2899/J XXI.GP
Eingelangt am: 8.10.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generation
betreffend Abfindung von Unfallrenten
In der Kleinen Zeitung vom 23. September 2001 ist unter dem Beitrag unser Ombudsmann
nachzulesen, dass Unfallrenten nicht mehr abgefunden werden, weil der
Unfallversicherungsbeitrag gesenkt werden soll (siehe Beilage)
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale Sicherheit
und Generationen nachfolgende
ANFRAGE:
1. Entspricht es den Tatsachen, dass eine Senkung des Versicherungsbeitrages zur AUVA
noch in dieser Legislaturperiode kommen wird?
Wenn ja:
a) Wann und in welchem Ausmaß wird diese Beitragssenkung erfolgen?
b) Wie hoch sind die damit verbundenen Einnahmenausfälle der AUVA?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass auf Grund der im Regierungsübereinkommen
vorgesehenen Beitragssenkung grundsätzlich keine AUVA - Unfallrenten mehr
abgefunden werden?
Wenn nein:
Wieviele Unfallrenten wurden in den ersten 6 Monaten 2001 von der AUVA abgefunden,
aufgeschlüsselt nach der Höhe und den einzelnen Landesstellen?
3. Welche weiteren Leistungsverschlechterungen werden zu Lasten der Versicherten -
durch die von der Bundesregierung vorgegebenen Sparpläne - in der Sozialversicherung
vorgenommen werden?
4. Gibt es weitere negative Auswirkungen auf das Leistungsangebot der AUVA, die durch
die Senkung des Versicherungsbeitrages entstehen werden?
Wenn ja?
Welche Angebote für die Versicherten trifft das im Detail und mit welchem konkreten
Kürzungsvolumen?
„Kleine Zeitung“ vom 23.9.2001
Ausgabe: Stmk. - Morgen
Ressort: Service
Stmk. -Morgen
Weil Unfallversicherungsbeitrag gesenkt werden soll, werden Unfallrenten nicht mehr
abgefunden.
Nach einem Unfall vor einigen Jahren bekommt ein Leser eine
Unfallrente von 2200 S im Monat überwiesen. Nun würde er dringend
eine größere Summe Geld brauchen, also wollte er sich die Unfallrente
als einmalige Abfertigung auszahlen lassen. Unser Leser hatte gehört,
das so etwas möglich sei und einen entsprechenden Antrag an die
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gestellt. Obwohl ihm
insgesamt eine Summe von 500.000 S zustehen würde, wäre er mit
einmalig 100.000 S zufrieden.
Doch das Ansuchen wurde abgewiesen, die AUVA ging auf das glänzende
Geschäft nicht ein und lehnte ab.
Warum das so ist und dass hinter dieser Vorgangsweise keine Willkür
der Versicherungsanstalt stehe, wurde wie folgt erklärt.
Grundsätzlich könne eine Rente laut Paragraph 184 ASVG tatsächlich
abgefunden werden. Die Höhe dieses Betrags würde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Aber es handle
sich dabei um eine „Kann - Bestimmung“. Das heißt, der
Versicherungsträger muss das Geld nicht auf einmal auszahlen.
Und jetzt kommt die hohe Politik ins Spiel. Weil die Regierung den
Unfallversicherungsbeitrag um 0,2 Prozentpunkte senken will, habe die
AUVA beschlossen, bis auf weiteres keine Rentenabfindungen mehr
durchzuführen.
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