2977/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.10.2001

 

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Bundesbeschaffung GmbH

 

 

 

Durch die 208. Verordnung des Bundesministers für Finanzen wurden jene Güter

und Dienstleistungen bestimmt, die nach dem Gesetz über die Errichtung einer

Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beschaffen sind. Bei

einigen der genannten Güter und Dienstleistungen scheint eine praktikable

Handhabung gerade im Schulbereich kaum möglich. Im Bereich der

Datenverarbeitung wird nicht nur die Anschaffung von PCs und Servern genannt,

sondern auch Instandhaltung und sonstige Hardware. Unter den Anwendungsbereich

der Verordnung fällt auch die Beschaffung von Treibstoffen sowie die Personen -  und

Güterbeförderung. Zur Illustration der Schwierigkeiten in Schulen seien einige

Beispiele genannt, die uns nahe gebracht worden sind: „Ich stelle mir vor, ein

Computer an der Schule braucht eine Graphikkarte, weil die alte nicht mehr

funktioniert. Ich möchte nicht wissen, wie lange es braucht, bis das gewünschte

Stück an die Schule kommt. Das Gerät steht also still. Wenn es sich um einen Fehler

im Verwaltungsnetzwerk handelt, können wir die Schule schließen und ein paar

Wochen Urlaub machen.“

 

„Unsere Schule besitzt eine Schneefräse. Dieser geht bei der Räumung das Benzin

aus. Die Schule stellte einen Antrag an die Bundesbeschaffung GmbH, um 10 l

Treibstoff zu beziehen bzw. die schriftliche Erlaubnis zu erhalten, diese zu kaufen.“

 

Nicht handhabbar scheint die Verordnung auch im Bereich von Personentransporten.

Es kann ja wohl nicht ernsthaft daran gedacht sein, die Bundesbeschaffung GmbH

bei Exkursionen mit der Frage zu betrauen, mit welchen Verkehrsmitteln diese

erfolgen sollen:

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie die genannten Beispiele im Zusammenhang mit der

    Verordnung 208 des Finanzministers?

2. Muss bei Instandhaltungsarbeiten in Schulen im Bereich der

    Informationstechnologie sowie beim Ankauf von Hardwareelementen tatsächlich

    die Bundesbeschaffung Agentur die nötigen Veranlassungen treffen? Wenn nein,

    welche Schritte sind im Zusammenhang mit der genannten Verordnung zu

    setzen? Wenn ja, wie soll dieser Vorgang im Sinn einer effizienten Verwaltung

    ablaufen?

 

3. Wie ist die genannte Verordnung im Zusammenhang mit Personenbeförderungen

     im Schulbereich (Exkursionen, Sportwochen etc.) anzuwenden?

 

4. Schulautonomie wird von der Bundesregierung immer als wichtiges Ziel genannt.

    Stellt die genannte Verordnung im Bereich tagtäglicher Dienstleistungs -  und

    Beschaffungsvorgänge nicht viel mehr einen Schritt in Richtung Zentralismus

    dar?

 

5. Wird es für die österreichischen Schulen noch weitere Klarstellungen geben, wie

     die genannte Verordnung in der Praxis anzuwenden ist?