2876/J XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Einleitung von Schadstoffen in den Traunsee

 

 

Seit Jahren steht die Entscheidung über die Zukunft der "Solvay Österreich GmbH“

und damit der Fortbestand von 250 Arbeitsplätzen in Ebensee durch das Land

Oberösterreich aus. Ende Jänner 1996 lief der Genehmigungsbescheid des Werkes

für die Einleitung von 660 Tonnen gelöster und 170 Tonnen fester Stoffe in den

Traunsee ab. Das Gutachten über die Auswirkungen der Schadstoffeinleitung in den

Traunsee von Mitte 2000 beschrieb erhebliche ökologische Auswirkungen und

Gefahren durch den Unterwasser - Industrieschlammkegel.

 

Seit der Novelle der Gewerbeordnung ist nun laut Mitteilung des

Landwirtschaftsministeriums die Gewerbebehörde zuständig. Damit werden die

Behördenverfahren weiter verzögert und gänzlich neue Verfahrensschritte nötig.

Statt der Gewässerschutzpriorität tritt nun die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund.

Nach Ansicht des Umweltanwalts des Landes Oberösterreich sei der

Ermessensspielraum der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gmunden bei der

Interessensabwägung von großer Bedeutung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann ist mit einem neuen Bescheid zu rechnen?

 

2. a) Werden Sie als Umweltminister darauf dringen, dass ökologischen

        Gesichtspunkten bei der Erlassung des neuen Bescheids ein zentraler

        Stellenwert zukommt?

  

    b) Wenn nicht, warum nicht?

3. Aus welchen Gründen fällt nun die Bescheidausstellung in den Bereich der

    Gewerbebehörde?

 

4. Welche Gewässerschutzmaßnahmen für den Traunsee erscheinen Ihnen

    unabdingbar?

 

5. a) Welche Betriebsumstellungen der Solvay GmbH wären zur Verringerung

        der Einleitungen nötig?

 

    b) Wie hoch wäre die finanzielle Belastung?