2874/J XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Wasserqualität aus Hausbrunnen

 

In ganz Österreich beziehen 1‚2 Mio Menschen ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen, in

Oberösterreich sogar 30 % der Bevölkerung. Teilweise sind die Brunnenanlagen in

schlechtem baulichen Zustand, teilweise ist die Wasserqualität durch Belastungen

des Grundwassers stark beeinträchtigt. Die Überprüfung der Trinkwasserqualität für

die Eigenversorgung unterliegt meines Wissens keiner gesetzlichen Regelung,

sodass oft Nutzer nicht Bescheid wissen über die Belastungen ihres Wassers aus

dem Hausbrunnen. Der bakteriologische Zustand der Wasserversorgung zahlreicher

bäuerlicher Betriebe im Osten Österreichs wurde in Fachzeitschriften als bedenklich

bezeichnet, ein Monitor der Nitrat - und Pestizidbelastung steht hingegen aus.

Nachdem sowohl für die Eigenversorgung als auch für die einwandfreie

Lebensmittelerzeugung und - verarbeitung ein hohes Niveau der Wasserqualität

erforderlich ist, erscheint ein Sanierungs - und Kontrollkonzept dringend nötig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Auf welche Weise gedenken Sie dem gesundheitlichen und wirtschaftlichen

    Risiko von Hausbrunnennutzern, speziell auch von LandwirtInnen und

    KonsumentInnen durch schlechte Wasserqualität aus Hausbrunnen

    entgegenzuwirken?

 

2. Werden Sie Probeziehungen aufgrund des Lebensmittelgesetzes 1995 in

    Verdachtsgebieten vornehmen lassen bzw bei den zuständigen

    Landeshauptleuten einmahnen? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Welche Auswirkungen haben bestehende Missstände bei Hausbrunnenanlagen

    auf Jausenstationen, auf Buschenschanken, die von zahlreichen

    KonsumentInnen besucht werden?

4. Auf welche Weise wollen Sie gewährleisten, dass den BesucherInnen dieser

    Einrichtungen qualitativ hochwertiges Trinkwasser zur Verfügung steht?