2854/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.09.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Muttonen und Genossinnen

an den Bundeskanzler

betreffend Verwendung der Mehreinnahmen aus der Erhöhung des

Kunstförderungsbeitrages

 

Mit 1.6.2000 wurde der Kunstförderungsbeitrag erhöht; die aus dieser

Erhöhung resultierenden Mehreinnahmen dürften offensichtlich

hauptsächlich dazu verwendet worden sein, um die mangelhafte Dotierung

des Kunstbudgets optisch „aufzupeppen“ und Förderungsrücknahmen zu

kompensieren oder zumindest nicht so groß erscheinen zu lassen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie hoch sind die genauen Mehreinnahmen aus der Anhebung des

Kunstförderungsbeitrages per 1.6.2000 für die Jahre 2000/2001 und 2002?

 

2. Wie hoch werden die Mehreinnahmen aus der Anhebung des

Kunstförderungsbeitrages für die Folgejahre geschätzt?

 

3. Für welche Projekte/Förderungen wurden die Mehreinnahmen aus der

Anhebung des Kunstförderungsbeitrages im Jahr 2000 konkret eingesetzt?

 

4. Wofür wurden bzw. werden die Mehreinnahmen aus der Anhebung des

Kunstförderungsbeitrages im Jahr 2001 eingesetzt?

 

5. Welche Kürzungen im Kunstförderungsbereich werden durch diese

Mehreinnahmen aus der Anhebung des Kunstförderungsbeitrages

zurückgenommen werden können?

 

6. Gibt es Überlegungen, die Mehreinnahmen aus der Anhebung des

Kunstförderungsbeitrages für die für die Hauptverlierer der

Budgetkürzungsmaßnahmen (Film, Literatur) zum Einsatz zu bringen?

 

6. Wenn ja, welche?