2814/J XXI.GP
Eingelangt am: 26-09-2001
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Povysil und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Kultur
betreffend: Anfragebeantwortung 2020/AB (XXI.GP) der Anfrage 2077/J
(XXI.GP) - Leistungsprämien an der Akademie der bildenden Künste.
Wenige Jage nach dem Einbringen der Anfrage erfolgte ein Anruf im Büro von Dr.
Martin Graf, wobei sich der Anrufer selbst als Vizerektor Ass. Prof. Mag. Michael
HERBST vorstellte. Der Anrufer gab an, daß er gerade die parlamentarische Anfrage zu
den Leistungsprämien an der Akademie der bildenden Künste beantworte.
Der Anrufer versuchte weiters Druck dahingehend zu erzeugen, daß die
parlamentarische Anfrage zurückgezogen werde, um sich die Peinlichkeit einer Anfrage,
"an der nichts dran ist“, zu ersparen.
Aufgrund dieser Umstände, und der Ungereimtheiten bei der Anfragebeantwortung
stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an die Frau Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Kultur
nachstehende
1. Waren unter den Beziehern der Leistungsprämien Beamte und/oder
Vertragsbedienstete, die nicht dem Personalstand der Akademie der bildenden
Künste angehören?
2. Wenn ja, wie heißen diese Bezieher, und auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage
erfolgte die Ausschüttung an Fremde?
3. Haben einzelne Bezieher dieser Leistungsprämien bereits andere Belohnungen für
Ihre Leistungen erhalten? Wenn ja, wie heißen diese Personen, und in welcher Form
(z.B. Beförderungen) erfolgte die Belohnung?
4. Welche Kriterien aus dem Leitfaden des Bundesministeriums für öffentliche Leistung
und Sport für die konkrete Vergabe von Leistungsprämien waren maßgeblich für die
Zuerkennung?
5. Wurden Leistungsprämien aus dem Topf für das nichtwissenschaftliche Personal
auch an Ass. Prof. Mag. Michael HERBST, derzeitiger Vizerektor der Akademie und
daher dem wissenschaftlichen Personal zuzurechnen, ausgeschüttet?
6. Trifft es zu, daß Ass. Prof. Mag. Michael HERBST die Vorbereitung der
Anfragebeantwortung durchgeführt hat, und unter Verwendung des Briefpapier des
Rektors, trotz der Anwesenheit des Rektors, als Stellvertreter unterfertigt hat?
7. Finden Sie nicht auch, daß hier eine Unvereinbarkeit wegen der persönlichen
Befangenheit des Vizerektors
vorliegt?
8. Wer hat Ass. Prof. Mag. HERBST trotz der persönlichen Befangenheit mit der
Anfragebeantwortung betraut?
9. Trifft es zu, daß mittlerweile Anzeige wegen der Veröffentlichung der
Belohnungsliste erstattet wurde, und wenn ja von wem wurde Anzeige erstattet?
10. Wodurch ist gerechtfertigt, daß Ass. Prof. Mag. HERBST, trotz der persönlichen
Befangenheit, Nachforschungen bzw. Befragungen für die Kriminalpolizei im
Rahmen dieser Anzeige durchführt?
11. Finden Sie nicht auch, daß hier eine Unvereinbarkeit vorliegt?
12. Wer hat Mag. Herbst mit Nachforschungen bzw. Befragungen für die Kriminalpolizei
beauftragt?
13. Wie rechtfertigen Sie den Versuch von Ass. Prof. Mag. HERBST, Abgeordnete zum
Nationalrat in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Interpellationsrecht
einzuschränken bzw. zu beeinflussen, indem Ass. Prof. Mag. HERBST, während er Sie
bei Ihrer Beantwortungsverpflichtung vertritt, Druck auf Abgeordnete zur
Zurückziehung einer parlamentarischen Anfrage ausübt?
14. Haben Sie von diesem Telefonat gewußt oder es angeordnet?
15. Sind Sie nach Vergleich der Anfragebeantwortung vom 26. April 2001 und der
gegenständlichen Anfragebeantwortung der Meinung, daß Ass. Prof. Mag. Herbst
der Informationsverpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen nachgekommen
ist?