2894/J XXI.GP

Eingelangt am:04.10.2001

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Demokratie und Mitbestimmung an den Universitäten

 

 

Bedenklich, wenn auch bei dieser Bundesregierung nicht wirklich überraschend, ist

die Einstellung zu Demokratie und Mitbestimmung an den Universitäten. Im Zuge der

geplanten Ausgliederung sollen demokratische Strukturen und Möglichkeiten der

Mitbestimmung der Mehrheit aller Universitätsangehörigen und mit ihnen auch der

Studierenden einschneidend reduziert werden. Unter dem Deckmantel der

„Konzentration und doppelten Legitimation führt dies zu massiver Rückschritten im

Bereich demokratischer Meinungsbildung, Mitgestaltung, Partizipation und

Transparenz. Laut Wissenschaftsministerin Gehrer (16.8 2001) sind

„demokratische Entscheidungen an sich noch kein Qualitätsmerkmal". Gilt für die

Bundesregierung nun Entdemokratisierung schon als Qualitätsmerkmal und

Qualitätsgarantie?

 

Rezente Managementkonzepte fordern flache Hierarchien und eine möglichst breite

Beteiligung von MitarbeiterInnen. Die geplante Ausgliederung sieht praktisch das

Gegenteil vor. Das Gerede um die erweiterte Autonomie ist letztlich durch den

massiven Einfluss der Politik auf den geplanten Universitätsbeirat, der sich

ausschließlich aus universitätsexternen Personen zusammensetzt, sowie die de

facto Entmachtung der Senate ein purer Etikettenschwindel.

 

Die Frage, was die Regierung mit der Ausgliederung der Universitäten wirklich

bezweckt, wurde abgesehen von sich ständig wiederholenden Stehsätzen und

Phrasen über „Konkurrenz und Wettbewerb, Weltklasse und betriebsähnlich“ nie

wirklich ausreichend beantwortet. Die Mehrzahl aller Aufgaben könnten auch im

Rahmen der existierenden Teilrechtsfähigkeit (UOG 93) bestens bewältigt werden.

Darunter selbstverständlich auch notwendige Strukturreformen im

Verwaltungsbereich. Weiterhin unbeantwortet bleibt die Frage, warum bis dato die

Mehrkosten der Ausgliederung so hartnäckig negiert werden? Vergleiche und

Erfahrungen mit anderen Ausgliederungen zeigen diese Gefahren deutlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Wenn demokratische Strukturen als ineffizient, mühsam und zeitraubend

     bezeichnet werden, weshalb bekennen Sie sich nicht gleich dazu autokratische

     Entscheidungen als optimal einzustufen?

2) Sehen Sie Entdemokratisierung als Qualitätsmerkmal?

 

3) Glauben Sie, daß auch das Parlament und seine Entscheidungsfindungen unter

    den Nachteilen der Demokratie leiden und hier betriebsähnlichere Strukturen

    einzuführen wären?

 

4) Welche „Beweise“ liegen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und

     Kultur vor, nach denen hierarchische Entscheidungsstrukturen zu mehr Effizienz

     führten?

 

5) Wie stehen Sie zu der aus der Organisationspsychologie bekannten Tatsache,

     dass Mitbestimmung Motivation und Kreativität der MitarbeiterInnen fördert?

 

6) Wenn letztlich Senatsmitglieder vornehmlich beratende Funktionen haben und

     selbst RektorInnen ohne Universitätsrat keine autonomen Entscheidungen fällen

     können, wer wird sich für diese Aufgaben und zeitraubenden Arbeiten noch zur

     Verfügung stellen.

 

7) Wie legitimieren Sie die viel kritisierte Zusammensetzung des Universitätsrates?

 

8) Wie können Sie den Vorwurf des politischen Einfluss der Politik auf den

     Universitätsrat entkräften?

 

9) Die Entscheidungsgewalt der Universitätsrates erfordert höchste Professionalität

     und ist wohl auch einem „full time Job“ gleichzusetzen. Glauben Sie, dass

     inklusive Bezahlungsproblemen sich dafür die nötige Anzahl von SpezialistInnen

     finden werden?

 

10)Wie wollen Sie garantieren, dass das Ministerium durch Entsendung von 2

      Mitgliedern des fünfköpfigen Universitätsrates keinen direkten Einfluss auf die

      Entscheidungsebene der Universität ausübt?

 

11)Was gedenken Sie zu tun, um die in repräsentativen Umfragen an den

      Universitäten erhobene Unzufriedenheit der Mehrheit der

      Universitätsangehörigen über die geplante Ausgliederung zu reduzieren?

 

12)Welches Ziel verfolgen Sie mit der Ausgliederung und mit welchen

      wissenschaftlichen Argumenten können Sie das untermauern?

 

13)Was spricht dagegen, das UOG 93 als Grundlage weiterer, notwendiger

      Strukturreformen zu verwenden?

 

14)Viele Universitätsangehörige haben durch die Implementierung des UOG 93 erst

      seit kurzer Zeit eine Strukturreform hinter sich. Wie können Sie diesen

      WissenschaftlerInnen erklären, dass die Zeit und die Ressourcen, die sie in den

      Umstrukturierungsprozess investiert haben, völlig sinnlos waren?