2801/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.09.2001
der Abgeordneten Emmerich Schwemlein
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Inkrafttreten der Postdienstverordnung
Nach §4 Abs. 2 Postgesetz durch Verordnung hat der Bundesminister u. a. die Möglichkeit
und die Verpflichtung, gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post abzugelten.
Postdienstleistungen sind flächendeckend zu allgemein erschwinglichen Preisen und in einer
solchen Qualität anzubieten, dass den Bedürfnissen der Kunden durch eine entsprechende
Dichte an Abhol - und Zugangspunkten sowie durch die Abhol - und Zustellfrequenz
entsprochen wird. Bei vergleichbaren Voraussetzungen sind gleiche Leistungen für die
Kundinnen zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist bei der Erbringung des Universaldienstes auf technische Entwicklungen
sowie auf gesamtwirtschaftliche, regionale und soziale Aspekte sowie auf die Nachfrage der
Kunden Rücksicht zu nehmen.
In Anbetracht dieser Aspekte und der Verantwortung des zuständigen Bundesministeriums
wird seit geraumer Zeit eine Universaldienstverordnung erarbeitet. Zum gegebenen Zeitpunkt
ist jedoch kein Termin in Aussicht, an dem die Verordnung inkrafttreten wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
1. Die Österreichische Post AG hat laut Anfragebeantwortung (21 56/AB) auch in den
peripheren Regionen eine Versorgung mit Postdienstleistungen aufrecht zu erhalten.
a) Wie lauten diesbezügliche Details in der geplanten Universaldienstverordnung?
b) Welche Inhalte sind Ihnen ein besonderes Anliegen und werden Sie mittels Verordnung
festlegen lassen?
2. Werden Dienste zugunsten sozial Schwacher in der Universaldienstverordnung verankert
sein und welche Kriterien sind zu erfüllen, um in Zukunft in den Genuss dieser Leistungen
der Österreichischen Post AG zu kommen?
3. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass Postämter, die als unrentabel beurteilt
werden, geschlossen werden sollen. Der Universaldienst werde laut Anfragebeantwortung
(2156/AB) durch eine Postagentur oder andere Formen, wie Landzusteller sicherzustellen
sein. Wie werden Ihrerseits Universaldienste in Zukunft finanziert werden?
4. Wird es in der Verordnung Gebührenbefreiungen und andere Sozialleistungen geben?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, welche Unterstützung der sozial Schwachen wird Ihrerseits angestrebt?
c) Wenn ja, an welche Kriterien werden Ansprüche auf Sozialleistungen gekoppelt sein?
5. Ist mittlerweile schon absehbar, wann die
Universaldienstverordnung erlassen wird?
6. Welche Postämter werden Ihres Wissens nach im Bundesland Salzburg geschlossen
werden?
7. Die Schließung von 700 Postämtern ist geplant. Tausende von Arbeitsplätzen, die
eingespart werden, sollten laut Berechnungen das Postbudget ab 2003 um rund
300 Millionen Schilling verbessern.
a) Ist Ihnen bekannt, in welchem finanziellen Rahmen sich Aufwendungen für die
Umschulungs - , Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Arbeitslosengelder der
daraus hervorgehenden gekündigten MitarbeitInnen der Post belaufen werden?
b) Von wem wird die Finanzierung der eben genannten Aufwendungen getragen?
8. 500 Tourismusgemeinden werden von den Postschließungen betroffen sein.
a) Wie wird Ihrer Meinung den Gästen die Möglichkeit, Eil - und Einschreibbriefe, Pakete,
Geldüberweisungen, Zeitschriften innerhalb der in zivilisierten Ländern üblichen
Zeitspanne zu empfangen oder abzusenden in Zukunft angeboten werden?
b) Sehen Sie eine Notwendigkeit darin, in Tourismusgebieten den Gästen die Teilnahme
am Postverkehr nicht zu sperren und? Wenn nein, warum nicht?
9. Sehen Sie eine Möglichkeit darin, wenn schon Schließungen in Tourismusgebieten
unabwendbar sind, den lokalen Tourismusbüros die Postexpositur zu übertragen?