2976/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.10.2001
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Studienbedingungen an den Universitäten
In den letzten Jahren wurde an den Österreichischen Universitäten viel Geld
eingespart. Allein im Personalbereich an der Universität Wien etwa waren das im
Budgetjahr 2001 ATS 60 Mio. Mit Beginn des Wintersemesters wurden zusätzlich
dazu Studiengebühren eingeführt. Das Resultat ist, dass der Studienbetrieb
qualitativ unverändert bleibt, ja in vielen Fällen durch die ersten Auswirkungen der
Einsparungen sowie des Neuen Dienstrechts sogar eingeschränkt werden muss,
Studierende und lernwillige junge Menschen nun aber zusätzlich dafür zahlen
müssen.
Negative Berichte aus einzelnen Instituten blieben daher zu Semesterbeginn nicht
aus. In vielen Studienrichtungen gibt es nicht ausreichend Personal, um die große
Anzahl an Studierenden ordentlich betreuen zu können. Auch die Raumsituation
sieht vielfach nicht besonders gut aus. Abgesehen davon fehlen Labor - und
Seminarplätze, so dass es bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen zu
chaotischen Situationen kommt. Anstatt aber hier konstruktive Hilfestellung zu
leisten, ortet Bundesministerin Gehrer mangelndes Management an den
Universitäten und Instituten. Dabei verhindert gerade die Flut an neuen Gesetzen
und Reformbestrebungen adäquate Planungen. Außerdem fehlen vielfach die
personellen Ressourcen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die chaotischen Zustände im
Zusammenhang mit der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen an einzelnen
Universitätsinstituten zu beheben?
2. Was sagen Sie den Studierenden, die trotz der Studiengebühren mit derartigen
Zuständen
konfrontiert werden?
3. Was passiert, wenn Studierende Studiengebühren bezahlt haben und auch die
fachlichen Voraussetzungen und Qualifikationen erbringt, dann aber keinen
Labor - oder Seminarplatz bekommt?
4. Welche Regelungen existieren, damit unverschuldete Überschreitungen der
Regelstudienzeit (z.B. weil nicht ausreichend Praktikumsplätze vorhanden sind)
nicht den einzelnen Studierenden zur Last fallen?
5. Welche Garantien haben Studierende, die ordnungsgemäß ihre Studiengebühren
bezahlt und einen positiven Studienerfolg nachweisen können, dass sie ihr
Studium nach dem vorgesehenen Studienplan studieren und abschließen
können?
6. Sind nach der Einführung von Studiengebühren Leistungen der Universitäten von
den Studierenden einklagbar?
7. Ist es nicht zu einfach, die alleinige Verantwortung für diese Zustände auf die
einzelnen Universitäten und Institute abzuwälzen?
8. Gibt es Initiativen seitens Ihres Ministeriums, um die Universitäten in der
Verbesserung der Studienbedingungen zu unterstützen?
9. Wenn ja, welche Initiativen sind das und wie werden sie finanziert?
10. Sind die Mittel aus der versprochenen Universitätsmilliarde, die für die
Verbesserung der Lehre vorgesehen sind, aus Ihrer Sicht tatsächlich
ausreichend, um die Situation zu entschärfen?
11. Wie begegnen Sie den Klagen der UniversitätslehrerInnen, dass ihre
Lehrkapazitäten in vielen Studienrichtungen ausgeschöpft sind?
12. Was entgegnen Sie Berechnungen von Dekan und Studiendekan der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Klagenfurt, denen zufolge
mit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts mittelfristig mit Mehrkosten von ATS
1.241 .203.- allein für die Aufrechterhaltung der Pflichtlehre in den
Studienrichtungen Informatik und ABWL zu rechnen ist?
13. Was entgegnen Sie Berechnungen des Rektors der Veterinärmedizinischen
Fakultät der Universität Wien, denen zufolge mit Inkrafttreten des Neuen
Dienstrechts mit den vorhandenen Personalressourcen in der Pflichtlehre
mittelfristig über 600 Stunden fehlen werden?
14. Was entgegnen Sie Berechnungen des Studiendekans der Technisch -
Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz, denen zufolge mit
Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts die in den Studienplänen für Informatik
vorgesehene Lehre - auch wenn alle Mitarbeiter die maximal erlaubte
Lehrleistung erbringen - lediglich zu 2/3 abgedeckt werden kann?
15. Wie reagieren Sie auf die Befürchturigen des Rektors der TU Wien, dass wegen
Inkrafttretens des Neuen Dienstrechts mittelfristig der wissenschaftliche
Nachwuchs ausbleiben wird, wodurch auch die Lehre nicht mehr aufrechterhalten
werden kann?
16. Wie können Sie den Studierenden, die durch Studiengebühren erhebliche
finanzielle Belastungen auf sich nehmen, garantieren, dass trotz all dieser
Probleme die Studienzeiten verkürzt werden?
17. Was können Sie dazu beitragen, um die von Finanzminister Grasser
versprochene vorzeitige Besetzung der 500 frei werdenden ProfessorInnenstellen
sicherzustellen?
18. Was können Sie dazu beitragen, um die von der Rektorenkonferenz berechneten
Mehrkosten von ATS 400 bis 500 Mio., die durch den Übergang vom
Beamtendienstrecht zu vertraglichen Dienstverhältnissen entstehen, nicht auf die
Budgets der Universitäten umzulegen?
19. Wie wollen Sie Ihr Ziel der „Weltklasseuniversität“ erreichen, wenn Sie die
Mehrzahl der Österreichischen Universitätsangehörigen durch laufende
Reformvorhaben ohne Zustimmung der Betroffenen demotivieren?
20. Glauben Sie wirklich, dass Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bzw.
befristete Anstellungsverhältnisse probate Mittel sind um Leistungen in
Forschung und Lehre verbessern werden können?
21 . Umfrageergebnisse der Dienststellenausschüsse der großen Österreichischen
Universitäten zeigen, dass große Mehrheiten der Universitätsangehörigen gegen
die Reformvorhaben sind. Wie wollen Sie auf die daraus resultierenden
negativen Konsequenzen für den Studienbetrieb reagieren?