2846/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.09.2001
des Abgeordneten Dr. Caspar Einem
und Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend
der Verhaftung des Kärntner Geschäftsmannes durch slowenische Organe
am Loiblpass.
In mehreren Tageszeitungen vom 7. 9. 2001 finden sich Berichte über die
Verhaftung eines Kärntner Geschäftsmannes durch slowenische Organe am
Loiblpass. Dem Kärntner wird vorgeworfen, der Eigentümer von vier Containern mit
ca. 50 Tonnen Waffen zu sein, die angeblich für die Rebellen im Kosovo oder in
Mazedonien bestimmt waren. In diesen Berichten wird auch darüber informiert, dass
das Außenministerium Kontakt mit der Familie des Verhafteten aufgenommen und
überdies versichert hätte, der Mann werde konsularisch betreut.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1.) Wurde vom Außenministerium Kontakt mit der Familie des verhafteten
Kärntners aufgenommen?
2.) Wurde vom Außenministerium auch mit den Familien der in Genua verhafteten
Mitglieder des sogenannten Volxtheaters aufgenommen?
3.) Wenn nicht, was rechtfertigt die unterschiedliche Behandlung?
4.) Haben Sie auch im Falle des in Slowenien verhafteten Kärntners im BM für
Inneres nachgefragt, ob Vormerkungen über ihn vorliegen?
5.) Liegen Vormerkungen im BM für Inneres vor, die ihnen bekannt gegeben
wurden?
6.) Wie lauteten die Informationen durch das BM für Inneres?
7.) Haben Sie diese allfälligen Mitteilungen des BM für Inneres an die
slowenischen
Behörden weiter gegeben?
8.) Wieviele Waffen muss ein Österreicher besitzen bzw. mit sich führen, damit
das BM für auswärtige Angelegenheiten sofort Kontakt mit seiner Familie
aufnimmt bzw. sofort erklärt, die Person werde konsularisch betreut?
9.) Halten Sie den Inhalt der vier Container für Requisiten?
10.) Welchen Vorwurf halten Sie für schwerer wiegend, den gegen den Kärntner
Gesschäftsmann oder den gegen die Angehörigen des Volxtheaters?
11.) Können Sie sicher stellen, dass Sie in Hinkunft alle österreichischen Staats -
bürgerInnen unabhängig von den ihnen im Ausland allenfalls zur Last gelegten
Vorwürfen gleich behandeln, ihre Familien verständigen und sie umgehend
konsularisch betreuen lassen werden?