2929/J XXI.GP

Eingelangt am:17.10.2001

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Tancsits

und Kollegen und Kolleginnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend soziale Kälte und Herzlosigkeit der SPÖ - Abgeordneten Silhavy

 

Am 6. September 2001 meldete die Zeitschrift ,,NEWS“:

                ,,Am Freitag findet im Wiener Arbeits - und Sozialgericht eine politisch äußerst

pikante Verhandlung statt. Eine 58 - jährige ehemalige parlamentarische Mitarbeiterin hat

ausgerechnet SP - Sozialsprecherin Heidrun Silhavy geklagt, weil sie von dieser nach 5 -

jähriger Tätigkeit gekündigt wurde. Die Exmitarbeiterin wirft der Sozialsprecherin vor,

„sozialwidrig“ gekündigt worden zu sein. Zudem verweist die Klägerin auf Bestimmungen

zum Schutze älterer Arbeitnehmer."

 

Demgegenüber haben die Regierungsparteien im umfangreichen arbeits - und

sozialrechtlichen Begleitpaket zur Pensionsreform 2000 unter anderem zum Schutze älterer

Arbeitnehmer und - innen einen zusätzlichen besondereren Kündigungsschutz und die

Möglichkeit zur Kündigungsanfechtung in § 15 Abs. 3 bis 6 AVRAG neu verankert (ARÄG

2000). Die SPÖ - Abgeordnete Silhavy hat im Plenum des Nationalrates am 7.6.2000 gegen

dieses Gesetz und damit auch gegen die Erweiterung des Kündigungsschutzes für ältere

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gestimmt. Nun hat sich die SPÖ - Sozialsprecherin

angeblich darauf berufen, ihre Mitarbeiterin hätte die Anfechtungsfrist versäumt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

                                                               Anfrage:

 

1. Trifft der in der Präambel geschilderte Sachverhalt betreffend die Abg. Silhavy zu?

 

2. Welche Umstände, die in der Person der Arbeitnehmerin liegen, hat die Abg. Silhavy für

    die Kündigung ihrer 58 - jährigen, langjährigen Mitarbeiterin Gertrude S. in öffentlicher

    mündlicher Verhandlung vor dem Arbeitsgericht vorgebracht und geltend gemacht?

 

3. Welche betrieblichen Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstellen, hat

    die Abg. Silhavy in öffentlicher mündlicher Verhandlung vorgebracht bzw. aus einem

    Schriftsatz verlesen?

 

4. Wurde die Abg. Silhavy als Prozesspartei einvernommen?

 

5. Wenn ja, wie lautete ihre Aussage?

 

6. Hat die gekündigte 58 - jährige Mitarbeiterin nach den Feststellungen des Gerichtes

    tatsächlich bloß die Anfechtungsfrist versäumt?

 

7. Hat sich die Abg. Silhavy in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht tatsächlich auf ein

    Fristversäumnis der gekündigten Mitarbeiterin berufen?

8. Wenn ja, wurden in der öffentlichen mündlichen Verhandlung Umstände erörtert, die

    darauf hinweisen können, dass die Abg. Silhavy diese Versäumung der Anfechtungsfrist

    dadurch geradezu herbeigeführt hat, dass sie der gekündigten Mitarbeiterin die

    Anfechtungsfrist verschwiegen hat und mit ihr Anfang Jänner 2001, zum äußersten Ende

    der Anfechtungsfrist, einen Gesprächstermin vereinbart und dabei den Eindruck erweckt

    hat, die Mitarbeiterin brauche noch nicht zu Gericht gehen, weil man sicherlich eine für

    alle Teile befriedigende Lösung finden werde?

 

9. Wenn ja, würde dies - im Lichte der Beantwortung der vorstehenden Fragen - aus

    rechtlicher Sicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wäre dies

    schikanös im Sinne des § 1295 Abs 2 AbGB, sittenwidrig im Sinne des § 879 AbGB oder

    lediglich moralisch verwerflich?

 

10. Ist in der Verhandlung irgendetwas hervorgekommen, das darauf hindeutet, dass die

    gekündigte Mitarbeiterin im Hinblick auf das sozialpolitische Engagement der

    Abgeordneten bis zuletzt nicht glauben konnte, dass die Abgeordnete in ihrem eigenen

    Verantwortungsbereich total konträr zu ihren öffentlichen politischen Aussagen handeln

    würde und dass die Abgeordnete die „soziale Kälte“, die sie bei jeder sich bietenden

    Gelegenheit der Bundesregierung vorwirft, selbst rücksichtslos übt?

 

11. Befürchten Sie aufgrund des Verhaltens der Abg. Silhavy eine Beispielswirkung bzw.

    aufgrund des Prozessergebnisses ein Präjudiz, die bzw. das geeignet ist,

    Arbeitnehmerinneninteressen zu beeinträchtigen ?

 

12. War die gekündigte Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht im Rahmen des Rechtsschutzes

    durch Arbeiterkammer oder ÖGB rechtsfreundlich vertreten?

 

13. Hat die Abg. Silhavy in ihrer Eigenschaft als Frauensekretärin des ÖGB - Steiermark der

    gekündigten Mitarbeiterin dabei geholfen, ihre Arbeitnehmerinnenrechte auch wirksam

    wahrzunehmen, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

 

14. Welche Rolle hat die SPÖ - Landtagsabgeordnete und Büroleiterin der Abg. Silhavy im

   ÖGB - Steiermark Halper bei der Kündigung gespielt?

 

15. Ist in der Verhandlung etwas hervorgekommen, das darauf hindeuten könnte, dass der

    eigentliche Grund für die Auflösung des Dienstverhältnisses notwendige Sparmaßnahmen

    in Klub und Partei der SPÖ nach dem Ausscheiden aus der Regierung sind, sodass man

    die Meinung vertreten könnte, die SPÖ saniert sich finanziell auf dem Rücken älterer

    Mitarbeiterinnen?

 

16. Ist in der Verhandlung etwas hervorgekommen, dass darauf hindeuten könnte, dass die

    Abg. Silhavy die Auflösung des Dienstverhältnisses bereits im Frühjahr 2000 in Aussicht

    genommen hat, sodass man vermuten kann, die Abg. Silhavy habe im Plenum des

    Nationalrates gegen die Verbesserung der Kündigungsschutzbestimmungen für ältere

    Arbeitnehmerinnen in dem Bewußtsein gestimmt, dass durch solche Bestimmungen die

    Durchsetzung der von ihr beabsichtigten Auflösung des Dienstverhältnisses wesentlich

    erschwert würde?

 

17. Trifft es zu, dass die gekündigte Mitarbeiterin durch das Verhalten der Abg. Silhavy in

    eine finanzielle Notlage gestürzt wurde, weil sie über den Verlust des Einkommens aus

    dem gekündigten Dienstverhältnis hinaus Nebentätigkeiten auf Werkvertragsbasis

    einstellen muss, und in Gefahr kam, auch noch den Sozialversicherungsschutz zu

    verlieren?

 

18. Trifft es nach den Verhandlungsergebnissen zu, dass sich die gekündigte 58 - jährige

    Mitarbeiterin in ihrer Verzweiflung an hohe SPÖ - und ÖGB - Funktionäre wie

    Parteivorsitzenden Gusenbauer und Präsident Verzetnitsch mit der Bitte um Hilfe

    gewandt hat ?

 

19. Wenn ja, ist in der Verhandlung irgendetwas hervorgekommen, was darauf hindeutet

    dass sich die genannten Personen in irgendeiner Weise für die gekündigte Mitarbeiterin

    eingesetzt hätten, oder haben sie die dringende Bitte um Hilfe herzlos ignoriert ?