2916/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2001
der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Projektförderungsmittel für Public Netbase
Die kontinuierliche Behinderung der Tätigkeit einiger kritischer Kunstinitiativen auf
administrativer Ebene durch das Kunststaatsekretariat, und hier vor allem des im
Museumsquartier angesiedelten Institutes für neue Kulturtechnologien Public
Netbase hat eine neue unerfreuliche Facette erhalten:
Dem Vernehmen nach hat sich der Beirat für Medienkunst in seiner Juni - Sitzung für
eine Projektförderung für das Jahr 2001 von Public Netbase in der Höhe von öS
300.000 ausgesprochen; die formelle Förderungszusage und damit auch die
Auszahlung der Mittel wird mit dem Hinweis auf offene Forderungen Dritter, mögliche
Räumungsklagen,...verzögert. Ein derartiges isoliert gegenüber Public Netbase
angewendetes Vorgehen erweckt den zwingenden Verdacht, dass eine
bekanntermaßen regierungskritische Initiative mit formal - bürokratischen Mitteln in die
Schranken gewiesen und dadurch diszipliniert werden soll.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE:
1. Ist es korrekt, dass sich der Beirat für Medienkunst in seiner Juni - Sitzung für
eine Projektförderung 2001 für Public Netbase in der Höhe von ös 300.000
ausgesprochen hat?
2. Wenn ja, warum erfolgte in der Folge keine Verständigung der
Subventionswerber über die Beiratsentscheidung?
3. Das Kunststaatssekretariat begründet die Zurückhaltung der
Förderungszusage einerseits mit einer Räumungsklage durch die
Betreibergesellschaft des MQ gegen Public Netbase und daraus resultierende
mögliche Schadenersatzforderungen. Aufgrund der Initiative der Stadt Wien
dürfte die Räumungsklage allerdings seitens der MQ - Betreibergesellschaft
Ende September 2001 bereits zurückgezogen worden sein. Wann ist daher
mit einer Subventionszusage und der Auszahlung der Projektförderungsmittel
an Public Netbase zu rechnen?