2879/J XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Asylverfahren von Flüchtlingen aus Afghanistan und BMI - Asylstatistik

 

 

Laut Statistik des Innenministeriums von September 2001 waren mit Stand 31.08.2001 von

den 19.874 im Jahr 2001 gestellten Asylanträgen 9.662 von afghanischen StaatsbürgerInnen.

Mit Stand 31.08.2001 waren von diesen 9.662 Anträgen 5.036, somit 52 % Auslandsanträge,

was wichtige Tatsachen betreffend die Abwicklung des „Botschaftsverfahrens" im

österreichischen Asylrecht zutage fördern könnte. Die Statistik des Innenministeriums enthält

zu diesem Punkt lediglich die Information, daß 2,6 % der AfghanInnen (257 von 9.662) Asyl

erhielten, aber nicht, wieviele der Auslandsanträge positiv erledigt wurden.

 

Da die Asylstatistik des Innenministeriums in diesen und anderen Punkten nicht ausreichende

Informationen liefert, stellen die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Stimmt es, daß mit Anfang Juli 2001 ca. 5.000 Asylanträge von afghanischen

    Staatsangehörigen bei der österreichischen Botschaft Teheran in Bearbeitung waren?

 

2. Wieviele dieser Anträge wurden negativ, wieviele positiv beschieden, wieviele für

    gegenstandslos erklärt? a) Wieviele von den positiv beschiedenen waren eigenständige

    Asylanträge, wieviele Asylerstreckungsanträge? b) Was waren die Gründe für

    Abweisung oder Gegenstandslos - Erklärung?

 

3. Wieviele Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen wurden im Jahr 2001 bei

     österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (aufgeschlüsselt nach Ländern und

     Monaten) eingebracht?

 

4. Wieviele dieser bei österreichischen Vertretungsbehörden eingebrachten Asylanträge

     wurden bisher positiv, wieviele negativ beschieden? a) Was waren die Gründe für

     Abweisung oder Gegenstandslos - Erklärung? b) Wieviele von den positiv beschiedenen

     waren eigenständige Asylanträge, wieviele Asylerstreckungsanträge (aufgeschlüsselt

     nach Ländern)?

5. Vertritt das Bundesasylamt bzw. Ihr Ministerium die Auffassung, daß der Iran ein

    sicherer Drittstaat sei und daher den bei der österreichischen Botschaft Asyl

    beantragenden Personen kein Asyl gewährt werden könne?

 

6. Vertritt das Bundesasylamt bzw. Ihr Ministerium die Auffassung, daß die

    Asylgewährung unwahrscheinlich bzw. unmöglich ist, wenn der Asylwerber im

    Heimatstaat den Asylantrag bei der österreichischen Botschaft einbringt, da in diesem

    Fall das Tatbestandselement „außerhalb des Heimatlandes" nicht erfüllt sei?

 

7. Wieviele der mit Stand 1.9.2001 in Bundesbetreuung befindlichen AsylwerberInnen

     waren afghanische Staatsangehörige?

 

8. Wurden im Jahr 2001 afghanische AsylwerberInnen oder abgelehnte afghanische

    AsylwerberInnen in Schubhaft genommen? Wenn ja, wie wollen Sie angesichts der

    Tatsache, daß eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich und nach Meinung des

    UNHCR auch nicht zulässig ist, gegen diese Praxis vorgehen? Wenn nein, warum nicht

    und wie rechtfertigen Sie dann die Inschubhaftnahme dieser Personen?

 

9. Wie bereitet sich Ihr Ressort auf eine verstärkte Fluchtbewegung von afghanischen

    Flüchtlingen vor? Welche Maßnahmen gedenken Sie zu treffen, um afghanischen

    Flüchtlingen eine menschenwürdige Aufnahme und Versorgung in Österreich zu

    garantieren?