2806/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Unterschlagung der Lehrbeauftragten
In der Anfragenbeantwortung 1864/AB zu 1974/J wurde betreffen er
Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich Wissenschaft der Personalstand zum
1.1.2001 nur mit 19.858 Mitarbeiterinnen angeführt.
Wie meine Nachforschungen ergaben, waren aber im Bereich Wissenschaft zum
1.1.2001 insgesamt 34.525 Mitarbeiterinnen beschäftigt.
Sie haben somit bei der Anfragenbeantwortung 14.667 Lehrbeauftragte nicht
bekanntgegeben und damit versucht, für 586 nichtbesetzte Behindertenarbeitsplätze
die Ausgleichstaxzahlungen zu umgehen. Diese Praxis wurde Ihrerseits auch bereits
bei der Anfragenbeantwortung 675/AB zu 682/J angewendet. So wurde in dieser
Anfragenbeantwortung der Personalstand zum 1.4.200 mit 19.632 Mitarbeiterinnen
angegeben, tatsächlich waren im Bereich Wissenschaft zu diesem Datum aber
32.935 Mitarbeiterinnen tätig. Auch damals haben Sie 13.303 Lehrbeauftragte nicht
bekanntgegeben und damit versucht, für 532 nichtbesetzte Behindertenarbeitsplätze
die Ausgleichstaxe zu umgehen.
Von April bis Dezember 2000 wurden somit in Ihrem Ministerium versucht, dem
Ausgleichstaxfonds, welcher die Mittel ausschließlich für die Schaffung von
Arbeitsplätzen für behinderte Menschen verwendet, um S 9,863.280,-- zu umgehen.
Der Schaden, der dem Ausgleichstaxfonds dadurch entstanden wäre, konnte
dadurch verhindert werden, indem das Finanzministeriums den Personalstand der
einzelnen Ressorts zumindest seit 1.4.2000 nicht nur verwaltet, sondern auch die
Zahlungen an den Ausgleichstaxfonds jedes Ressorts ermittelt und an den
Ausgleichstaxfonds weiterleitet.
Es bleibt jedoch die pikante Frage offen, warum Sie den Personalstand per 1.4.2000
bzw. per 1.1.2001 nicht wahrheitsgemäß in den Anfragenbeantwortungen bekannt
gegeben haben und Sie sich damit eingestehen hätten müssen, dass Ihr Ministerium
im Jahr 2000 mehr als 2.350 Behindertenarbeitsplätze nicht erfüllt hat und somit für
nur 9 Monate lieber insgesamt S 43,569.000,-- an den Ausgleichstaxfonds zahlen hat
lassen müssen, weil Sie nach wie vor nicht bereit sind, das Behinderteneinstellungs -
gesetz zu erfüllen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Seit wann ist es gängige Praxis, dass Sie Anfragenbeantwortungen nicht
wahrheitsgemäß
beantworten?
2. Welche Anfragen wurden Ihrer Meinung nach in der Zeit vom 1.4.2000 bis dato
noch falsch beantwortet?
(Aufzählung der Anfragenbeantwortung nach ..../AB zu ..../J)
3. Haben Sie Anfragen wissentlich falsch beantwortet?
Wenn ja: Um welche Anfragen handelt es sich und welche Konsequenzen
ergeben sich daraus?
Wenn nein: Was ist dann der Grund für die falschen Beantwortungen?
4. Haben Sie Anfragen aufgrund von mangelnden Kenntnissen falsch beantwortet?
Wenn ja: Um welche Anfragen handelt es sich und welche Konsequenzen
ergeben sich daraus?
Wenn nein: Was ist dann der Grund für die falschen Beantwortungen?
5. Inwieweit Überblicken Sie noch Ihr Ressort Wissenschaft, wenn Ihnen nicht
einmal auffällt, dass im ausgewiesenen Personalstand sowohl per 1.4.200 als
auch per 1.1.2001 in Ihrem Ressort Wissenschaft mehr als 40 % Mitarbeiterinnen
nicht einmal mehr aufscheinen?
6. Wie begründen Sie die Tatsache, dass Sie für Ihre Ressort für das Jahr 2001,
unter der Voraussetzung, dass Sie ihrer Gehinderteneinstellungspflicht weiterhin
in der gewohnten Form nachkommen, ca. S 68,000.000,-- an Strafzahlungen an
den Ausgleichstaxfonds zu leisten haben werden?
7. Teilen Sie meine Meinung, dass mit den für das Jahr 2001 geplanten
Strafzahlung von S 68.000.000,-- mindestens 1.350 Arbeitsplätze für begünstigte
behinderte Menschen geschaffen werden könnten?
Wenn ja: Warum zahlen Sie dann lieber diesen Betrag als Strafzahlung anstatt
behinderten Menschen Arbeitsplätze zu geben?
Wenn nein: Warum nicht?
8. Wie halten Sie es generell mit der Erfüllung von Bundesgesetzen, auch im
Hinblick auf die Nichterfüllung des Bundesbehinderteneinstellungsgesetzes?
9. Sind Sie bereit, die Anfragen 675/AB zu 682/J bzw. 1864/AB zu 1974/J als
falsche Anfragenbeantwortungen zur Kenntnis zu nehmen und diese nochmals
richtig zu beantworten?
Wenn ja: Bis wann werden diese Anfragen richtig beantwortet?
Wenn nein: Warum nicht?