2824/J XXI.GP
Eingelangt am: 26-09-2001
der Abgeordneten Gabriele Binder
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Rückfahrtpiepser für LKW
Seit einiger Zeit sind Rückfahrtpiepser für LKW in Österreich als
Verkehrssicherheitsmaßnahme vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es auch immer mehr
Personenkraftwagen, welche mit Rückfahrtpiepser ausgestattet sind.
Durch die Rückfahrtspiepser kommt es zwar zu einem Sicherheitsgewinn, gleichzeitig aber
zu einer enormen Lärmbelastung; dies gilt insbesondere auch für die Nacht - und frühen
Morgenstunden. Insgesamt geht es somit darum, einen Kompromiß zwischen den
Ansprüchen der Verkehrssicherheit und der entstehenden Lärmbelastung zu finden. Dies
scheint insbesondere deshalb angebracht, weil das Piepsen eigentlich nur in unmittelbarer
Nähe des zurückschiebenden Fahrzeugs Sicherheit schaffen, aber nicht in Entfernungen
von mehreren dutzend Metern als schlafraubendes Warnsignal wahrgenommen werden
soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es hinsichtlich der Rückfahrtpiepser Vorschriften, welche die Piepslautstärke
begrenzen?
2. Gibt es gleichzeitig Vorschriften welche die Frequenzbreite einengen, um allzu
quälende
hochfrequente Piepsgeräusche zu vermeiden?
3. Ist es denkbar, Piepsgeräte mit zwei Stufen auszustatten: Eine für normale übliche
Lautstärken, eine zweite für Situationen in Ruhelagen?
4. Gibt es Zulassungsvorschriften hinsichtlich des Einbaus von Rückfahrtpiepsern in
Personenkraftwagen? Halten Sie diese aus sicherheitstechnischen Gründen überhaupt
für notwendig, oder sollte dies verboten werden?
5. Welche sonstige Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um einen vernünftigen
Kompromiß zwischen zusätzlicher Verkehrssicherheit und Lärmbelästigung der
Anrainer hinsichtlich Rückfahrtspiepseinrichtungen zu erreichen?