2949/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Neuüberprüfung des Pflegegeldanspruches

 

Frau S. ist 80 Jahre und erhält seit einem Jahr Pflegegeld der Stufe 1. Frau S. ist

gehbehindert und kann nur noch mit dem Stock kurze Strecken gehen. Weitere

Strecken als zur Toilette, die sich in der Wohnung befindet, kann Frau S. nicht mehr

ohne fremde Hilfe zurücklegen. Frau S. wird durch ihre Familie betreut.

Vor wenigen Wochen erhielt Frau S. ein Schreiben der PVA der Arbeiter, in dem

folgendes geschrieben steht: „Um den weiteren Anspruch auf Gewährung Ihres

Pflegegeldes feststellen zu können, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich“.

Unabhängig davon, dass dieses Schreiben von Frau S. als Drohung empfunden

wird, erweckt es in ihr den Anschein, als ob sie sich das Pflegegeld erschlichen

habe.

Die Familie kann das Schreiben nur so interpretieren: „Die PVA der Arbeiter tut so,

als ob ein Menschen im Alter immer gesünder wird“. Die Nachfrage bei der PVA der

Arbeiter diesbezüglich wurde wie folgt beantwortet: „.... sei es nicht üblich, dass es

eine Nachuntersuchung gibt - außer, es könnte sich möglicherweise eine

Verbesserung des Gesundheitszustandes bei der Betroffenen ergeben. Natürlich

wissen wir, dass ältere Menschen Angst haben, wenn wir ihnen einen Arzt ins Haus

schicken, aber es gebe eben Regeln, die eingehalten werden müssen“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele PflegegeldbezieherInnen, speziell Personen, die schon „etwas“ älter,

    also um die 80ig oder älter sind, mussten sich aufgrund möglicher Verbesserung

    des Gesundheitszustandes seit 1998 einer Nachuntersuchung unterziehen?

    (Auflistung nach Leistungsträger und Bundesland)

 

2. Wie vielen dieser PflegegeldbezieherInnen wurde der Anspruch auf Pflegegeld

    aufgrund der Nachuntersuchung gestrichen?

    (Auflistung nach Leistungsträger und Bundesland)

 

3. Gibt es Studien, die ergeben, dass Menschen im hohen Alter wieder gesünder

    werden, wenn sie bereits PflegegeldbezieherInnen waren‘?

    Wenn ja: Wer hat diese erstellt und wie sind ihre Titel?


    Wenn nein: Aufgrund welcher anderen Erkenntnisse wird dann diese

    Nachuntersuchung durchgeführt?

 

4. Gibt es Studien, welche belegen, dass Menschen über 80 Jahre aufgrund ihres

    Alters wieder gesünder werden?

    Wenn ja: Wer hat diese erstellt und wie sind ihre Titel?

 

5. Wie hoch sind die Kosten dieser Nachuntersuchungen pro PflegegeldbezieherIn

    und Leistungsträger?

    (Auflistung nach Leistungsträger und Bundesland)

 

6. Wie viele PflegegeldbezieherInnen der Pflegestufen 1 bis 7 wurden seit 1998

    nachuntersucht, mit dem Ergebnis, dass das Pflegegeld gekürzt, bzw. gestrichen

    wurde?

    (Auflistung nach Altersgruppe der 0 - 10,11 - 20, 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50, 51 - 60,

    61 - 70, 71 - 80, 81 - 90 und über 90 jährigen, Pflegegeldstufen, Leistungsträger

    und Bundesland)

 

7. Was werden Sie konkret bis wann tun, um diese meist höchst dubiosen

    Nachuntersuchungen abzuschaffen?

 

8. Haben Sie mit der PVA der Arbeiter OÖ. bereits Kontakt aufgenommen, damit

    diese sonderbaren Nachuntersuchungen, speziell bei älteren und „lebenslänglich“

    behinderten Menschen, abgeschafft werden?

    Wenn ja: Welche Ergebnisse wurden konkret vereinbart?

    Wenn nein: Warum nicht?