2950/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Bestrafung durch Ambulanzgebühr

 

Die unsoziale Ambulanzgebühr, die nachweislich zwar keine Einnahmen für das

Gesundheitssystem, aber eine weitere Bestrafung für PatientInnen bringt, wird

immer mehr zum Horror für PatientInnen.

Frau S. wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt. Bei der durchgeführten ärztlichen

Versorgung in Wien wurde der Bruch des Kahnbeines übersehen. Frau S. wurde

nach Hause geschickt! Da Frau S. auch Tage später noch immer starke Schmerzen

in der Hand verspürte, musste sie wiederum ins Krankenhaus. Im UHK Linz wurde

die Verletzung, die durch den Verkehrsunfall verursacht wurde, nämlich der Bruch

des Handknochen, diagnostiziert und operiert.

Jetzt muss Frau S. die unsoziale Ambulanzgebühr von S 450,-- zahlen.

Dafür, dass bei der ärztlichen Versorgung in Wien die Schwere der Verletzung und

die dadurch notwendige Operation mit stationärem Aufenthalt von Frau S. übersehen

wurde, muss sie jetzt die Strafe zahlen.

Wäre die bereits vorhandene Verletzung, wie PatientInnen doch annehmen dürfen,

festgestellt worden, hätte Frau S. unmittelbar nach der Behandlung in der Ambulanz

stationär aufgenommen werden müssen und auch eventuelle weitere notwendige

Behandlungen in Ambulanzen in Anspruch nehmen können, ohne dafür mit der

unsozialen Ambulanzgebühr bestraft zu werden, da es sich um einen NOTFALL

gehandelt hat.

 

In Ihrer APA Aussendung vom 19.9. ist folgendes festgehalten: Zitat: "... weil es sich

beispielweise bei einem gebrochenen Arm um einen Notfall handle, der ohnehin von

der Ambulanzgebühr befreit sei,...“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Ihnen weitere „Fälle“ bekannt, wo PatientInnen zur Zahlung der unsozialen

    Ambulanzgebühr aufgefordert wurden, weil die Schwere der Verletzung „Notfall“

    nicht erkannt wurde und sie nach Hause geschickt wurden?

      Wenn ja: Wie viele PatientInnen sind davon betroffen?

      Wenn nein: Warum gibt es dann auch z.B.: in Salzburg PatientInnen, die nicht

      als Notfälle eingestuft wurden?

2. Werden PatientInnen, denen zu unrecht die unsoziale Ambulanzgebühr

    vorgeschrieben wurde, diese aber gezahlt haben, ihr Geld jemals wieder zurück

    bekommen?

    Wenn ja: Wie erfolgt ein diesbezügliches Erhebungsverfahren?

    Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Müssen PatientInnen, die z.B.: nach Unfällen als Notfälle stationär aufgenommen

    wurden und als Unfallfolgen auch z.B.: psychotherapeutische Behandlung

    benötigen, für diese zusätzlichen Behandlungen die unsoziale Ambulanzgebühr

    zahlen?

      Wenn ja: Wie begründen Sie dies?

      Wenn nein: Wie und wo ist das konkret festgeschrieben?

 

4. Stimmt Ihre APA Meldung noch, in der sie festhalten, dass Knochenbrüche

    generell von der Ambulanzgebühr ausgenommen sind?

    Wenn ja: Wie und wo ist das konkret festgeschrieben?

    Wenn nein: Haben Sie in Ihrer APA Aussage vom 19.9.01 die Unwahrheit

        gesagt?

        Wenn ja: Warum?

        Wenn nein: Warum doch nicht?