2991/J XXI.GP
Eingelangt am:24.10.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kontingente und Genehmigungen im grenzüberschreitenden LKW -
Güterverkehr
Wo der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr nicht vom Ökopunktesystem
erfaßt ist, wird diese Verkehrsform schwerpunktmäßig über bilateral vereinbarte
Kontingente und die darauf bezogenen Regeln der §§ 8 und 9 des
Güterbeförderungsgesetzes sowie die im gleichen Gesetz normierten
Einzelgenehmigungen limitiert. Im Umfeld der Verhandlungen über das Kapitel
Verkehr im Rahmen der EU - Erweiterungsvorbereitung scheinen diese
Kontingentierungen vollumfänglich zur Disposition zu stehen. Eine ersatzlose
Streichung und nachfolgende Vollliberalisierung hätte massivste Auswirkungen auf
die Verkehrsentwicklung in weiten Teilen Österreichs. Was Vollliberalisierung in
diesen Segmenten des Gütertransports bedeuten würde, ist anhand der
Fahrtenzahlen und mißbräuchlichen Vorkommnisse im Zusammenhang mit den
CEMT - Genehmigungskontingenten abschätzbar. Die Ausweitung der Kontingente im
Zusammenspiel mit schon bisher und absehbar weiter reduzierten Kontrolldichten
und - intensitäten, Lockerungen bei den Strafbestimmungen sowie mit der
,,nachfrageorientierten“ Straßeninfrastrukturpolitik der derzeitigen Bundesregierung
droht in eine Verkehrslawine ungeahnten Ausmaßes zu münden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Genehmigungen über die grenzüberschreitende Beförderung von
Gütern waren bzw. sind pro Jahr mit den nachstehenden Staaten vereinbart:
Albanien, Aserbaidschan, Belarus/Weißrussland, Bosnien - Herzegowina,
Bulgarien, Estland, Georgien, Iran, Jugoslawien, Kirgisistan, Kroatien, Lettland,
Litauen, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei,
Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern, weitere Staaten (bitte
um Nennung im einzelnen)?
Wir ersuchen um
a) Aufschlüsselung nach Staat;
b) detaillierte Zahlenangaben für die Jahre 1994,1995,1996, 1997,1998, 1999,
2000, 2001, 2002 (soweit
fixiert), 2003 (soweit fixiert);
c) Aufschlüsselung nach räumlichem Geltungsbereich (zB bestimmte Strecken,
Grenzzonen, RoLa - Zulauf, Loco, Transit, Drittland echt/unecht; unter
Erläuterung dieser Kategorien);
d) Aufschlüsselung nach zeitlicher Geltung (Dauer - , Einzel - , Halb -, sonstige
Genehmigungen);
e) Angaben zu eventuellerAbgabenbefreiung;
f) Angaben zur eventuellen Bindung an technisch - ökologische Kriterien wie zB
an den Einsatz von LKW gewisser Emissionsklassen;
g) Angaben zur eventuellen Bindung an Art der beförderten Güter;
h) Angaben zu eventuellen Einschränkungen des Geltungszeitraums.
2. Wieviele Einzelgenehmigungen auf der Basis von §7 GBG wurden in den Jahren
1994 bis 2001 jeweils für a) Zielfahrten, b) Quellfahrten, c) Transitfahrten mit
welchen Staaten zusätzlich erteilt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung analog zu
Frage 1 a) bis c).
3. Wie sind die ,,Grenzzonen“ für ,,Grenzzonengenehmigungen" im einzelnen
definiert, und welche Änderungen dieser Definition gab es seit 1994?
4. Wie und wann sind die „Abgabenbefreiungen“ dort, wo sie bestehen, entstanden,
welchen monetären Gegenwert repräsentieren sie und welche sachliche
Rechtfertigung besteht für sie?
5. Welche Informationen liegen Ihnen zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl
pro Universal - Dauergenehmigung, nach den betreffenden Staaten
aufgeschlüsselt, für die Jahre seit 1994 vor?
6. Wie hat sich die Zahl der Unternehmen, die im Besitz der in Frage 1
angesprochenen Genehmigungen sind, pro Staat seit 1994 verändert?
7. In welcher Weise wurden seit Jahresbeginn 2000 im einzelnen die
Anstrengungen verstärkt, die Belastungen von Mensch und Umwelt durch die
Nutzer von Genehmigungen nach §§ 7 und 8 des Güterbeförderungsgesetzes zu
senken, etwa durch strengere Umweltauflagen (bitte anführen), intensivere
und/oder häufigere Kontrollen (bitte Zahlen anführen) u.a.m.?
8. Welche Maßnahmen haben Sie seit Jahresbeginn 2000 gesetzt, um Mißbräuche
und Intransparenzen im Zusammenhang mit CEMT - Genehmigungen
abzustellen?
9. Wieviele Österreich berührende Fahrten werden pro Jahr mit CEMT -
Umzugsgenehmigungen durchgeführt, und wie entwickelte sich diese Zahl in den
Jahren seit 1994?
10. Welche Lösung streben Sie für den Zeitraum nach 2003 für die derzeit durch
Kontingente geregelten Marktsegmente an und was haben Sie im einzelnen
bereits zur Durchsetzung dieser Lösung unternommen, unter anderem im
Rahmen der EU - Erweiterungsverhandlungen/Kapitel Verkehr?