiligung gegenüber den privaten

Unternehmern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Bei welchen Landesgendarmeriekommanden und Bundespolizeidirektionen werden

    Absperrgitter gelagert?

 

2. Wie oft wurden diese Absperrgitter im Jahr 2000 und 2001 verwendet und zu

    welchem Zweck jeweils?

 

3. Ist es richtig, daß diese Absperrgitter von der Exekutive auch an private Veranstalter

    unentgeltlich weitergegeben wurden? Wenn ja, wie oft und zu welchen konkreten

    Zwecken? Wenn nein, welche Miete ist von einem Privaten für solche Absperrgitter

    an die Exekutive zu zahlen?

 

4. Wer ist im Konkreten zuständig für die „Vermietung“ von Absperrgittern?