2844/J XXI.GP
Eingelangt am: 26-09-2001
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Nichteinhaltung von
Abfallbestimmungen über die Verbrennung gefährlicher Abfälle
Vor einigen Wochen hat die Europäische Kommission beschlossen, Österreich wegen einer
nicht ordnungsgemäßen Anwendung über die Richtlinie über die Verbrennung gefährlicher
Abfälle festgelegten EU - Normen vor dem Europäischen Gerichtshof zu rufen. Desweiteren
hat die Kommission Österreich in einer förmlichen Aufforderung ermahnt, die Richtlinie über
die "Verbrennung von Siedlungsmüll" vollständig umzusetzen. Diese förmliche Aufforderung
erging in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, womit die zweite Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrenns gemäß Artikel 226 EG - Vertrag eingeleitet wurde. Nach
Ablauf von 2 Monaten von diesem Zeitpunkt an droht die Einleitung eines formellen
Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.
Von der EU - Kommission wurde insbesondere die unzureichende Umsetzung von Normen für
Anlagen der Zementproduktion beklagt. Diese Erleichterungen für industrielle Mitverbrenner
wurden stets auch von der SPÖ als wettbewerbsverzerrend kritisiert. Darüber hinaus wurden
auch andere Punkte der Richtlinie über die Verbrennung von Siedlungsmüll, die Richtlinie
über die Verbrennung gefährlicher Abfälle und der Richtlinien über die Verringerung der
Luftverunreinigung durch neue und bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll von
Österreich nicht richtig umgesetzt.
Insgesamt zeigt sich wiederum die Tendenz dieser VP/FP - Bundesregierung,
Umweltvorschriften im Interesse der Industrie
aufzuweichen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Halten Sie die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich
hinsichtlich der Nichteinhaltung von Abfallregeln durch die EU - Kommission für
gerechtfertigt?
2. Welche Maßnahmen wird Österreich ergreifen, um eine EU - konforme Anpassung der
Gesetze zu erreichen?
3. In welchem Ausmaß wollen Sie die Formen für Anlagen der Zementproduktion samt
den dazugehörigen Emissionsgrenzwerten abändern bzw. absenken?
4. Bis wann werden Sie im Interesse des Umweltschutzes und des Schutzes der
einheimischen Bevölkerung dem Nationalrat die notwendigen Gesetzesnovellen zum
Abfallwirtschaftsgesetz und zum Luftreinhaltungsgesetz zuleiten?