2801/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.09.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Emmerich Schwemlein

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Inkrafttreten der Postdienstverordnung

 

Nach §4 Abs. 2 Postgesetz durch Verordnung hat der Bundesminister u. a. die Möglichkeit

und die Verpflichtung, gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post abzugelten.

 

Postdienstleistungen sind flächendeckend zu allgemein erschwinglichen Preisen und in einer

solchen Qualität anzubieten, dass den Bedürfnissen der Kunden durch eine entsprechende

Dichte an Abhol - und Zugangspunkten sowie durch die Abhol - und Zustellfrequenz

entsprochen wird. Bei vergleichbaren Voraussetzungen sind gleiche Leistungen für die

Kundinnen zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist bei der Erbringung des Universaldienstes auf technische Entwicklungen

sowie auf gesamtwirtschaftliche, regionale und soziale Aspekte sowie auf die Nachfrage der

Kunden Rücksicht zu nehmen.

 

In Anbetracht dieser Aspekte und der Verantwortung des zuständigen Bundesministeriums

wird seit geraumer Zeit eine Universaldienstverordnung erarbeitet. Zum gegebenen Zeitpunkt

ist jedoch kein Termin in Aussicht, an dem die Verordnung inkrafttreten wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1. Die Österreichische Post AG hat laut Anfragebeantwortung (21 56/AB) auch in den

    peripheren Regionen eine Versorgung mit Postdienstleistungen aufrecht zu erhalten.

    a) Wie lauten diesbezügliche Details in der geplanten Universaldienstverordnung?

    b) Welche Inhalte sind Ihnen ein besonderes Anliegen und werden Sie mittels Verordnung

        festlegen lassen?

 

2. Werden Dienste zugunsten sozial Schwacher in der Universaldienstverordnung verankert

    sein und welche Kriterien sind zu erfüllen, um in Zukunft in den Genuss dieser Leistungen

    der Österreichischen Post AG zu kommen?

 

3. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass Postämter, die als unrentabel beurteilt

    werden, geschlossen werden sollen. Der Universaldienst werde laut Anfragebeantwortung

    (2156/AB) durch eine Postagentur oder andere Formen, wie Landzusteller sicherzustellen

    sein. Wie werden Ihrerseits Universaldienste in Zukunft finanziert werden?

 

4. Wird es in der Verordnung Gebührenbefreiungen und andere Sozialleistungen geben?

    a) Wenn ja, welche?

    b) Wenn nein, welche Unterstützung der sozial Schwachen wird Ihrerseits angestrebt?

     c) Wenn ja, an welche Kriterien werden Ansprüche auf Sozialleistungen gekoppelt sein?

 

5. Ist mittlerweile schon absehbar, wann die Universaldienstverordnung erlassen wird?

6. Welche Postämter werden Ihres Wissens nach im Bundesland Salzburg geschlossen

     werden?

 

7. Die Schließung von 700 Postämtern ist geplant. Tausende von Arbeitsplätzen, die

    eingespart werden, sollten laut Berechnungen das Postbudget ab 2003 um rund

    300 Millionen Schilling verbessern.

     a) Ist Ihnen bekannt, in welchem finanziellen Rahmen sich Aufwendungen für die

         Umschulungs - , Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Arbeitslosengelder der

         daraus hervorgehenden gekündigten MitarbeitInnen der Post belaufen werden?

     b) Von wem wird die Finanzierung der eben genannten Aufwendungen getragen?

 

8. 500 Tourismusgemeinden werden von den Postschließungen betroffen sein.

    a) Wie wird Ihrer Meinung den Gästen die Möglichkeit, Eil - und Einschreibbriefe, Pakete,

        Geldüberweisungen, Zeitschriften innerhalb der in zivilisierten Ländern üblichen

        Zeitspanne zu empfangen oder abzusenden in Zukunft angeboten werden?

    b) Sehen Sie eine Notwendigkeit darin, in Tourismusgebieten den Gästen die Teilnahme

         am Postverkehr nicht zu sperren und? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Sehen Sie eine Möglichkeit darin, wenn schon Schließungen in Tourismusgebieten

    unabwendbar sind, den lokalen Tourismusbüros die Postexpositur zu übertragen?