2823/J XXI.GP
Eingelangt am: 26-09-2001
der Abgeordneten Mag. Maier, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend skandalöser Vorschlag eines hochrangigen Unternehmensvertreters, mit dem
schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre der österreichischen Arbeitnehmerlnnen
realisiert werden sollen
Der neue Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
Martin Gleitsmann hat in einem ,,Presse“ - Gespräch folgendes ausgeführt:
„Mir geht‘s vor allem um die Dienstgeberinteressen.“ Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung
der Wirtschaftskammer.
Er möchte insbesondere erreichen, daß die Dienstgeber von der Sozialversicherung nicht ausschließlich als
Beitragszahler, sondern auch als "Kunden“ angesehen werden, erläutert er im Gespräch mit der „Presse“.
Um die betriebliche Gesundheitsförderung verbessern zu können, schlägt Gleitsmann zum Beispiel konkret vor,
daß die Krankenversicherung Unternehmen Daten über die Krankenstände zur Verfügung stellt. (Die Presse,
22. September 2001)
Gleitsmann beweist damit einen besonders unsensiblen Zugang zu besonders sensiblen Daten.
Das neue Datenschutzgesetz 2000 definiert Gesundheitsdaten gem. § 4 Z 2 als sensible Daten,
die besonders schutzwürdig sind. Eine Weitergabe solcher Daten ist gem. § 9 in nur äußerst
restriktiven Fällen gesetzlich zulässig. Obwohl Gleitsmann verschweigt, was der genaue Sinn
dieser Datenübermittlung sein soll, verstößt sein Vorschlag gegen § 9 DSG, eine der zentralen
Normen des österreichischen, aber auch europäischen Datenschutzsystems.
Dieser ungeheuerliche Vorschlag lässt den Schluss zu, dass Bespitzelungen über den
Gesundheitszustand der Beschäftigten eines Betriebes beabsichtigt sind. Ein hoher Vertreter
der Wirtschaftskammer und nunmehr auch der Sozialversicherung möchte damit einen
massiven Eingriff in das Privatleben der ArbeitnehmerInnen Österreichs realisieren.
Es stellt sich daher die Frage, wie die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung diesen
ungeheuerlichen Vorschlag gegenüberstehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher
an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie als für den Datenschutz zuständiger Ressortverantwortlicher zu dem
Vorschlag Gleitsmanns?
2. Beabsichtigen Sie dem Nationalrat eine Novelle zum Datenschutzgesetz 2000
vorzulegen?
Wenn ja, welchen Inhalt soll diese Novelle haben?
3. Beabsichtigen Sie in der Europäischen Union eine Änderung der Datenschutzrichtlinie
zu bewirken, wonach Gesundheitsdaten nicht mehr als sensible Daten definiert werden
sollen?
4. Die FPÖ/ÖVP - Bundesregierung trägt die Verantwortung für die Bestellung der neuen
Organe des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und damit
auch die Verantwortung für die Person Gleitsmann.
Wie beurteilen Sie als Bundeskanzler seinen Vorschlag politisch?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass solche Vorschläge, die tiefgreifende
Beeinträchtigungen des Privatlebens der österreichischen ArbeitnehmerInnen
beinhalten, von diesem ihrer Gesinnungsgemeinschaft zuzurechnenden Funktionär in
Zukunft unterbleiben?