.845/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.09.2001
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Nichtumsetzung der VOC - Richtlinie
Organische Kohlenwasserstoffe belasten nicht nur die Umwelt, sondern sind auch
insbesondere für die Bildung gesundheitsgefährdenden bodennahen Ozons verantwortlich.
Nicht zuletzt deshalb hat die Europäische Union eine VOC - Richtlinie 1999 beschlossen,
welche Österreich bis spätestens 1.4.2001 innerstaatlich umsetzten hätte müssen. Dabei ist
die Begrenzung der organischen Kohlenwasserstoffe auf internationaler Ebene ein jahrelanges
Anliegen der österreichischen Umweltpolitik.
Zwar ist eine Verordnung zum Chemikaliengesetz bereits in Begutachtung ergangen, eine
endgültige Umsetzung der Richtlinie ist aber nach wie vor ausständig.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wann wird durch eine dementsprechende Verordnung zum Chemikaliengesetz die
VOC - Richtlinie umgesetzt werden?
2. Werden die Umweltstandards in dem Bereich, der durch die
Lackieranlagenverordnung seit 1995 geregelt ist, aufrecht bleiben?
3. Wird die Mengenschwellenermittlung auf dem selben Weg wie bisher erfolgen?
4. Wird es in Zukunft auch Emissionsgrenzwerte für weitere, bisher nicht von der
Lackieranlagenverordnung erfasste Bereiche geben?
5. Werden durch die neue Verordnung alle von der VOC - Richtlinie geforderten
Bereiche erfasst werden?
6. Werden die Staubemissionen für alle genannten Branchen begrenzt werden?
7. Welche Verringerung der VOC - Emissionen werden durch die von Ihnen geplante
Verordnung erreicht werden?