2823/J XXI.GP

Eingelangt am: 26-09-2001

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend skandalöser Vorschlag eines hochrangigen Unternehmensvertreters, mit dem

schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre der österreichischen Arbeitnehmerlnnen

realisiert werden sollen

 

 

Der neue Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

Martin Gleitsmann hat in einem ,,Presse“ - Gespräch folgendes ausgeführt:

 

„Mir geht‘s vor allem um die Dienstgeberinteressen.“ Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung

der Wirtschaftskammer.

 

Er möchte insbesondere erreichen, daß die Dienstgeber von der Sozialversicherung nicht ausschließlich als

Beitragszahler, sondern auch als "Kunden“ angesehen werden, erläutert er im Gespräch mit der „Presse“.

Um die betriebliche Gesundheitsförderung verbessern zu können, schlägt Gleitsmann zum Beispiel konkret vor,

daß die Krankenversicherung Unternehmen Daten über die Krankenstände zur Verfügung stellt. (Die Presse,

22. September 2001)

 

Gleitsmann beweist damit einen besonders unsensiblen Zugang zu besonders sensiblen Daten.

Das neue Datenschutzgesetz 2000 definiert Gesundheitsdaten gem. § 4 Z 2 als sensible Daten,

die besonders schutzwürdig sind. Eine Weitergabe solcher Daten ist gem. § 9 in nur äußerst

restriktiven Fällen gesetzlich zulässig. Obwohl Gleitsmann verschweigt, was der genaue Sinn

dieser Datenübermittlung sein soll, verstößt sein Vorschlag gegen § 9 DSG, eine der zentralen

Normen des österreichischen, aber auch europäischen Datenschutzsystems.

 

Dieser ungeheuerliche Vorschlag lässt den Schluss zu, dass Bespitzelungen über den

Gesundheitszustand der Beschäftigten eines Betriebes beabsichtigt sind. Ein hoher Vertreter

der Wirtschaftskammer und nunmehr auch der Sozialversicherung möchte damit einen

massiven Eingriff in das Privatleben der ArbeitnehmerInnen Österreichs realisieren.

 

Es stellt sich daher die Frage, wie die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung diesen

ungeheuerlichen Vorschlag gegenüberstehen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

 

 

1.   Wie stehen Sie als für den Datenschutz zuständiger Ressortverantwortlicher zu dem

      Vorschlag Gleitsmanns?

 

2.   Beabsichtigen Sie dem Nationalrat eine Novelle zum Datenschutzgesetz 2000

      vorzulegen?

      Wenn ja, welchen Inhalt soll diese Novelle haben?

 

3.   Beabsichtigen Sie in der Europäischen Union eine Änderung der Datenschutzrichtlinie

      zu bewirken, wonach Gesundheitsdaten nicht mehr als sensible Daten definiert werden

      sollen?

 

4.   Die FPÖ/ÖVP - Bundesregierung trägt die Verantwortung für die Bestellung der neuen

      Organe des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und damit

      auch die Verantwortung für die Person Gleitsmann.

      Wie beurteilen Sie als Bundeskanzler seinen Vorschlag politisch?

      Werden Sie sich dafür einsetzen, dass solche Vorschläge, die tiefgreifende

      Beeinträchtigungen des Privatlebens der österreichischen ArbeitnehmerInnen

      beinhalten, von diesem ihrer Gesinnungsgemeinschaft zuzurechnenden Funktionär in

      Zukunft unterbleiben?