2884/J XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Hartinger und Kollegen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Import von Dronabinol Kapseln (Hauptwirkstoff der Cannabispflanze).

 

Dem Erstunterzeichner ging kürzlich ein Schreiben der Pharmazeutika Handels GmbH

PARANOVA zu (Beilage), in dem diese den Import von Dronabinol Kapseln (2,5 mg, 5 mg

oder 10 mg) gegen Rezept bzw. Klinikanforderung anbot. Dronabinol enthält den

Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, nämlich Tetrahydrocannabinol (THC).

 

Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an den Herrn

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen oder Ihrem Haus bekannt, daß die Firma PARANOVA Pharmazeutika Handels

    GmbH gegen Rezept oder Klinikanforderung den Import cannabishältiger Arzneimittel

    anbietet oder diese bereits importiert hat?

 

2. Hat die PARANOVA Pharmazeutika Handels GmbH die Legitimation zum Import von

    cannabishältigen Arzneimitteln gegen Rezept oder Klinikanforderung?

    Wenn ja, worauf begründet sich diese?

    Wenn nein, was werden Sie gegen illegale Importe oder Importsangebote unternehmen?

 

3. Welche pharmazeutischen Handelsunternehmen bieten noch den Import von

    cannabishältigen Arzneimitteln gegen Rezept oder Klinikanforderung an?