2885/J XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Lehrlingsfreifahrt und Freifahrt für Berufsschüler
Immer mehr Lehrlinge müssen eine Ausbildung in großer Entfernung vom
elterlichen Wohnsitz in Kauf nehmen.
Eine Vielzahl der oberösterreichischer Lehrlinge kann ihrer Berufsschulpflicht
nur durch die Inanspruchnahme eines Internats nachkommen. Dazu kommt,
dass oö. Lehrlinge in ca. 35 Lehrberufen aufgrund der Aussprengelung in
andere Bundesländer ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Schülerheimes
(Internat) gezwungen sind. Da die davon betroffenen Lehrlinge aufgrund der
derzeitigen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes für die
wöchentliche Fahrt vom Wohnort zum Schulstandort bzw. Internatsort
keinerlei Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt, Schülerfreifahrt oder
Schulfahrtbeihilfe haben, kommt es neben den ohnehin zu bezahlenden
Internatskosten - zu einer enormen zusätzlichen finanziellen Belastung.
Durch das Budgetbegleitgesetz (BGBl. 1 Nr. 142 / 2000) wurde das
Familienlastenausgleichsgesetz zwar geringfügig abgeändert, längst fällige
Maßnahmen zur Behebung dieses Problems wurden bis heute jedoch nicht in
Angriff genommen.
Es muss daher eine Schülerfreifahrt für die wöchentliche Heimfahrt gewährt
werden, wenn für den Besuch einer Berufsschule die Inanspruchnahme eines
Internats oder einer sonstigen Unterkunft notwendig ist. Die
Lehrlingsfahrtenbeihilfe und die Schulfahrtbeihilfe müssen außerdem in einer
Höhe festgesetzt werden, dass die tatsächlich anfallenden Kosten abgedeckt
werden. Die Selbstbehalt - Regelung muss in der Form überarbeitet werden,
dass bei jenen, die zwei oder mehr Fahrausweise für die Fahrt in den Betrieb,
in die Berufsschule bzw. zu anderen Lernorten benötigen. der Selbstbehalt nur
einmal kassiert wird. Der Kreis der Freifahrtberechtigten muss weiters um jene
Jugendlichen erweitert werden, deren Ausbildungsverhältnisse nicht im
Berufsausbildungsgesetz geregelt sind (Anlernlinge, Praktikanten, usw.).
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
ANFRAGE
1. Werden Sie sich für die Gewährung einer Schülerfreifahrt für die
wöchentliche Heimfahrt einsetzen, wenn im Zusammenhang mit dem
Besuch einer lehrgangsmäßigen Berufsschule die Inanspruchnahme eines
Internats oder einer sonstigen Unterkunft notwendig ist?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann ist mit einer Schülerfreifahrt für die
wöchentliche Heimfahrt zu rechnen und wie soll die Regelung
aussehen?
2. Werden Sie sich für eine Lehrlingsfahrtenbeihilfe und eine
Schulfahrtbeihilfe in jener Höhe einsetzen, dass diese die tatsächlich
anfallenden Kosten auch abdecken?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, in welcher Höhe soll die Lehrlingsfahrtenbeihilfe und
Schulfahrtbeihilfe festgesetzt werden?
3. Werden Sie die Selbstbehalt - Regelung in der Form überarbeiten, dass für
jene, die zwei oder mehr Fahrausweise für die Fahrt in den Betrieb, in die
Berufsschule bzw. zu anderen Lernorten benötigen, der Selbstbehalt nur
einmal kassiert werden darf?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann ist mit einer entsprechenden Neuregelung zu
rechnen und wie soll diese Ihrer Meinung nach aussehen?
4. Werden Sie sich für eine Erweiterung des Kreises der Freifahrtberechtigten
um jene Jugendlichen, deren Ausbildungsverhältnisse nicht im
Berufsausbildungsgesetz geregelt sind (Anlernlinge, Praktikanten, usw.),
einschließlich Pflichtpraktikanten bei der Fahrt vom Wohn - bzw. Schulort
und zur Praktikastelle einsetzen?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, um welchen Personenkreis wird der Kreis der
Freifahrtberechtigten erweitert?