3050/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.11.2001

 

 


ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und Genossinnen

an den Bundeskanzler

betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder

Der Ausgabe Nr. 45 der Wochenzeitschrift “Format" ist zu entnehmen, dass Finanzminister
Karl - Heinz Grasser an der Eröffnung einer neuen Filiale der US-Modefirma Tommy Hilfiger
in der Wiener City teilnahm. Der Geschäftsführer der von Finanzminister Grasser eröffneten
Filiale berichtete laut Format “von zu langen Anzugshosen, die der Herr Minister zum Kürzen
bringt, von den Anzugsoberteilen, die er bei den Manschettenknöpfen gerne länger trägt, und
von den zumindest 2 bis 4 Anzügen, die ihm schon mit nach Hause gegeben wurden". Ebenso
hält dieser fest, dass Finanzminister Grasser für diese Textilien “selbstverständlich nichts"
bezahle.

Der Geschäftsführer von Madison Clothing, dabei handelt es sich um den Repräsentanten
dieses
Designer-Labels, erklärt gegenüber Format: “Er (gemeint Bundesminister Grasser)
kriegt bei unseren Produkten einen guten Preis - sprich Prozente".

Format berichtet weiters, dass Minister Grasser bis zu 4 Anzüge plus einigen Accessoires
geschenkt bekommen habe. Fragen über die Zulässigkeit dieses Vorgehens wurden von
Bundesminister Grasser mit seiner “Verantwortung als Minister, die Kauffreude der
Staatsbürger zu stimulieren" beantwortet.

Dieser Bericht über die Annahme von Geschenken bzw. Rabatten durch ein Mitglied der
Bundesregierung erscheint insofern aufklärungsbedürftig, als den Beamten der einzelnen
Ressorts die Annahme eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils im Hinblick auf ihre
Stellung untersagt ist.

Aufgrund dieses Vorfalles und des Umstandes, dass die Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder grundsätzlich bedenklich erscheint, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 


Anfrage:

1.      Welche Geschenke bzw. Vermögensvorteile wurden von Ihnen seit Ihrem Amtsantritt
angenommen und welchen Wert repräsentieren diese, jeweils geordnet nach
Zuwendung?

2.      Welcher Verwendung wurden die unter l. angefragten Geschenke zugeführt?

3.      Für welche privaten Unternehmen wurden Sie bisher im Zuge von Veranstaltungen
(z.B. Filialeröffnungen, Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen, etc.) tätig und in welcher
Form wurde von Ihnen zum Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen?

4.      Erhielten Sie für die Teilnahme an den unter 3. angefragten Veranstaltungen
Gegenleistungen und wenn ja, in welcher Form, gereiht nach Veranstaltung?

5.      Erhalten Sie aufgrund der unter 3. angefragten Teilnahme an Veranstaltungen
Begünstigungen beim Erwerb von Produkten (Rabatte) dieser Unternehmen und
wenn ja, in welcher Höhe, gereiht nach Unternehmen?

6.      Bekommen Sie aufgrund der Teilnahme bei den unter 3. angefragten Veranstaltungen
Zuwendungen von den durchführenden Unternehmen, und wenn ja, wie hoch beläuft
sich der kapitalisierte Vermögensvorteil Ihrerseits aus diesen Geschenken und
Rabatten?

7.      Wie beurteilen Sie die Annahme von Geschenken durch ein Regierungsmitglied

allgemein und welche Usancen pflegen Sie hinsichtlich der Geschenkannahme in Ihrem
Bereich?

8.      Wir beurteilen Sie die Entgegennahme von Geschenken durch Sie im Lichte der

Tatsache, dass es Ihren Beamten untersagt ist, solche Zuwendungen im Hinblick auf
deren amtliche Stellung anzunehmen?