2854/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.09.2001
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Muttonen und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend Verwendung der Mehreinnahmen aus der Erhöhung des
Kunstförderungsbeitrages
Mit 1.6.2000 wurde der Kunstförderungsbeitrag erhöht; die aus dieser
Erhöhung resultierenden Mehreinnahmen dürften offensichtlich
hauptsächlich dazu verwendet worden sein, um die mangelhafte Dotierung
des Kunstbudgets optisch „aufzupeppen“ und Förderungsrücknahmen zu
kompensieren oder zumindest nicht so groß erscheinen zu lassen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die genauen Mehreinnahmen aus der Anhebung des
Kunstförderungsbeitrages per 1.6.2000 für die Jahre 2000/2001 und 2002?
2. Wie hoch werden die Mehreinnahmen aus der Anhebung des
Kunstförderungsbeitrages für die Folgejahre geschätzt?
3. Für welche Projekte/Förderungen wurden die Mehreinnahmen aus der
Anhebung des Kunstförderungsbeitrages im Jahr 2000 konkret eingesetzt?
4. Wofür wurden bzw. werden die Mehreinnahmen aus der Anhebung des
Kunstförderungsbeitrages im Jahr 2001 eingesetzt?
5. Welche Kürzungen im Kunstförderungsbereich werden durch diese
Mehreinnahmen aus der Anhebung des Kunstförderungsbeitrages
zurückgenommen werden können?
6. Gibt es Überlegungen, die Mehreinnahmen aus der Anhebung des
Kunstförderungsbeitrages für die für die Hauptverlierer der
Budgetkürzungsmaßnahmen (Film, Literatur) zum Einsatz zu bringen?
6. Wenn ja, welche?