2879/J XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Asylverfahren von Flüchtlingen aus Afghanistan und BMI - Asylstatistik
Laut Statistik des Innenministeriums von September 2001 waren mit Stand 31.08.2001 von
den 19.874 im Jahr 2001 gestellten Asylanträgen 9.662 von afghanischen StaatsbürgerInnen.
Mit Stand 31.08.2001 waren von diesen 9.662 Anträgen 5.036, somit 52 % Auslandsanträge,
was wichtige Tatsachen betreffend die Abwicklung des „Botschaftsverfahrens" im
österreichischen Asylrecht zutage fördern könnte. Die Statistik des Innenministeriums enthält
zu diesem Punkt lediglich die Information, daß 2,6 % der AfghanInnen (257 von 9.662) Asyl
erhielten, aber nicht, wieviele der Auslandsanträge positiv erledigt wurden.
Da die Asylstatistik des Innenministeriums in diesen und anderen Punkten nicht ausreichende
Informationen liefert, stellen die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, daß mit Anfang Juli 2001 ca. 5.000 Asylanträge von afghanischen
Staatsangehörigen bei der österreichischen Botschaft Teheran in Bearbeitung waren?
2. Wieviele dieser Anträge wurden negativ, wieviele positiv beschieden, wieviele für
gegenstandslos erklärt? a) Wieviele von den positiv beschiedenen waren eigenständige
Asylanträge, wieviele Asylerstreckungsanträge? b) Was waren die Gründe für
Abweisung oder Gegenstandslos - Erklärung?
3. Wieviele Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen wurden im Jahr 2001 bei
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (aufgeschlüsselt nach Ländern und
Monaten) eingebracht?
4. Wieviele dieser bei österreichischen Vertretungsbehörden eingebrachten Asylanträge
wurden bisher positiv, wieviele negativ beschieden? a) Was waren die Gründe für
Abweisung oder Gegenstandslos - Erklärung? b) Wieviele von den positiv beschiedenen
waren eigenständige Asylanträge, wieviele Asylerstreckungsanträge (aufgeschlüsselt
nach Ländern)?
5. Vertritt das Bundesasylamt bzw. Ihr Ministerium die Auffassung, daß der Iran ein
sicherer Drittstaat sei und daher den bei der österreichischen Botschaft Asyl
beantragenden Personen kein Asyl gewährt werden könne?
6. Vertritt das Bundesasylamt bzw. Ihr Ministerium die Auffassung, daß die
Asylgewährung unwahrscheinlich bzw. unmöglich ist, wenn der Asylwerber im
Heimatstaat den Asylantrag bei der österreichischen Botschaft einbringt, da in diesem
Fall das Tatbestandselement „außerhalb des Heimatlandes" nicht erfüllt sei?
7. Wieviele der mit Stand 1.9.2001 in Bundesbetreuung befindlichen AsylwerberInnen
waren afghanische Staatsangehörige?
8. Wurden im Jahr 2001 afghanische AsylwerberInnen oder abgelehnte afghanische
AsylwerberInnen in Schubhaft genommen? Wenn ja, wie wollen Sie angesichts der
Tatsache, daß eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich und nach Meinung des
UNHCR auch nicht zulässig ist, gegen diese Praxis vorgehen? Wenn nein, warum nicht
und wie rechtfertigen Sie dann die Inschubhaftnahme dieser Personen?
9. Wie bereitet sich Ihr Ressort auf eine verstärkte Fluchtbewegung von afghanischen
Flüchtlingen vor? Welche Maßnahmen gedenken Sie zu treffen, um afghanischen
Flüchtlingen eine menschenwürdige Aufnahme und Versorgung in Österreich zu
garantieren?