2873/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.09.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Autoreisezug Salzburg - Wien
Viele mobilitätsbehinderte Menschen fahren seit Jahren mit dem Autoreisezug von
Salzburg nach Wien. Bis vor kurzem stand der Waggon für die Reisenden direkt
neben der Verladestelle und wurde mit den Autos verschoben. Seit kurzem müssen
die Reisenden über eine hohe Brücke zum Bahnhof gehen. Für Menschen mit
Mobilitätsbehinderungen ist dies eine Unmöglichkeit!
Menschen mit Behinderung können nur mehr mit einem Taxi zum Bahnhof gelangen,
was mit unzumutbaren Mehrkosten verbunden ist.
Während Menschen ohne Behinderung zwischen einem Fußweg über die hohe
Brücke und einer teuren Taxifahrt wählen können, bleibt Menschen mit Behinderung
diese Wahlfreiheit verwehrt.
Das ist eine eklatante Diskriminierung von Menschen mit Behinderung!
Wie von den Mitarbeitern der ÖBB zu erfahren war, gibt es täglich Beschwerden
über diese kundenfeindliche Erneuerung. Die Mitarbeiter der ÖBB am Bahnhof
Salzburg, die diesen Wahnsinn ja nicht produziert haben, müssen jetzt die
Konsequenz dieser ungeheuerlichen Fehlplanung ausbaden, indem sie sich für den
berechtigten Aufstand der ÖBB BenutzerInnen rechtfertigen sollen.
Wie ich in Erfahrung bringen konnte, ist seitens des Ministeriums noch immer kein
Angebot gemacht worden, zumindest einen kostenlosen Fahrtdienst der ÖBB von
der Verladestelle zum Kundeneingangsbereich des Hauptbahnhofes Salzburg
sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was waren die Überlegungen der ÖBB, dass Reisende, die den Autoreisezug
benutzen, jetzt nicht mehr direkt in den Personenwaggon einsteigen können?
2. Wie sollen Ihrer Meinung nach Menschen mit Mobilitätsbehinderungen diese, mit
enorm hohen Kosten neu geschaffene unüberwindbare Hürde bewältigen?
3. Sind Sie auch der Meinung, dass Ihr Ministerium mit dieser „Meisterleistung“ es
wieder einmal
geschafft hat, neue Diskriminierungen zu schaffen?
4. Was werden Sie konkret tun, um sicherzustellen, dass alle Reisenden, die ihr
Auto auf den Reisezug verladen, auch kostenfrei mittels barrierefreien Shuttle -
Bussen zum Kundeneingang des Bahnhofes Salzburg gefahren werden?
5. Ab wann wird dieses unumgängliche Shuttle - Service für diese Bahnreisenden
angeboten?
6. Welche Möglichkeiten sehen Sie noch, diese neue Diskriminierung wieder zu
beseitigen?
7. Warum haben Sie die Bestimmung des Artikel 7, Abs. 2 der österreichischen
Bundesverfassung in diesem konkreten Fall ignoriert?