2917/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2001
der Abgeordneten Mag Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Technologie und Innovation
betreffend "Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit
gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln“
Am 26. April 2000 richteten Mag. Johann Maier und Genossen an Ihren Vorgänger
eine parlamentarische Anfrage (655/J, XXXI. GP) betreffend ,,Transportbegleitung -
Voraussetzungen", welche am 26. Juni 2000 (692/AB, XXI.GP) beantwortet wurde. In
dieser sprach sich der Bundesminister a. D. und früherer Parteikollege DI Michael
Schmid klar dafür aus, dass für das Fahrpersonal der Begleitfahrzeuge eine spezielle
Ausbildung hinsichtlich der sicheren Beförderung gefährlicher Güter erforderlich sei.
Eine sinnvolle Grundlage erschien ihm die im § 14 GGBG verankerte
Gefahrgutlenkerausbildung zu sein.
Tatsächlich erging danach im Juli 2000 ein Entwurf einer Verordnung über
Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren
von Autobahntunneln bereits in das Begutachtungsverfahren. In diesem Entwurf wird
darauf hingewiesen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und
Verkehr über Beschränkungen für Gefahrgutfahrzeuge beim Befahren mit
Gegenverkehr (BGBl. II Nr. 196/1999) nur für Tunnel mit Gegenverkehr gilt, jedoch
einheitliche Sicherheitsmaßnahmen auch für Tunnel ohne Gegenverkehr angebracht
wären. Weiters haben die mittlerweile beim Vollzug gemachten Erfahrungen und
sonstige Erkenntnisse Anhaltspunkte und Möglichkeiten für Verbesserungen
aufgezeigt. Dabei wurde neben Regeln für die Ausrüstung der Begleitfahrzeuge auch
eine Ausbildung bzw. Qualifikationskriterien für das Personal solcher
Begleitfahrzeuge festgelegt. Eine notwendige und begrüßenswerte Initiative Ihres
Vorgängers als zuständiger Bundesminister.
Umso unverständlicher ist es daher, dass diese Verordnung von Ihnen bis heute
noch nicht erlassen wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Verkehr, Technologie und Innovation nachstehende Anfrage:
1. Halten Sie die Funktion eines ,,Transportbegleiters“ für Gefahrguttransporte in
Straßentunnels im Sinne der Erhöhung der Verkehrsicherheit für sinnvoll und
notwendig?
Wenn nein, weshalb nicht?
2. Sind Sie der Meinung, dass für die Ausübung für die Tätigkeit des
"Transportbegleiters" eine spezielle Ausbildung notwendig ist?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
3. Welche Gründe gibt es von Ihrer Seite, dass die von Ihrem Vorgänger entworfene
Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen
Gütern beim
Befahren von Autobahntunneln bisher nicht in Kraft gesetzt wurde?
4. Haben Sie die Absicht diese Verordnung noch zu erlassen?
Wenn ja, wann?
5. Wenn nein, weshalb nicht? Welche Punkte dieses Entwurfes findet nicht Ihre
Zustimmung?
6. Bestehen Pläne in Ihrem Ministerium einen neuen Entwurf für eine solche
Verordnung zu erstellen?
Wenn ja, wie sehen diese aus und wann könnte dann mit einer Regelung für
Qualitätskriterien für die Ausübung der Tätigkeit eines ,,Transportbegleiters“ zu
rechen sein?
7. Bestehen Pläne von Ihrer Seite die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Verkehr über Beschränkungen für Gefahrgutfahrzeuge beim
Befahren mit Gegenverkehr (BGBl. II Nr.196/1999) wieder aufzuheben und
ersatzlos zu streichen?
Wenn ja, die Begründung dafür!