2864/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.09.2001
der Abgeordneten Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Tierversuche und Kosmetika
Die Vermarktung von Kosmetika, deren Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit in
Tierversuchen ermittelt wurde, ist in der Europäischen Union schon seit 1998 verboten.
Allerdings wird dieses Verbot bis heute nicht angewendet und hinausgeschoben.
Diskutiert wird auf europäischer Ebene nun eine neue Richtlinie womit das Verkaufsverbot
durch eine Verbot ersetzt wird, dass in der EU nur noch Tierversuche zur Prüfung von
Kosmetika untersagt werden, einmal getestete Produkte aber für den Verkauf zugelassen sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Warum wurde das EU - weite Verbot bis heute nicht angewendet bzw.
hinausgeschoben?
2. Welche Haltung nahm Österreich in den europäischen Gremien dazu ein?
3. Welche Haltung nimmt Österreich zu der nun in der EU diskutierten „neuen“ Richtlinie
ein?