2951/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend „vom Facharzt abgelehnt“

 

Frau W. brauchte am 27.9. dringend einen Hautfacharzt, da sie einen stark

juckenden und schmerzenden Hautausschlag bekommen hatte. Deshalb rief sie bei

einem Hautfacharzt, der sie bereits als Patientin in seiner Kartei hat, an. Dort bekam

sie die Auskunft, dass er keine Zeit hätte, weil an diesem Ordinationsnachmittag „viel

los“ wäre und sie möge bis zum Abend zu warten und dann eine Spitalsambulanz

aufzusuchen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Muss Frau W., die von ihrem Hautfacharzt aufgefordert wurde, nicht seine

    Ordination, sondern am Abend eine Spitalsambulanz aufzusuchen, dafür die

    Ambulanzgebühr von S 250,-- zahlen?

    Wenn ja: Warum?

    Wenn nein: Wie werden Sie verhindern, dass Frau W. in diesem Fall keine

    Ambulanzgebühr vorgeschrieben bekommt?

 

2. Ist Ihnen bekannt, dass PatientInnen von Fachärzten abgewiesen werden, um

    dann eine Spitalsambulanz aufsuchen zu müssen?

    Wenn ja: Wie viele Patientinnen wurden seit Einführung der unsozialen

    Ambulanzgebühr von Fachärzten abgewiesen?

    Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit es nicht

    weiterhin zu solchen „Aktionen“ kommt?