2883/J XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt

betreffend die Kooperation zwischen dem BM für Soziale Sicherheit und

Generationen und der KRONEN ZEITUNG im Zusammenhang mit der

Werbekampagne für das Kinderbetreuungsgeld.

 

Eine ,,Informationsbroschüre“ des BMSG zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) wurde in

den vergangenen Tagen Österreichs auflagenstärkster Tageszeitung der KRONEN

ZEITUNG beigelegt. Die Broschüre trägt neben dem Logo des BMSG auch das Logo

der KRONEN ZEITUNG. Dieselbe Broschüre kann via Internet von der Homepage des

BMSG abgerufen werden. Auch hier trägt die Eröffnungsseite das Logo der KRONEN

ZEITUNG.

 

Neben den inhaltlichen Mängeln dieser Information zum KBG - gravierende

Nachteile wie z.B. der Wegfall der Familienzuschläge werden verschwiegen, ein

Hinweis, dass der Zuschuss zum KBG für einkommensschwache Familien und

Alleinerzieherinnen zurückgezahlt werden muss, fehlt - stellt sich die Frage, welcher

Art die (finanziellen) Beziehungen zwischen der KRONEN ZEITUNG und dem BMSG in

diesem Fall sind.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten an den Bundesminister für Soziale

Sicherheit und Generationen daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Die KRONEN ZEITUNG erscheint in einer täglichen Auflage zwischen 950.000

      und 1,4 Mio. Stück: In welchem Umfang wurde die Broschüre zum KBG den

      Exemplaren der „KRONE“ beigelegt?

 

2.   Wie hoch waren die Auflage und die Herstellungskosten der Broschüre?

 

3.   Wie viel wurde davon an die KRONEN ZEITUNG bezahlt?

4.   Gab oder gibt es Zahlungen seitens der KRONEN ZEITUNG an das BMSG dafür,

      dass dieses in seinen Broschüren und Internetseiten als Werbeträger für die

      KRONEN ZEITUNG fungiert?

 

5.   Wenn ja, - wie hoch sind diese Zahlungen?

 

6.   Wenn nein, - wurden anstelle von Zahlungen irgendwelche

      ,,Kompensationsgeschäfte“ vereinbart?

 

7.   Wenn ja, - welche?

 

8.   Wurde seitens des BMSG geprüft, ob eine derartige Kooperation zwischen

      einer Bundesbehörde und einem Privatunternehmen rechtlich (z.B. hinsichtlich

      des Wettbewerbsrechtes) gedeckt ist?

 

9.   Wenn nein, - warum nicht?

 

10. Wenn ja, - zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?

 

11. Wenn die Werbeaktion für das Kinderbetreuungsgeld als breit angelegte

      ,,Informationskampagne“ verstanden werden soll, wurde diese Information

      dann auch Lesern anderer Zeitungen zugänglich gemacht?

 

12. Wenn ja, - welchen Zeitungen und an welchen Tagen?