2950/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.10.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Bestrafung durch Ambulanzgebühr
Die unsoziale Ambulanzgebühr, die nachweislich zwar keine Einnahmen für das
Gesundheitssystem, aber eine weitere Bestrafung für PatientInnen bringt, wird
immer mehr zum Horror für PatientInnen.
Frau S. wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt. Bei der durchgeführten ärztlichen
Versorgung in Wien wurde der Bruch des Kahnbeines übersehen. Frau S. wurde
nach Hause geschickt! Da Frau S. auch Tage später noch immer starke Schmerzen
in der Hand verspürte, musste sie wiederum ins Krankenhaus. Im UHK Linz wurde
die Verletzung, die durch den Verkehrsunfall verursacht wurde, nämlich der Bruch
des Handknochen, diagnostiziert und operiert.
Jetzt muss Frau S. die unsoziale Ambulanzgebühr von S 450,-- zahlen.
Dafür, dass bei der ärztlichen Versorgung in Wien die Schwere der Verletzung und
die dadurch notwendige Operation mit stationärem Aufenthalt von Frau S. übersehen
wurde, muss sie jetzt die Strafe zahlen.
Wäre die bereits vorhandene Verletzung, wie PatientInnen doch annehmen dürfen,
festgestellt worden, hätte Frau S. unmittelbar nach der Behandlung in der Ambulanz
stationär aufgenommen werden müssen und auch eventuelle weitere notwendige
Behandlungen in Ambulanzen in Anspruch nehmen können, ohne dafür mit der
unsozialen Ambulanzgebühr bestraft zu werden, da es sich um einen NOTFALL
gehandelt hat.
In Ihrer APA Aussendung vom 19.9. ist folgendes festgehalten: Zitat: "... weil es sich
beispielweise bei einem gebrochenen Arm um einen Notfall handle, der ohnehin von
der Ambulanzgebühr befreit sei,...“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen weitere „Fälle“ bekannt, wo PatientInnen zur Zahlung der unsozialen
Ambulanzgebühr aufgefordert wurden, weil die Schwere der Verletzung „Notfall“
nicht erkannt wurde und sie nach Hause geschickt wurden?
Wenn ja: Wie viele PatientInnen sind davon betroffen?
Wenn nein: Warum gibt es dann auch z.B.: in Salzburg PatientInnen, die nicht
als
Notfälle eingestuft wurden?
2. Werden PatientInnen, denen zu unrecht die unsoziale Ambulanzgebühr
vorgeschrieben wurde, diese aber gezahlt haben, ihr Geld jemals wieder zurück
bekommen?
Wenn ja: Wie erfolgt ein diesbezügliches Erhebungsverfahren?
Wenn nein: Warum nicht?
3. Müssen PatientInnen, die z.B.: nach Unfällen als Notfälle stationär aufgenommen
wurden und als Unfallfolgen auch z.B.: psychotherapeutische Behandlung
benötigen, für diese zusätzlichen Behandlungen die unsoziale Ambulanzgebühr
zahlen?
Wenn ja: Wie begründen Sie dies?
Wenn nein: Wie und wo ist das konkret festgeschrieben?
4. Stimmt Ihre APA Meldung noch, in der sie festhalten, dass Knochenbrüche
generell von der Ambulanzgebühr ausgenommen sind?
Wenn ja: Wie und wo ist das konkret festgeschrieben?
Wenn nein: Haben Sie in Ihrer APA Aussage vom 19.9.01 die Unwahrheit
gesagt?
Wenn ja: Warum?
Wenn nein: Warum doch nicht?