2884/J XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Hartinger und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Import von Dronabinol Kapseln (Hauptwirkstoff der Cannabispflanze).
Dem Erstunterzeichner ging kürzlich ein Schreiben der Pharmazeutika Handels GmbH
PARANOVA zu (Beilage), in dem diese den Import von Dronabinol Kapseln (2,5 mg, 5 mg
oder 10 mg) gegen Rezept bzw. Klinikanforderung anbot. Dronabinol enthält den
Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, nämlich Tetrahydrocannabinol (THC).
Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an den Herrn
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen oder Ihrem Haus bekannt, daß die Firma PARANOVA Pharmazeutika Handels
GmbH gegen Rezept oder Klinikanforderung den Import cannabishältiger Arzneimittel
anbietet oder diese bereits importiert hat?
2. Hat die PARANOVA Pharmazeutika Handels GmbH die Legitimation zum Import von
cannabishältigen Arzneimitteln gegen Rezept oder Klinikanforderung?
Wenn ja, worauf begründet sich diese?
Wenn nein, was werden Sie gegen illegale Importe oder Importsangebote unternehmen?
3. Welche pharmazeutischen Handelsunternehmen bieten noch den Import von
cannabishältigen Arzneimitteln gegen Rezept oder Klinikanforderung an?