2836/J XXI.GP

Eingelangt am: 26-09-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Auftragsvergaben an die Kanzlei Schönherr, Barfuss, Torggler

 

In der Anfragebeantwortung 2703 AB wird ein Rechtsgutachten betreffend die rechtlichen

Rahmenbedingungen für die Ausgliederung des AMS Österreich mit Kosten von

ATS 864.000,00 angeführt. Begründet wird die Vergabe an die Kanzlei Schönherr, Barfuss,

Torggler mit verfassungsrechtlichen Fragen.

Diese Kanzlei wird auch angeführt als Auftragnehmer von einem nicht detaillierten Auftrag

hinsichtlich EU rechtlicher Belange im Ausmaß von ATS 300.562,80, für ein

Expertengutachten zur Umwandlungs - und Errichtungserklärung der AMS GmbH in Höhe

von voraussichtlich ATS 60.000,00 sowie für ein Expertengutachten zum Thema

„Ausgliederung der Aufgaben nach dem IESG“ in Höhe von ATS 936.000,00.

Insgesamt wurden in der Anfragebeantwortung Aufträge im Ausmaß von ATS 2,160.562,80

angeführt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachfolgende

 

ANFRAGE:

 

1. Aus welchem Voranschlagsansatz konkret und welchem Jahresbudget fand die

    Auftragsvergabe zur Erstellung des Rechtsgutachtens betreffend die rechtlichen

    Rahmenbedingungen für die Ausgliederung des AMS die Bedeckung?

 

2. Aus welchem Voranschlagsansatz konkret und welchem Jahresbudget fand die

    Auftragsvergabe zur Erstellung eines Expertengutachtens zur Umwandlungs - und

    Errichtungserklärung der AMS GmbH in Höhe von voraussichtlich ATS 60.000,00 die

    Bedeckung?

 

3. Aus welchem Voranschlagsansatz konkret und welchem Jahresbudget wurde die

    Auftragsvergabe des nicht näher detaillierten Auftrags hinsichtlich EU rechtlicher

    Belange - im Ausmaß von ATS 300.562,80 bedeckt?

    A) Wie lautet der Wortlaut dieses Gutachtens?

 

4. Zur Auftragsvergabe des Expertengutachtens zum Thema „Ausgliederung der

    Aufgaben nach dem IESG" in Höhe von ATS 936.000,00 wird in der

    Anfragebeantwortung 2703 angegeben, dass das Bundesbudget nicht belastet wurde.

    Aus welchem Budget und welchem Budgetansatz wurde dieses Expertengutachten

    bedeckt?

    A) Nach welchen rechtlichen Bestimmungen wurde dieser Auftrag durch das BMWA

    vergeben?