3005/J XXI.GP
Eingelangt am:24.10.2001
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Verschlechterung des schulischen Angebots am BRG Feldkirchen
Am 27. November 2000 wurde von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer ein
Schreiben an alle Schulen Österreichs verschickt. Dieses Schreiben begann mit
folgendem Text: „In den letzten Tagen wurden an manchen Schulen
„Informationsblätter“ an Eltern ausgeteilt, welche Falschmeldungen enthalten und zu
einer großen Verunsicherung der Elternschaft führen. Es ist daher notwendig, diese
Falschinformationen so schnell wie möglich zu korrigieren.“ In der Folge heißt es
dann: „Im Gesamtangebot der Schule, welches durch die Ressourcenzuteilung pro
Schüler festgelegt wird, ergibt sich dadurch keine Verschlechterung. Falsch ist es,
dass diese Strukturreformen Auswirkungen auf folgende Bereiche haben:
• Nachmittagsbetreuung der Schüler/innen
• Auswahlmöglichkeit für die Wahlpflichtgegenstände
• Freifächer, unverbindliche Übungen
• Schulveranstaltungen (z.B. Schikurse, Sprachwochen etc.)
• Zusatzangebote bei schulbezogenen Veranstaltungen
• Unterrichtsmaterialien
Alle diese Behauptungen sind unwahr und führen zu einer unverantwortlichen
Desinformation von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern.“
Wie an vielen anderen Schulen konnte Ihr Versprechen auch am BRG Feldkirchen
nicht eingehalten werden. Aus einem Schreiben des Elternvereins des BRG
Feldkirchen geht hervor, dass es zu folgenden Angebotsverschlechterungen kam:
• Wahlpflichtfach Mathematik 8. Klasse ersatzlos gestrichen
• Wahlpflichtfach Geschichte 7. Klasse ersatzlos gestrichen
• Keine gesetzlich vorgesehene Teilung in Bildernische Erziehung in: 1A, 1B, 1C
• Keine gesetzlich vorgesehene Teilung in technisches Werken in: 2A, 2B, 4A
• Keine gesetzlich vorgesehene Teilung im Wahlpflichtfach Informatik in: 6A, 6B
• Zusammenlegung von Leibesübungen Mädchen in einer Gruppe in: 2B, 2C
• Keine schulautonome Teilung in Geometrisch Zeichnen in: 3A, 3B, 4A, 4B
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Von wem wurden die in Ihrem Schreiben vom 27. November 2000 erwähnten
Falschmeldungen verbreitet?
2. Sind Sie nachwievor der Meinung, dass es sich dabei um Falschmeldungen
gehandelt hat?
3. Wie konnte es am BRG Feldkirchen entgegen Ihrer Zusage zur ersatzlosen
Streichung von Wahlpflichtfächern kommen?
4. Wie konnte es am BRG Feldkirchen dazu kommen, dass die gesetzlich
vorgesehene Teilung in mehreren Gegenständen nicht erfolgt ist?
5. Welche Schritte werden Sie setzen, um Ihr im Schreiben vom 27. November 2000
gegebenes Versprechen einzulösen?