2806/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Unterschlagung der Lehrbeauftragten

 

 

In der Anfragenbeantwortung 1864/AB zu 1974/J wurde betreffen er

Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich Wissenschaft der Personalstand zum

1.1.2001 nur mit 19.858 Mitarbeiterinnen angeführt.

Wie meine Nachforschungen ergaben, waren aber im Bereich Wissenschaft zum

1.1.2001 insgesamt 34.525 Mitarbeiterinnen beschäftigt.

Sie haben somit bei der Anfragenbeantwortung 14.667 Lehrbeauftragte nicht

bekanntgegeben und damit versucht, für 586 nichtbesetzte Behindertenarbeitsplätze

die Ausgleichstaxzahlungen zu umgehen. Diese Praxis wurde Ihrerseits auch bereits

bei der Anfragenbeantwortung 675/AB zu 682/J angewendet. So wurde in dieser

Anfragenbeantwortung der Personalstand zum 1.4.200 mit 19.632 Mitarbeiterinnen

angegeben, tatsächlich waren im Bereich Wissenschaft zu diesem Datum aber

32.935 Mitarbeiterinnen tätig. Auch damals haben Sie 13.303 Lehrbeauftragte nicht

bekanntgegeben und damit versucht, für 532 nichtbesetzte Behindertenarbeitsplätze

die Ausgleichstaxe zu umgehen.

Von April bis Dezember 2000 wurden somit in Ihrem Ministerium versucht, dem

Ausgleichstaxfonds, welcher die Mittel ausschließlich für die Schaffung von

Arbeitsplätzen für behinderte Menschen verwendet, um S 9,863.280,-- zu umgehen.

Der Schaden, der dem Ausgleichstaxfonds dadurch entstanden wäre, konnte

dadurch verhindert werden, indem das Finanzministeriums den Personalstand der

einzelnen Ressorts zumindest seit 1.4.2000 nicht nur verwaltet, sondern auch die

Zahlungen an den Ausgleichstaxfonds jedes Ressorts ermittelt und an den

Ausgleichstaxfonds weiterleitet.

Es bleibt jedoch die pikante Frage offen, warum Sie den Personalstand per 1.4.2000

bzw. per 1.1.2001 nicht wahrheitsgemäß in den Anfragenbeantwortungen bekannt

gegeben haben und Sie sich damit eingestehen hätten müssen, dass Ihr Ministerium

im Jahr 2000 mehr als 2.350 Behindertenarbeitsplätze nicht erfüllt hat und somit für

nur 9 Monate lieber insgesamt S 43,569.000,-- an den Ausgleichstaxfonds zahlen hat

lassen müssen, weil Sie nach wie vor nicht bereit sind, das Behinderteneinstellungs -

gesetz zu erfüllen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Seit wann ist es gängige Praxis, dass Sie Anfragenbeantwortungen nicht

    wahrheitsgemäß beantworten?

2. Welche Anfragen wurden Ihrer Meinung nach in der Zeit vom 1.4.2000 bis dato

    noch falsch beantwortet?

    (Aufzählung der Anfragenbeantwortung nach ..../AB zu ..../J)

 

3. Haben Sie Anfragen wissentlich falsch beantwortet?

    Wenn ja: Um welche Anfragen handelt es sich und welche Konsequenzen

              ergeben sich daraus?

    Wenn nein: Was ist dann der Grund für die falschen Beantwortungen?

 

4. Haben Sie Anfragen aufgrund von mangelnden Kenntnissen falsch beantwortet?

    Wenn ja: Um welche Anfragen handelt es sich und welche Konsequenzen

              ergeben sich daraus?

    Wenn nein: Was ist dann der Grund für die falschen Beantwortungen?

5. Inwieweit Überblicken Sie noch Ihr Ressort Wissenschaft, wenn Ihnen nicht

    einmal auffällt, dass im ausgewiesenen Personalstand sowohl per 1.4.200 als

    auch per 1.1.2001 in Ihrem Ressort Wissenschaft mehr als 40 % Mitarbeiterinnen

    nicht einmal mehr aufscheinen?

 

6. Wie begründen Sie die Tatsache, dass Sie für Ihre Ressort für das Jahr 2001,

     unter der Voraussetzung, dass Sie ihrer Gehinderteneinstellungspflicht weiterhin

     in der gewohnten Form nachkommen, ca. S 68,000.000,-- an Strafzahlungen an

     den Ausgleichstaxfonds zu leisten haben werden?

 

7. Teilen Sie meine Meinung, dass mit den für das Jahr 2001 geplanten

     Strafzahlung von S 68.000.000,-- mindestens 1.350 Arbeitsplätze für begünstigte

     behinderte Menschen geschaffen werden könnten?

     Wenn ja: Warum zahlen Sie dann lieber diesen Betrag als Strafzahlung anstatt

                behinderten Menschen Arbeitsplätze zu geben?

     Wenn nein: Warum nicht?

 

8. Wie halten Sie es generell mit der Erfüllung von Bundesgesetzen, auch im

    Hinblick auf die Nichterfüllung des Bundesbehinderteneinstellungsgesetzes?

  

9. Sind Sie bereit, die Anfragen 675/AB zu 682/J bzw. 1864/AB zu 1974/J als

    falsche Anfragenbeantwortungen zur Kenntnis zu nehmen und diese nochmals

    richtig zu beantworten?

    Wenn ja: Bis wann werden diese Anfragen richtig beantwortet?

    Wenn nein: Warum nicht?