2947/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.10.2001

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen

an den Bundesminister für Inneres Ernst Strasser

betreffend dem Flugverbot für Flächenflugzeuge des Innenressorts

 

Um das im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ festgeschriebene Ziel eines

Nulldefizits zu erreichen, wurden quer durch alle Regierungsressorts umfangreiche

und teils höchst fragwürdige Einsparungsmaßnahmen getätigt. Vor allem im Bereich

des Bundesministeriums für innere Sicherheit wurden unter dem Deckmantel von

Strukturmaßnahmen Schritte gesetzt, die dem österreichischen Steuerzahler mit

Sicherheit nicht mehr Sicherheit bringen - die bundesweiten Schließungen von knapp

200 Gendarmerieposten seien hier stellvertretend für alle anderen

Einsparungsmaßnahmen genannt.

 

Umso erstaunlicher ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Innenminister trotz

der notorischen Budgetarmut im Innenressort den Luxus erlauben kann, eine

millionenschwere Flächenflugzeugflotte per Weisung am Boden zu halten. Denn laut

einer Weisung des Innenministers vom 9. April 2001 ist es den zur Flotte des

Innenministeriums gehörigen Cessna C 182, Cessna C 207 und Pilatus PC 6

untersagt, ihren Flugbetrieb fortzuführen bzw. aufzunehmen. Ein Flugzeug, das im

Sachgütertausch vom Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen im

Sachgüteraustausch übernommen wurde, wurde gar bei der Schweizer Firma

„Pilatus“ um rund sechs Millionen Schilling grundüberholt und bis zur

Blindflugtauglichkeit ausgestattet.

 

Die Flächenflugzeug - Flotte des BMI hat eine breite Palette von

sicherheitspolizeilichen Aufgaben zu erfüllen, die zur Zeit von der wesentlich

kostenintensiveren Hubschrauberflotte des BMI wahrgenommen werden müssen. Vor

allem bei der immer schwieriger werdenden Grenzüberwachung könnte ein

Flächenflugzeug gute Dienste leisten. Es ist völlig unverständlich warum der

Innenminister per Weisung den Flugbetrieb der Flächenflugzeug - Flotte des BMI

untersagt und so dem österreichischen Steuerzahler Mehrkosten in Millionenhöhe

aufbürdet. Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister

für innere Sicherheit nachfolgende

 

                                                               ANFRAGE

 

1.) Ist es richtig, dass das Innenministerium seit Mai 2001 ein Motorflugzeug

     besitzt, das im Sachgüteraustausch vom Bundesamt für Eich - und

     Vermessungswesen übernommen wurde und das über eine Vollausstattung

     mit Infrarotkamera und Blindflugeinrichtung verfügt, ohne dass dieses

     Fluggerät zum Einsatz kommt? Wenn ja, warum?

2.) Entspricht es den Tatsachen, dass dieses Flugzeug für den

     Grenzüberwachungsdienst und für Transportaufgaben angeschafft wurde?

 

3.) Ist es richtig, dass Ihr Amtsvorgänger, Mag. Karl Schlögl, dieses Flugzeug

     seinerzeit wegen des schon damals dringend gegebenen Bedarfs für den

     Einsatz an der Grenze angeschafft hat?

 

4.) Ist es richtig, dass Sie für dieses Flugzeug ein absolutes Flugverbot verhängt

     haben und dass dadurch den Beamten im Grenzeinsatz ein wichtiges

     zusätzliches technisches Hilfsmittel des eigenen Ressorts zur Erfüllung Ihrer

     Aufgaben nicht zur Verfügung gestellt wird? Wenn ja, warum?

 

5.) Ist es richtig, dass dieses Flugzeug mit einem Kostenaufwand von rund sechs

     Millionen Schilling überholt und neu ausgerüstet worden ist, aber bis zum

     heutigen Tage keine Einsatzflüge absolvieren durfte?

 

6.) Ist es richtig, dass Sie beabsichtigen, dieses Flugzeug auch künftig nicht für

     Grenz - und Transporteinsätze zu verwenden, sondern vielmehr den Verkauf

     dieser Maschine anstreben?

 

7.) Entspricht es den Tatsachen, dass Sie unter Inanspruchnahme von

     Fluggeräten des Heeres unter gleichzeitiger Belastung von Budgetmitteln des

     Landesverteidigungsressorts Grenzüberwachungs - und Transporteinsätze

     durchführen lassen, im so Ihre eigenen Einsparungsziele zu Lasten eines

     anderen Ressorts zu erreichen?

 

8.) Ist es richtig, dass das Innenministerium beim Gendarmerieeinsatzkommando

     ganzjährig einen Hubschrauber des Bundesheeres für den Grenzeinsatz zur

     Verfügung hat, ohne davon aber wesentlich Gebrauch zu machen?

 

9.) Ist es richtig, dass Sie trotz laufender Medienberichterstattung über ständig

     steigende Aufgriffe illegaler Grenzgänger durch die Exekutive nicht

     beabsichtigen, dieses seit Monaten für Grenzüberwachungsaufgaben

     ausgerüstete und bereitstehende Fluggerät einzusetzen?