2855/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.09.2001
der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Zukunft der Österreichischen Nationalbibliothek
Der budgetäre Sparkurs der letzten Jahre hat auch der österreichischen
Nationalbibliothek (ÖNB) schwer zugesetzt: Personalschwund, massiv sinkende
Budgetansätze für Neuanschaffungen und Ankäufe und damit verbunden sinkende
Besucherfrequenz sind nur einige der Eckpunkte dieser Entwicklung.
Mit der ab 1.1.2002 geplanten Vollrechtsfähigkeit wird die ÖNB vor einer weiteren
fast unüberwindlichen Hürde stehen: Der Entwurf zum Bundesmuseengesetz sieht
für die ÖNB eine Basisabdeckung von 20,602.000 Euro ohne jährliche Valorisierung
vor. Im Gegensatz zu den ebenfalls auszugliedernden Bundesmussen ist die
Möglichkeit der ÖNIB, zusätzliche Einnahmen zu lukrieren, allerdings nur sehr gering
(mit 13 Mio öS nur schätzungsweise 2-3 o/o jährlich).
Unter diesen Voraussetzungen besteht die Gefahr, dass die ÖNB ihrem
kulturpolitischen Auftrag künftig nicht mehr voll wird nachkommen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende
1. Wurde im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten von der mit der
Ausgliederungsbegleitung beauftragten Firma Ernst&Young geprüft, ob bei der
ÖNB die Voraussetzungen für eine Ausgliederung vorliegen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Was sind die konkreten Gründe und Vorteile, die für die Überführung der ÖNB in
die Vollrechtsfähigkeit sprechen?
4. Die Generaldirektorin der ÖNB hat in Interviews mehrfach auf die Wichtigkeit von
Information und Kommunikation mit den Mitarbeitern der ÖNB hingewiesen. Wie
stehen Sie zur Kritik, dass die Personalvertretung der ÖNB in den
Ausgliederungsprozeß ausgesprochen mangelhaft eingebunden wurde?
5. Welchen Lösungsansatz sehen Sie für die in der Einleitung angesprochene
Einnahmenproblematik?
6. Durch personelle und finanzielle „Aushungerung“ hat die ÖNB an Attraktivität
auch als Rechercheadresse erster Güte verloren. Welche Vorkehrungen sind
getroffen worden, um im Zuge der Ausgliederung dafür zu sorgen, dass die ÖNB
ihren gemeinnützigen
Aufgaben auch in Zukunft in vollem Ausmaß nachkommen
kann?
7. Welche Strategien sind zur Schließung von bereits bestehenden Bestandslücken
geplant, die mit ein wesentlicher Faktor des Absinkens der Besucherzahlen sein
dürften?
8. Welche zusätzliche Einnahmen können durch die ÖNB lukriert werden und in
welcher Höhe werden sich diese zusätzlichen Mittel bewegen?
9. Welche strategischen Partnerschaften der ÖNB sind konkret geplant?
10. Gerüchten zufolge soll sich das Gehalt der künftigen Geschäftsführung der ÖNB
nach der Vollrechtsfähigkeit im Bereich von ÖS 300.000 monatlich bewegen.
Entspricht dies den Tatsachen?