2849/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.09.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ludmilla Parfuss und GenossInnen

an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Koralmbahn

 

Das Projekt Koralmbahn ist für die Steiermark als Anbindung an den norditalienischen und

adriatischen Raum von enormer Bedeutung. Am 24.7.2001 berichtete die Kleine Zeitung über

die geplante Umschichtung von 6,2 Milliarden Schilling vom Projekt Semmering - Basis -

Tunnel zum Projekt Koralmbahn. Der Semmering - Basis - Tunnel sei dadurch nicht gefährdet,

2,5 Milliarden würden weiterhin für den Semmering - Sondierungsstollen auf

niederösterreichischer Seite verwendet werden.

 

Im Kommunique des 66. Ministerrats werden als Ausgaben für den Schienenbereich 10 Mrd.

Schilling angegeben. Damit hält der SCHIG - Rahmen weiterhin bei 10 Milliarden Schilling, es

wurden lediglich Umschichtungen innerhalb von Westbahn und Südbahn getätigt (siehe

BGBI II 201/01, BGBl 308/01 und BGBl 307/01) und keinerlei zusätzliche Mittel zur

Verfügung gestellt. Weiters wird im BGBl II 306/01 die bis zur Baureife verordnete Planung

der Koralmbahn Streckenabschnitt Feldkirchen - Althofen auf Planung bis zur

Trassenverordnung reduziert, die Planung der Verbindungsstrecke zur Grazer Ostbahn gar nur

bis Abschluss Korridorauswahl verordnet. Dies bedeutet in der Praxis einen

Planungsstillstand.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Welcher Betrag soll tatsächlich für das Projekt Koralmbahn durch Umschichtung zur

      Verfügung stehen? Zu welchem Zeitpunkt werden diese Gelder frei?

 

2.   Wie ist die Finanzierung des Gesamtprojektes Koralmbahn gesichert, wenn durch

      Umschichtungen der Bau nicht in voller Höhe bedeckt ist?

 

3.   Wie gedenkt die Bundesregierung den Bau der Koralmbahn zu finanzieren, ohne die

      Finanzierung anderer Projekte - speziell des Semmering - Basistunnels - zukünftig zu

      gefährden?

 

4.  Welche Projekte in welcher Höhe werden mit den im Motiventeil angesprochenen 6,2

     Milliarden Schilling

     a) in Kärnten

     b) in der Steiermark

     finanziert werden?

5.   Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Erlass einer Trassenverordnung für die

      Koralmbahn vom Verkehrsministerium zu rechnen?

 

6.   Wird der verordnete Trassenverlauf der Koralmbahn über den Grazer Flughafen

      geführt werden?

 

7.   Auf welcher Rechtsbasis wird der zu planende Korridor der Grazer Ostbahn gesichert

      werden?

 

8.   Zu welchem Zeitpunkt wird der Bau der zweigleisigen Südbahn von Werndorf nach

      Spielfeld verordnet werden? Wie wird der Bau finanziert werden?