2951/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.10.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „vom Facharzt abgelehnt“
Frau W. brauchte am 27.9. dringend einen Hautfacharzt, da sie einen stark
juckenden und schmerzenden Hautausschlag bekommen hatte. Deshalb rief sie bei
einem Hautfacharzt, der sie bereits als Patientin in seiner Kartei hat, an. Dort bekam
sie die Auskunft, dass er keine Zeit hätte, weil an diesem Ordinationsnachmittag „viel
los“ wäre und sie möge bis zum Abend zu warten und dann eine Spitalsambulanz
aufzusuchen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Muss Frau W., die von ihrem Hautfacharzt aufgefordert wurde, nicht seine
Ordination, sondern am Abend eine Spitalsambulanz aufzusuchen, dafür die
Ambulanzgebühr von S 250,-- zahlen?
Wenn ja: Warum?
Wenn nein: Wie werden Sie verhindern, dass Frau W. in diesem Fall keine
Ambulanzgebühr vorgeschrieben bekommt?
2. Ist Ihnen bekannt, dass PatientInnen von Fachärzten abgewiesen werden, um
dann eine Spitalsambulanz aufsuchen zu müssen?
Wenn ja: Wie viele Patientinnen wurden seit Einführung der unsozialen
Ambulanzgebühr von Fachärzten abgewiesen?
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit es nicht
weiterhin zu solchen „Aktionen“ kommt?