2835/J XXI.GP

Eingelangt am: 26-09-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend: zu geplante legistische Maßnahmen hinsichtlich AMS

 

In der Anfragebeantwortung 2703 AB wird ein Rechtsgutachten betreffend die rechtlichen

Rahmenbedingungen für die Ausgliederung des AMS Österreich mit Kosten von

ATS 864.000,00 angeführt. Begründet wird die Vergabe an die Kanzlei Schönherr, Barfuss,

Torggler mit verfassungsrechtlichen Fragen.

In der Anfragebeantwortung 2705 wird zu den Punkten 4, 5 und 7 ausgeführt, dass die

mittelfristigen Konjurkturprognosen im Rahmen des ökonomischen Bewertungsgutachten zur

Ausgliederung des AMS Österreich erst seit Anfang August 2001 vorliegen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachfolgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welches Ergebnis brachte das Rechtsgutachten betreffend die rechtlichen

    Rahmenbedingungen für die Ausgliederung des AMS Österreich durch die Kanzlei

    Schönherr, Barfuss, Torggler im Wortlaut?

 

2. Aus welchem Voranschlagsansatz konkret und welchem Jahresbudget fand diese

    Auftragsvergabe zur Erstellung des Rechtsgutachtens betreffend die rechtlichen

    Rahmenbedingungen für die Ausgliederung des AMS die Bedeckung?

 

3. Wurde das ökonomische Bewertungsgutachten zur Ausgliederung des AMS

    Österreich auch außerhalb des Ministeriums vergeben?

    Wenn ja

         a) Wer wurde damit beauftragt?

         b) Welche Kosten fallen dafür an und aus welchem Voranschlagsansatz für

             welches Jahr ist die Bedeckung dafür gegeben?

 

4. Gibt es zwischenzeitig die konkrete Umrechnung in entsprechende

    Gebarungsprognosen bis zum Jahr 2005?

       a) Falls es diese nicht gibt: Bis wann haben Sie die Frist für Ergebnisse gesetzt?

       b) Falls es diese bereits vorliegen: Wie lautet das Ergebnis des ökonomischen

       Bewertungsgutachtens zur Ausgliederung des AMS Österreich im Detail?