2876/J XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Einleitung von Schadstoffen in den Traunsee
Seit Jahren steht die Entscheidung über die Zukunft der "Solvay Österreich GmbH“
und damit der Fortbestand von 250 Arbeitsplätzen in Ebensee durch das Land
Oberösterreich aus. Ende Jänner 1996 lief der Genehmigungsbescheid des Werkes
für die Einleitung von 660 Tonnen gelöster und 170 Tonnen fester Stoffe in den
Traunsee ab. Das Gutachten über die Auswirkungen der Schadstoffeinleitung in den
Traunsee von Mitte 2000 beschrieb erhebliche ökologische Auswirkungen und
Gefahren durch den Unterwasser - Industrieschlammkegel.
Seit der Novelle der Gewerbeordnung ist nun laut Mitteilung des
Landwirtschaftsministeriums die Gewerbebehörde zuständig. Damit werden die
Behördenverfahren weiter verzögert und gänzlich neue Verfahrensschritte nötig.
Statt der Gewässerschutzpriorität tritt nun die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund.
Nach Ansicht des Umweltanwalts des Landes Oberösterreich sei der
Ermessensspielraum der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gmunden bei der
Interessensabwägung von großer Bedeutung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann ist mit einem neuen Bescheid zu rechnen?
2. a) Werden Sie als Umweltminister darauf dringen, dass ökologischen
Gesichtspunkten bei der Erlassung des neuen Bescheids ein zentraler
Stellenwert zukommt?
b) Wenn nicht, warum nicht?
3. Aus welchen Gründen fällt nun die Bescheidausstellung in den Bereich der
Gewerbebehörde?
4. Welche Gewässerschutzmaßnahmen für den Traunsee erscheinen Ihnen
unabdingbar?
5. a) Welche Betriebsumstellungen der Solvay GmbH wären zur Verringerung
der Einleitungen nötig?
b) Wie hoch wäre die finanzielle Belastung?