2891/J XXI.GP
Eingelangt am:04.10.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Anrechnung Kindererziehungszeiten
Bevor es zu einer gesetzlichen Regelung betreffend die Anrechnung von
Kindererziehungszeiten kam, existierte die Möglichkeit, solche Zeiten freiwillig
nachzukaufen. Bis heute wurden jedoch keinerlei Regelungen getroffen, die diese
nachgekauften Zeiten anders bewerten, als jene die nun „gratis“ angerechnet
werden. Dies führt bei aktuellen Pensionsberechnungen von Frauen, die seinerzeit
solche Zeiten nachgekauft haben dazu, dass diese Nachkäufe oft ohne jegliche
Auswirkungen auf die Höhe der Pension bleiben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Beabsichtigen Sie diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?
1a Wenn ja, wann und in welcher Form?
1b Wenn nein, warum nicht?
2. Wie können Sie den betroffenen Frauen erklären, dass ihre oft unter
Entbehrungen geleisteten Nachkäufe keinerlei Auswirkungen auf ihre
Pensionshöhe haben?
3. Halten Sie es für dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend, wenn Frauen mit
unterschiedlichen Versicherungsverläufen und vor allem unterschiedlich hohen
Beitragsleistungen gleich hohe Pensionen ausbezahlt bekommen?