2885/J XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Lehrlingsfreifahrt und Freifahrt für Berufsschüler

 

 

Immer mehr Lehrlinge müssen eine Ausbildung in großer Entfernung vom

elterlichen Wohnsitz in Kauf nehmen.

Eine Vielzahl der oberösterreichischer Lehrlinge kann ihrer Berufsschulpflicht

nur durch die Inanspruchnahme eines Internats nachkommen. Dazu kommt,

dass oö. Lehrlinge in ca. 35 Lehrberufen aufgrund der Aussprengelung in

andere Bundesländer ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Schülerheimes

(Internat) gezwungen sind. Da die davon betroffenen Lehrlinge aufgrund der

derzeitigen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes für die

wöchentliche Fahrt vom Wohnort zum Schulstandort bzw. Internatsort

keinerlei Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt, Schülerfreifahrt oder

Schulfahrtbeihilfe haben, kommt es neben den ohnehin zu bezahlenden

Internatskosten - zu einer enormen zusätzlichen finanziellen Belastung.

 

Durch das Budgetbegleitgesetz (BGBl. 1 Nr. 142 / 2000) wurde das

Familienlastenausgleichsgesetz zwar geringfügig abgeändert, längst fällige

Maßnahmen zur Behebung dieses Problems wurden bis heute jedoch nicht in

Angriff genommen.

 

Es muss daher eine Schülerfreifahrt für die wöchentliche Heimfahrt gewährt

werden, wenn für den Besuch einer Berufsschule die Inanspruchnahme eines

Internats oder einer sonstigen Unterkunft notwendig ist. Die

Lehrlingsfahrtenbeihilfe und die Schulfahrtbeihilfe müssen außerdem in einer

Höhe festgesetzt werden, dass die tatsächlich anfallenden Kosten abgedeckt

werden. Die Selbstbehalt - Regelung muss in der Form überarbeitet werden,

dass bei jenen, die zwei oder mehr Fahrausweise für die Fahrt in den Betrieb,

in die Berufsschule bzw. zu anderen Lernorten benötigen. der Selbstbehalt nur

einmal kassiert wird. Der Kreis der Freifahrtberechtigten muss weiters um jene

Jugendlichen erweitert werden, deren Ausbildungsverhältnisse nicht im

Berufsausbildungsgesetz geregelt sind (Anlernlinge, Praktikanten, usw.).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

ANFRAGE

 

1. Werden Sie sich für die Gewährung einer Schülerfreifahrt für die

     wöchentliche Heimfahrt einsetzen, wenn im Zusammenhang mit dem

     Besuch einer lehrgangsmäßigen Berufsschule die Inanspruchnahme eines

     Internats oder einer sonstigen Unterkunft notwendig ist?

        

                a. Falls nein, warum nicht?

 

                b. Falls ja, ab wann ist mit einer Schülerfreifahrt für die

                     wöchentliche Heimfahrt zu rechnen und wie soll die Regelung

                     aussehen?

 

2. Werden Sie sich für eine Lehrlingsfahrtenbeihilfe und eine

    Schulfahrtbeihilfe in jener Höhe einsetzen, dass diese die tatsächlich

    anfallenden Kosten auch abdecken?

 

                a. Falls nein, warum nicht?

 

                b. Falls ja, in welcher Höhe soll die Lehrlingsfahrtenbeihilfe und

                     Schulfahrtbeihilfe festgesetzt werden?

 

3. Werden Sie die Selbstbehalt - Regelung in der Form überarbeiten, dass für

     jene, die zwei oder mehr Fahrausweise für die Fahrt in den Betrieb, in die

    Berufsschule bzw. zu anderen Lernorten benötigen, der Selbstbehalt nur

    einmal kassiert werden darf?

 

                a. Falls nein, warum nicht?

 

                b. Falls ja, ab wann ist mit einer entsprechenden Neuregelung zu

                    rechnen und wie soll diese Ihrer Meinung nach aussehen?

 

4. Werden Sie sich für eine Erweiterung des Kreises der Freifahrtberechtigten

    um jene Jugendlichen, deren Ausbildungsverhältnisse nicht im

    Berufsausbildungsgesetz geregelt sind (Anlernlinge, Praktikanten, usw.),

    einschließlich Pflichtpraktikanten bei der Fahrt vom Wohn - bzw. Schulort

    und zur Praktikastelle einsetzen?

 

                a. Falls nein, warum nicht?

 

                b. Falls ja, um welchen Personenkreis wird der Kreis der

                    Freifahrtberechtigten erweitert?