2991/J XXI.GP

Eingelangt am:24.10.2001

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Kontingente und Genehmigungen im grenzüberschreitenden LKW -

Güterverkehr

 

Wo der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr nicht vom Ökopunktesystem

erfaßt ist, wird diese Verkehrsform schwerpunktmäßig über bilateral vereinbarte

Kontingente und die darauf bezogenen Regeln der §§ 8 und 9 des

Güterbeförderungsgesetzes sowie die im gleichen Gesetz normierten

Einzelgenehmigungen limitiert. Im Umfeld der Verhandlungen über das Kapitel

Verkehr im Rahmen der EU - Erweiterungsvorbereitung scheinen diese

Kontingentierungen vollumfänglich zur Disposition zu stehen. Eine ersatzlose

Streichung und nachfolgende Vollliberalisierung hätte massivste Auswirkungen auf

die Verkehrsentwicklung in weiten Teilen Österreichs. Was Vollliberalisierung in

diesen Segmenten des Gütertransports bedeuten würde, ist anhand der

Fahrtenzahlen und mißbräuchlichen Vorkommnisse im Zusammenhang mit den

CEMT - Genehmigungskontingenten abschätzbar. Die Ausweitung der Kontingente im

Zusammenspiel mit schon bisher und absehbar weiter reduzierten Kontrolldichten

und - intensitäten, Lockerungen bei den Strafbestimmungen sowie mit der

,,nachfrageorientierten“ Straßeninfrastrukturpolitik der derzeitigen Bundesregierung

droht in eine Verkehrslawine ungeahnten Ausmaßes zu münden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wieviele Genehmigungen über die grenzüberschreitende Beförderung von

    Gütern waren bzw. sind pro Jahr mit den nachstehenden Staaten vereinbart:

    Albanien, Aserbaidschan, Belarus/Weißrussland, Bosnien - Herzegowina,

    Bulgarien, Estland, Georgien, Iran, Jugoslawien, Kirgisistan, Kroatien, Lettland,

    Litauen, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei,

    Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern, weitere Staaten (bitte

    um Nennung im einzelnen)?

    Wir ersuchen um

    a) Aufschlüsselung nach Staat;

    b) detaillierte Zahlenangaben für die Jahre 1994,1995,1996, 1997,1998, 1999,

    2000, 2001, 2002 (soweit fixiert), 2003 (soweit fixiert);

    c) Aufschlüsselung nach räumlichem Geltungsbereich (zB bestimmte Strecken,

    Grenzzonen, RoLa - Zulauf, Loco, Transit, Drittland echt/unecht; unter

    Erläuterung dieser Kategorien);

    d) Aufschlüsselung nach zeitlicher Geltung (Dauer - , Einzel - , Halb -, sonstige

    Genehmigungen);

    e) Angaben zu eventuellerAbgabenbefreiung;

    f) Angaben zur eventuellen Bindung an technisch - ökologische Kriterien wie zB

    an den Einsatz von LKW gewisser Emissionsklassen;

    g) Angaben zur eventuellen Bindung an Art der beförderten Güter;

    h) Angaben zu eventuellen Einschränkungen des Geltungszeitraums.

 

2. Wieviele Einzelgenehmigungen auf der Basis von §7 GBG wurden in den Jahren

    1994 bis 2001 jeweils für a) Zielfahrten, b) Quellfahrten, c) Transitfahrten mit

    welchen Staaten zusätzlich erteilt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung analog zu

    Frage 1 a) bis c).

 

3. Wie sind die ,,Grenzzonen“ für ,,Grenzzonengenehmigungen" im einzelnen

    definiert, und welche Änderungen dieser Definition gab es seit 1994?

 

4. Wie und wann sind die „Abgabenbefreiungen“ dort, wo sie bestehen, entstanden,

    welchen monetären Gegenwert repräsentieren sie und welche sachliche

    Rechtfertigung besteht für sie?

 

5. Welche Informationen liegen Ihnen zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl

    pro Universal - Dauergenehmigung, nach den betreffenden Staaten

    aufgeschlüsselt, für die Jahre seit 1994 vor?

 

6. Wie hat sich die Zahl der Unternehmen, die im Besitz der in Frage 1

    angesprochenen Genehmigungen sind, pro Staat seit 1994 verändert?

 

7. In welcher Weise wurden seit Jahresbeginn 2000 im einzelnen die

    Anstrengungen verstärkt, die Belastungen von Mensch und Umwelt durch die

    Nutzer von Genehmigungen nach §§ 7 und 8 des Güterbeförderungsgesetzes zu

    senken, etwa durch strengere Umweltauflagen (bitte anführen), intensivere

    und/oder häufigere Kontrollen (bitte Zahlen anführen) u.a.m.?

 

8. Welche Maßnahmen haben Sie seit Jahresbeginn 2000 gesetzt, um Mißbräuche

    und Intransparenzen im Zusammenhang mit CEMT - Genehmigungen

    abzustellen?

 

9. Wieviele Österreich berührende Fahrten werden pro Jahr mit CEMT -

    Umzugsgenehmigungen durchgeführt, und wie entwickelte sich diese Zahl in den

    Jahren seit 1994?

 

10. Welche Lösung streben Sie für den Zeitraum nach 2003 für die derzeit durch

    Kontingente geregelten Marktsegmente an und was haben Sie im einzelnen

    bereits zur Durchsetzung dieser Lösung unternommen, unter anderem im

    Rahmen der EU - Erweiterungsverhandlungen/Kapitel Verkehr?