2880/J XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Sicherheitsmängel des AKW Temelin
Nach offiziellen Angaben der belgischen Ratspräsidentschaft sollen bis Ende 2001
die Verhandlungen des Energiekapitel mit den Beitrittskandidaten abgeschlossen
werden. Laut einstimmigem Beschluss des österreichischen Nationalrates vom 5.
September 2000 ist die österreichische Bundesregierung gebunden, einem
vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit Tschechien ohne ausreichenden
Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen
Stand der Technik auf EU - Ebene nicht zuzustimmen.
Der österreichische Expertenbericht zum AKW Temelin („Austrian Technical Position
Paper - Safety Aspects of Temelin Nuclear Power Plant, July 2001“) kommt zu dem
Schluss, dass „wichtige Sicherheitsfragen nicht gelöst wurden“ und dass „nach
europäischer Genehmigungspraxis weder Temelin Block 1 noch Block 2 betrieben
oder auch nur mit Brennstoff beladen werden dürften“. Der Bericht hält fest, dass
„somit bislang nicht als nachgewiesen betrachtet werden kann, dass die nukleare
Sicherheit des KKW Temelin dem Stand der Technik, wie er in den Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union zur Anwendung kommt, entspricht.“ Der österreichische
Expertenbericht kommt weiter zum Schluss, dass in Schlüsselfragen des AkW
Temelin notwendige Analysen ausständig sind, um endgültige Aussagen über die
Sicherheit von Temelin machen zu können. Umso fragwürdiger erscheint in diesem
Zusammenhang die Einschätzung von Experten der EU, wonach Temelin als
nachrüstbar bezeichnet wird und die Beseitigung „einiger Mängel“ bis Ende Oktober
2001 erfolgen solle.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden Sie dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit der
Tschechischen Republik im Eu - Außenministerrat noch in diesem Jahr Ihre
Zustimmung geben, auch wenn die Bedingungen des Entschließungsantrag des
Parlamentes vom 5. September (ausreichender Nachweis über den aktuellen
Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU -
Ebene und der UVP des KKW Temelin) nicht eingehalten werden? Wenn ja,
warum?
2. Was bedeutet in diesem Zusammenhang für die österreichische
Bundesregierung ‚ausreichender Nachweis‘ sowie ‚aktueller
Sicherheitsstandard‘?
3. Ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung bei der Prüfung des
Sicherheitsstandards des KKW Temelin - wie im Aktionsplan der österreichischen
Bundesregierung „Österreichische Anti - Atompolitik im europäischen
Zusammenhang“ und im Regierungsprogramm Februar 2000 festgehalten -
deutsche Sicherheitsstandards als Grundlage für den Stand der Technik auf EU -
Ebene heranzieht? Wenn ja, ist die Stellungnahme des deutschen
Umweltministeriums zur „Gesamt“ - UVP zum AKW Temelin aus Ihrer Sicht
ausreichend, um festzustellen, dass Temelin nicht dem Stand der Technik in der
EU entspricht?
4. Welche Vorraussetzungen müssen bezüglich der offenen Sicherheitsfragen in
Temelin erreicht sein, damit Sie Ihre Zustimmung zum vorläufigen Abschluss des
Energiekapitels mit der Tschechischen Republik erteilen?
5. Welche Sicherheitsprobleme müssen Ihrer Meinung nach als Bedingung vor dem
vorläufigen Abschluss des Energiekapitels behoben worden sein?
6. Würde aus Sicht der österreichischen Bundesregierung eine Zusicherung der
Tschechischen Republik ausreichen, wonach die offenen Sicherheitsprobleme
des KKW Temelin erst in Zukunft behoben werden, um dem vorläufigen
Abschluss des Energiekapitels bereits jetzt zuzustimmen (also die Vereinbarung
einer sogenannten ‚Nuklearklausel‘)?
7. Was genau müsste in einer solchen Nuklearklausel festgehalten werden, damit
sie dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels zustimmen würden.
8. Welche Konsequenzen wären aus Sicht der österreichischen Bundesregierung
bei Nichteinhaltung der in einer solchen Nuklearklausel festgehaltenen
Bedingungen vorstellbar.
9. Zu welchem Zeitpunkt wurde der österreichischen Bundesregierung, und in
speziellem Ihrem Ressort, der österreichische Expertenbericht zum KKW Temelin
(„Austrian Technical Position Paper - Safety Aspects of Temelin Nuclear Power
Plant, July 2001“) vorgelegt. Bitte nennen Sie das genaue Datum.
10. Zu welchem Zeitpunkt wurde dieser österreichische Experten bericht der
österreichischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bitte nennen Sie das genaue
Datum.
11. Wie erklären Sie sich die große Verzögerung in der Veröffentlichung des
österreichischen Expertenberichtes?