2883/J XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt
betreffend die Kooperation zwischen dem BM für Soziale Sicherheit und
Generationen und der KRONEN ZEITUNG im Zusammenhang mit der
Werbekampagne für das Kinderbetreuungsgeld.
Eine ,,Informationsbroschüre“ des BMSG zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) wurde in
den vergangenen Tagen Österreichs auflagenstärkster Tageszeitung der KRONEN
ZEITUNG beigelegt. Die Broschüre trägt neben dem Logo des BMSG auch das Logo
der KRONEN ZEITUNG. Dieselbe Broschüre kann via Internet von der Homepage des
BMSG abgerufen werden. Auch hier trägt die Eröffnungsseite das Logo der KRONEN
ZEITUNG.
Neben den inhaltlichen Mängeln dieser Information zum KBG - gravierende
Nachteile wie z.B. der Wegfall der Familienzuschläge werden verschwiegen, ein
Hinweis, dass der Zuschuss zum KBG für einkommensschwache Familien und
Alleinerzieherinnen zurückgezahlt werden muss, fehlt - stellt sich die Frage, welcher
Art die (finanziellen) Beziehungen zwischen der KRONEN ZEITUNG und dem BMSG in
diesem Fall sind.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit und Generationen daher nachstehende
Anfrage:
1. Die KRONEN ZEITUNG erscheint in einer täglichen Auflage zwischen 950.000
und 1,4 Mio. Stück: In welchem Umfang wurde die Broschüre zum KBG den
Exemplaren der „KRONE“ beigelegt?
2. Wie hoch waren die Auflage und die Herstellungskosten der Broschüre?
3. Wie viel wurde davon an die
KRONEN ZEITUNG bezahlt?
4. Gab oder gibt es Zahlungen seitens der KRONEN ZEITUNG an das BMSG dafür,
dass dieses in seinen Broschüren und Internetseiten als Werbeträger für die
KRONEN ZEITUNG fungiert?
5. Wenn ja, - wie hoch sind diese Zahlungen?
6. Wenn nein, - wurden anstelle von Zahlungen irgendwelche
,,Kompensationsgeschäfte“ vereinbart?
7. Wenn ja, - welche?
8. Wurde seitens des BMSG geprüft, ob eine derartige Kooperation zwischen
einer Bundesbehörde und einem Privatunternehmen rechtlich (z.B. hinsichtlich
des Wettbewerbsrechtes) gedeckt ist?
9. Wenn nein, - warum nicht?
10. Wenn ja, - zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?
11. Wenn die Werbeaktion für das Kinderbetreuungsgeld als breit angelegte
,,Informationskampagne“ verstanden werden soll, wurde diese Information
dann auch Lesern anderer Zeitungen zugänglich gemacht?
12. Wenn ja, - welchen Zeitungen und an welchen Tagen?