2927/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.10.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Fingerabdruckcodes und Gesundheitsdatenspeicherung auf Chipkarte
Am 22. September 2001 fand man folgenden Artikel in der Zeitung „Die Presse
Der neue Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
Martin Gleitsmann hat in einem „Presse" - Gespräch folgendes ausgeführt: „Mir gehts vor
allem um die Dienstgeberinteressen.“ Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen
Abteilung der Wirtschaftskammer.
Er möchte insbesondere erreichen, dass die Dienstgeber von der Sozialversicherung nicht
ausschließlich als Beitragszahler‘ sondern auch als „Kunden“ angesehen werden, erläutert er
im Gespräch mit der „Presse“. Um die betriebliche Gesundheitsförderung verbessern zu
können, schlägt Gleitsmann zum Beispiel konkret vor, dass die Krankenversicherung
Unternehmerdaten über die Krankenstände zur Verfügung stellt. (Die Presse,
22. September 2001).
In der APA vom 11. Oktober 2001 war zu lesen:
Haupt schlägt Fingerabdruck - Codes auf Chipkarte vor
Utl.: Zur Sicherung „sensibler Daten“ - Abspeicherung nur nach Einwilligung des Patienten
=
Wien (APA) - Den Fingerabdruck bringt Sozialminister Herbert Haupt (F) nun in einem
anderen Zusammenhang als zur Terrorbekämpfung ins Spiel: Der Fingerabdruck - Code soll
zur Sicherung „sensibler Daten“ wie etwa Angaben über Krankheiten und Medikamente auf
der Chipkarte, die ab 2002 den Krankenschein schrittweise ersetzt, dienen. Voraussetzung für
das Abspeichern dieser Gesundheitsdaten sei aber die Einwilligung des Patienten, betonte
Haupt gegenüber der „Kronen Zeitung“ (Freitag - Ausgabe).
Der Minister hält den Fingerabdruck - Code für sinnvoller als eine elektronische Signatur, der
Code sei „die sicherste Methode“. Die Fingerabdrücke der Patienten würden dabei in den
Sozialversicherungsanstalten elektronisch gespeichert und durch Lesegeräte von Ärzten
abgerufen.
Am 12. Oktober 2001 erschien eine Aussendung des BMSG:
BMSG: Schutz von sensiblen Patientendaten hat oberste Priorität
Utl.: Sinnlose Daten - Missbrauchsdebatte von Dirnberger, Öllinger und Bures
Wien (BMSG/OTS) - Mit großer Verwunderung reagierte heute das Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen auf die von ÖAAB, Grünen und SPÖ erhobenen
Vorwürfe zum Vorschlag von Sozialminister Mag. Herbert Haupt, mittels Fingerprint
Patientendaten auf der Chipkarte zu schützen.
„Hier eine Datenmissbrauchsdebatte zu starten, wo es nur um den Schutz hochsensibler und
intimer Patientendaten geht, ist
infam“, so das Sozialministerium. „Anscheinend ist den
Damen und Herren der Schutz der Patientendaten und die Integrität der Patienten so wenig
wert, dass sie den Vorschlag von Sozialminister Haupt, den im Vergleich zu einer Chipkarte
mit Pincode viel sichereren Fingerprint völlig unkritisch und grundlos ablehnen.“ Haupt gehe
es nur darum, jedem Missbrauch von Daten den Riegel vorzuschieben und da biete der
Fingerprint den besseren Datenschutz.
Der Fingerprint gebe auch dem Arzt mehr Sicherheit, mit einer schnellen Diagnose
ohnmächtigen Patientinnen und Patienten die lebensrettende Behandlung zukommen zu
lassen, betonte das Sozialministerium weiters.
Die von Dirnberger, Öllinger und Bures eingeleitete Pseudo - Missbrauchsdebatte sei völlig
sinnlos und spreche für deren Geisteshaltung. Außerdem ignorierten diese Herrschaften
bewusst, dass Sozialminister Haupt die Verwendung eines datenschützenden Fingerprints an
die Zustimmung des Patienten geknüpft habe, so das Sozialministerium abschließend.
Es ist ein seltsames zeitliches Zusammentreffen, dass seit der parteipolitischen Umfärbung
des Hauptverbandes nun ganz unverhohlen über Fremdzugangsmöglichkeiten zu sensiblen
und damit besonders schutzwürdigen Daten diskutiert wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. In der Aussendung wird die Formulierung: „Die von Dirnberger, Öllinger und Bures
eingeleitete Pseudo - Missbrauchsdebatte sei völlig sinnlos und spreche für deren
Geisteshaltung" verwendet! Welche Geisteshaltung meinen Sie damit?
2. Sind sie der Meinung, dass angesichts solch geballter Forderungen über
Fremdzugangsmöglichkeit zu Gesundheitsdaten, der Schutz persönlicher, sensibler Daten
faktisch gewährleistet ist?
3. In der Aussendung des Ministeriums wird darauf verwiesen, dass die Verwendung eines
datenschützenden Fingerprints an die Zustimmung des Patienten geknüpft sei.
Gleichzeitig begründen Sie Ihren Vorschlag, dass der Fingerprint auch dem Arzt mehr
Sicherheit gäbe, mit einer schnellen Diagnose ohnmächtigen Patientinnen und Patienten
die lebensrettende Behandlung zukommen zu lassen. Wie bekommt der Arzt die
Zustimmung von diesem ohnmächtigen Patienten?
4. Ist das Projekt ,,Schlüsselkarte" aufgegeben worden?
Wenn ja: Wann?
Wenn nein: Welche Funktion erfüllt die „Schlüsselkarte“?