2891/J XXI.GP

Eingelangt am:04.10.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Anrechnung Kindererziehungszeiten

 

Bevor es zu einer gesetzlichen Regelung betreffend die Anrechnung von

Kindererziehungszeiten kam, existierte die Möglichkeit, solche Zeiten freiwillig

nachzukaufen. Bis heute wurden jedoch keinerlei Regelungen getroffen, die diese

nachgekauften Zeiten anders bewerten, als jene die nun „gratis“ angerechnet

werden. Dies führt bei aktuellen Pensionsberechnungen von Frauen, die seinerzeit

solche Zeiten nachgekauft haben dazu, dass diese Nachkäufe oft ohne jegliche

Auswirkungen auf die Höhe der Pension bleiben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Beabsichtigen Sie diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?

    1a Wenn ja, wann und in welcher Form?

    1b Wenn nein, warum nicht?

 

2. Wie können Sie den betroffenen Frauen erklären, dass ihre oft unter

    Entbehrungen geleisteten Nachkäufe keinerlei Auswirkungen auf ihre

    Pensionshöhe haben?

 

3. Halten Sie es für dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend, wenn Frauen mit

    unterschiedlichen Versicherungsverläufen und vor allem unterschiedlich hohen

    Beitragsleistungen gleich hohe Pensionen ausbezahlt bekommen?