2933/J XXI.GP

Eingelangt am:18.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung Wissenschaft und Kultur

betreffend „Maßnahmen zur Intensivierung der Konsumentenerziehung“

 

In der 72. NR Sitzung der XXI. GP wurde am 7. Juni 2001 folgende Entschließung

nach Antrag des Unterrichtsausschusses einstimmig vom Nationalrat angenommen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, möglichst

rasch nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001 im

Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Justiz Maßnahmen zur Intensivierung

der Konsumentenerziehung, insbesondere heranwachsender Menschen, zu treffen.

Dabei sollen vor allem die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, die Haftung Volljähriger

für während der Minderjährigkeit eingegangene Verbindlichkeiten - einschließlich der

durch das Kindschaftsrechts - Änderungsgesetz 2001 getroffenen Verbesserungen in

diesem Bereich - sowie Regelungen im Bereich des Konsumentenschutzes und im

Bankwesengesetz im Rahmen eines Informationsangebotes für Lehrer und Schüler

dargestellt werden, das spätestens im Schuljahr 2001/2002 eingesetzt werden kann.“

 

Mit dem 1. Juli 2001 ist das Kindschaftsrechts - Änderungsgesetz 2001 - Kind RÄG

2001 (BGBl. I Nr.135/2000) in Kraft getreten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage:

 

1. Wann wurde von Ihnen in dieser Frage Kontakt mit dem Bundesminister für Justiz

    aufgenommen? Mit welchen Ergebnissen?

 

2. Welche genauen Maßnahmen wurden, seit der Annahme der o.a. Entschließung

    durch den Nationalrat, seitdem von Ihrem Ministerium in dieser Hinsicht gesetzt?

 

3. Welches Informationsangebot für Lehrer und Schüler wurden seitdem im Bereich

    des Konsumentenschutzes und im Bankwesengesetz erstellt?

    3.1. Wer hat dieses verfasst bzw. zusammengestellt?

    3.2. Wann wurde dieses fertiggestellt? Seit wann ist dieses für Lehrer und Schüler

            bereits zugänglich?

            Wenn ja, in welcher Form?

            Wenn nein, weshalb nicht? Wann ist mit einem solchen Informationsangebot

            zu rechnen?