2917/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Technologie und Innovation

betreffend "Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit

gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln“

 

Am 26. April 2000 richteten Mag. Johann Maier und Genossen an Ihren Vorgänger

eine parlamentarische Anfrage (655/J, XXXI. GP) betreffend ,,Transportbegleitung -

Voraussetzungen", welche am 26. Juni 2000 (692/AB, XXI.GP) beantwortet wurde. In

dieser sprach sich der Bundesminister a. D. und früherer Parteikollege DI Michael

Schmid klar dafür aus, dass für das Fahrpersonal der Begleitfahrzeuge eine spezielle

Ausbildung hinsichtlich der sicheren Beförderung gefährlicher Güter erforderlich sei.

Eine sinnvolle Grundlage erschien ihm die im § 14 GGBG verankerte

Gefahrgutlenkerausbildung zu sein.

Tatsächlich erging danach im Juli 2000 ein Entwurf einer Verordnung über

Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren

von Autobahntunneln bereits in das Begutachtungsverfahren. In diesem Entwurf wird

darauf hingewiesen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und

Verkehr über Beschränkungen für Gefahrgutfahrzeuge beim Befahren mit

Gegenverkehr (BGBl. II Nr. 196/1999) nur für Tunnel mit Gegenverkehr gilt, jedoch

einheitliche Sicherheitsmaßnahmen auch für Tunnel ohne Gegenverkehr angebracht

wären. Weiters haben die mittlerweile beim Vollzug gemachten Erfahrungen und

sonstige Erkenntnisse Anhaltspunkte und Möglichkeiten für Verbesserungen

aufgezeigt. Dabei wurde neben Regeln für die Ausrüstung der Begleitfahrzeuge auch

eine Ausbildung bzw. Qualifikationskriterien für das Personal solcher

Begleitfahrzeuge festgelegt. Eine notwendige und begrüßenswerte Initiative Ihres

Vorgängers als zuständiger Bundesminister.

Umso unverständlicher ist es daher, dass diese Verordnung von Ihnen bis heute

noch nicht erlassen wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Verkehr, Technologie und Innovation nachstehende Anfrage:

 

1. Halten Sie die Funktion eines ,,Transportbegleiters“ für Gefahrguttransporte in

     Straßentunnels im Sinne der Erhöhung der Verkehrsicherheit für sinnvoll und

     notwendig?

     Wenn nein, weshalb nicht?

 

2. Sind Sie der Meinung, dass für die Ausübung für die Tätigkeit des

     "Transportbegleiters" eine spezielle Ausbildung notwendig ist?

     Wenn ja, welche?

     Wenn nein, weshalb nicht?

 

3. Welche Gründe gibt es von Ihrer Seite, dass die von Ihrem Vorgänger entworfene

     Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen

     Gütern beim Befahren von Autobahntunneln bisher nicht in Kraft gesetzt wurde?

4. Haben Sie die Absicht diese Verordnung noch zu erlassen?

     Wenn ja, wann?

 

5. Wenn nein, weshalb nicht? Welche Punkte dieses Entwurfes findet nicht Ihre

     Zustimmung?

 

6. Bestehen Pläne in Ihrem Ministerium einen neuen Entwurf für eine solche

     Verordnung zu erstellen?

     Wenn ja, wie sehen diese aus und wann könnte dann mit einer Regelung für

     Qualitätskriterien für die Ausübung der Tätigkeit eines ,,Transportbegleiters“ zu

      rechen sein?

 

7. Bestehen Pläne von Ihrer Seite die Verordnung des Bundesministers für

     Wissenschaft und Verkehr über Beschränkungen für Gefahrgutfahrzeuge beim

     Befahren mit Gegenverkehr (BGBl. II Nr.196/1999) wieder aufzuheben und

     ersatzlos zu streichen?

     Wenn ja, die Begründung dafür!