2814/J XXI.GP

Eingelangt am: 26-09-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Povysil und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Kultur

 

betreffend: Anfragebeantwortung 2020/AB (XXI.GP) der Anfrage 2077/J

(XXI.GP) - Leistungsprämien an der Akademie der bildenden Künste.

 

Wenige Jage nach dem Einbringen der Anfrage erfolgte ein Anruf im Büro von Dr.

Martin Graf, wobei sich der Anrufer selbst als Vizerektor Ass. Prof. Mag. Michael

HERBST vorstellte. Der Anrufer gab an, daß er gerade die parlamentarische Anfrage zu

den Leistungsprämien an der Akademie der bildenden Künste beantworte.

 

Der Anrufer versuchte weiters Druck dahingehend zu erzeugen, daß die

parlamentarische Anfrage zurückgezogen werde, um sich die Peinlichkeit einer Anfrage,

"an der nichts dran ist“, zu ersparen.

 

Aufgrund dieser Umstände, und der Ungereimtheiten bei der Anfragebeantwortung

stellen die unterzeichneten Abgeordneten

an die Frau Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Kultur

nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Waren unter den Beziehern der Leistungsprämien Beamte und/oder

    Vertragsbedienstete, die nicht dem Personalstand der Akademie der bildenden

    Künste angehören?

 

2. Wenn ja, wie heißen diese Bezieher, und auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage

    erfolgte die Ausschüttung an Fremde?

 

3. Haben einzelne Bezieher dieser Leistungsprämien bereits andere Belohnungen für

    Ihre Leistungen erhalten? Wenn ja, wie heißen diese Personen, und in welcher Form

    (z.B. Beförderungen) erfolgte die Belohnung?

 

4. Welche Kriterien aus dem Leitfaden des Bundesministeriums für öffentliche Leistung

    und Sport für die konkrete Vergabe von Leistungsprämien waren maßgeblich für die

    Zuerkennung?

 

5. Wurden Leistungsprämien aus dem Topf für das nichtwissenschaftliche Personal

     auch an Ass. Prof. Mag. Michael HERBST, derzeitiger Vizerektor der Akademie und

     daher dem wissenschaftlichen Personal zuzurechnen, ausgeschüttet?

 

6. Trifft es zu, daß Ass. Prof. Mag. Michael HERBST die Vorbereitung der

    Anfragebeantwortung durchgeführt hat, und unter Verwendung des Briefpapier des

    Rektors, trotz der Anwesenheit des Rektors, als Stellvertreter unterfertigt hat?

 

7. Finden Sie nicht auch, daß hier eine Unvereinbarkeit wegen der persönlichen

    Befangenheit des Vizerektors vorliegt?

8. Wer hat Ass. Prof. Mag. HERBST trotz der persönlichen Befangenheit mit der

    Anfragebeantwortung betraut?

 

9. Trifft es zu, daß mittlerweile Anzeige wegen der Veröffentlichung der

    Belohnungsliste erstattet wurde, und wenn ja von wem wurde Anzeige erstattet?

 

10. Wodurch ist gerechtfertigt, daß Ass. Prof. Mag. HERBST, trotz der persönlichen

      Befangenheit, Nachforschungen bzw. Befragungen für die Kriminalpolizei im

      Rahmen dieser Anzeige durchführt?

 

11. Finden Sie nicht auch, daß hier eine Unvereinbarkeit vorliegt?

 

12. Wer hat Mag. Herbst mit Nachforschungen bzw. Befragungen für die Kriminalpolizei

      beauftragt?

 

13. Wie rechtfertigen Sie den Versuch von Ass. Prof. Mag. HERBST, Abgeordnete zum

      Nationalrat in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Interpellationsrecht

      einzuschränken bzw. zu beeinflussen, indem Ass. Prof. Mag. HERBST, während er Sie

      bei Ihrer Beantwortungsverpflichtung vertritt, Druck auf Abgeordnete zur

      Zurückziehung einer parlamentarischen Anfrage ausübt?

 

14. Haben Sie von diesem Telefonat gewußt oder es angeordnet?

 

15. Sind Sie nach Vergleich der Anfragebeantwortung vom 26. April 2001 und der

      gegenständlichen Anfragebeantwortung der Meinung, daß Ass. Prof. Mag. Herbst

      der Informationsverpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen nachgekommen

      ist?