2899/J XXI.GP

Eingelangt am: 8.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generation

betreffend Abfindung von Unfallrenten

 

In der Kleinen Zeitung vom 23. September 2001 ist unter dem Beitrag unser Ombudsmann

nachzulesen, dass Unfallrenten nicht mehr abgefunden werden, weil der

Unfallversicherungsbeitrag gesenkt werden soll (siehe Beilage)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale Sicherheit

und Generationen nachfolgende

 

ANFRAGE:

 

1. Entspricht es den Tatsachen, dass eine Senkung des Versicherungsbeitrages zur AUVA

    noch in dieser Legislaturperiode kommen wird?

    Wenn ja:

        a) Wann und in welchem Ausmaß wird diese Beitragssenkung erfolgen?

        b) Wie hoch sind die damit verbundenen Einnahmenausfälle der AUVA?

 

2. Entspricht es den Tatsachen, dass auf Grund der im Regierungsübereinkommen

    vorgesehenen Beitragssenkung grundsätzlich keine AUVA - Unfallrenten mehr

    abgefunden werden?

    Wenn nein:

    Wieviele Unfallrenten wurden in den ersten 6 Monaten 2001 von der AUVA abgefunden,

    aufgeschlüsselt nach der Höhe und den einzelnen Landesstellen?

 

3. Welche weiteren Leistungsverschlechterungen werden zu Lasten der Versicherten -

    durch die von der Bundesregierung vorgegebenen Sparpläne - in der Sozialversicherung

    vorgenommen werden?

 

4. Gibt es weitere negative Auswirkungen auf das Leistungsangebot der AUVA, die durch

    die Senkung des Versicherungsbeitrages entstehen werden?

    Wenn ja?

     Welche Angebote für die Versicherten trifft das im Detail und mit welchem konkreten

     Kürzungsvolumen?

„Kleine Zeitung“ vom 23.9.2001

Ausgabe: Stmk. - Morgen

Ressort: Service

 

Stmk. -Morgen

 

Keine Abfindungen mehr

 

Weil Unfallversicherungsbeitrag gesenkt werden soll, werden Unfallrenten nicht mehr

abgefunden.

 

Nach einem Unfall vor einigen Jahren bekommt ein Leser eine

Unfallrente von 2200 S im Monat überwiesen. Nun würde er dringend

eine größere Summe Geld brauchen, also wollte er sich die Unfallrente

als einmalige Abfertigung auszahlen lassen. Unser Leser hatte gehört,

das so etwas möglich sei und einen entsprechenden Antrag an die

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gestellt. Obwohl ihm

insgesamt eine Summe von 500.000 S zustehen würde, wäre er mit

einmalig 100.000 S zufrieden.

Doch das Ansuchen wurde abgewiesen, die AUVA ging auf das glänzende

Geschäft nicht ein und lehnte ab.

Warum das so ist und dass hinter dieser Vorgangsweise keine Willkür

der Versicherungsanstalt stehe, wurde wie folgt erklärt.

Grundsätzlich könne eine Rente laut Paragraph 184 ASVG tatsächlich

abgefunden werden. Die Höhe dieses Betrags würde nach

versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Aber es handle

sich dabei um eine „Kann - Bestimmung“. Das heißt, der

Versicherungsträger muss das Geld nicht auf einmal auszahlen.

Und jetzt kommt die hohe Politik ins Spiel. Weil die Regierung den

Unfallversicherungsbeitrag um 0,2 Prozentpunkte senken will, habe die

AUVA beschlossen, bis auf weiteres keine Rentenabfindungen mehr

durchzuführen.

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