2864/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.09.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Tierversuche und Kosmetika

 

Die Vermarktung von Kosmetika, deren Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit in

Tierversuchen ermittelt wurde, ist in der Europäischen Union schon seit 1998 verboten.

Allerdings wird dieses Verbot bis heute nicht angewendet und hinausgeschoben.

Diskutiert wird auf europäischer Ebene nun eine neue Richtlinie womit das Verkaufsverbot

durch eine Verbot ersetzt wird, dass in der EU nur noch Tierversuche zur Prüfung von

Kosmetika untersagt werden, einmal getestete Produkte aber für den Verkauf zugelassen sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Warum wurde das EU - weite Verbot bis heute nicht angewendet bzw.

     hinausgeschoben?

 

2. Welche Haltung nahm Österreich in den europäischen Gremien dazu ein?

 

3. Welche Haltung nimmt Österreich zu der nun in der EU diskutierten „neuen“ Richtlinie

     ein?