2947/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.10.2001
des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen
an den Bundesminister für Inneres Ernst Strasser
betreffend dem Flugverbot für Flächenflugzeuge des Innenressorts
Um das im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ festgeschriebene Ziel eines
Nulldefizits zu erreichen, wurden quer durch alle Regierungsressorts umfangreiche
und teils höchst fragwürdige Einsparungsmaßnahmen getätigt. Vor allem im Bereich
des Bundesministeriums für innere Sicherheit wurden unter dem Deckmantel von
Strukturmaßnahmen Schritte gesetzt, die dem österreichischen Steuerzahler mit
Sicherheit nicht mehr Sicherheit bringen - die bundesweiten Schließungen von knapp
200 Gendarmerieposten seien hier stellvertretend für alle anderen
Einsparungsmaßnahmen genannt.
Umso erstaunlicher ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Innenminister trotz
der notorischen Budgetarmut im Innenressort den Luxus erlauben kann, eine
millionenschwere Flächenflugzeugflotte per Weisung am Boden zu halten. Denn laut
einer Weisung des Innenministers vom 9. April 2001 ist es den zur Flotte des
Innenministeriums gehörigen Cessna C 182, Cessna C 207 und Pilatus PC 6
untersagt, ihren Flugbetrieb fortzuführen bzw. aufzunehmen. Ein Flugzeug, das im
Sachgütertausch vom Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen im
Sachgüteraustausch übernommen wurde, wurde gar bei der Schweizer Firma
„Pilatus“ um rund sechs Millionen Schilling grundüberholt und bis zur
Blindflugtauglichkeit ausgestattet.
Die Flächenflugzeug - Flotte des BMI hat eine breite Palette von
sicherheitspolizeilichen Aufgaben zu erfüllen, die zur Zeit von der wesentlich
kostenintensiveren Hubschrauberflotte des BMI wahrgenommen werden müssen. Vor
allem bei der immer schwieriger werdenden Grenzüberwachung könnte ein
Flächenflugzeug gute Dienste leisten. Es ist völlig unverständlich warum der
Innenminister per Weisung den Flugbetrieb der Flächenflugzeug - Flotte des BMI
untersagt und so dem österreichischen Steuerzahler Mehrkosten in Millionenhöhe
aufbürdet. Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für innere Sicherheit nachfolgende
ANFRAGE
1.) Ist es richtig, dass das Innenministerium seit Mai 2001 ein Motorflugzeug
besitzt, das im Sachgüteraustausch vom Bundesamt für Eich - und
Vermessungswesen übernommen wurde und das über eine Vollausstattung
mit Infrarotkamera und Blindflugeinrichtung verfügt, ohne dass dieses
Fluggerät zum
Einsatz kommt? Wenn ja, warum?
2.) Entspricht es den Tatsachen, dass dieses Flugzeug für den
Grenzüberwachungsdienst und für Transportaufgaben angeschafft wurde?
3.) Ist es richtig, dass Ihr Amtsvorgänger, Mag. Karl Schlögl, dieses Flugzeug
seinerzeit wegen des schon damals dringend gegebenen Bedarfs für den
Einsatz an der Grenze angeschafft hat?
4.) Ist es richtig, dass Sie für dieses Flugzeug ein absolutes Flugverbot verhängt
haben und dass dadurch den Beamten im Grenzeinsatz ein wichtiges
zusätzliches technisches Hilfsmittel des eigenen Ressorts zur Erfüllung Ihrer
Aufgaben nicht zur Verfügung gestellt wird? Wenn ja, warum?
5.) Ist es richtig, dass dieses Flugzeug mit einem Kostenaufwand von rund sechs
Millionen Schilling überholt und neu ausgerüstet worden ist, aber bis zum
heutigen Tage keine Einsatzflüge absolvieren durfte?
6.) Ist es richtig, dass Sie beabsichtigen, dieses Flugzeug auch künftig nicht für
Grenz - und Transporteinsätze zu verwenden, sondern vielmehr den Verkauf
dieser Maschine anstreben?
7.) Entspricht es den Tatsachen, dass Sie unter Inanspruchnahme von
Fluggeräten des Heeres unter gleichzeitiger Belastung von Budgetmitteln des
Landesverteidigungsressorts Grenzüberwachungs - und Transporteinsätze
durchführen lassen, im so Ihre eigenen Einsparungsziele zu Lasten eines
anderen Ressorts zu erreichen?
8.) Ist es richtig, dass das Innenministerium beim Gendarmerieeinsatzkommando
ganzjährig einen Hubschrauber des Bundesheeres für den Grenzeinsatz zur
Verfügung hat, ohne davon aber wesentlich Gebrauch zu machen?
9.) Ist es richtig, dass Sie trotz laufender Medienberichterstattung über ständig
steigende Aufgriffe illegaler Grenzgänger durch die Exekutive nicht
beabsichtigen, dieses seit Monaten für Grenzüberwachungsaufgaben
ausgerüstete und bereitstehende Fluggerät einzusetzen?