3050/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.11.2001
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder
Der Ausgabe
Nr. 45 der Wochenzeitschrift “Format" ist zu entnehmen, dass
Finanzminister
Karl
- Heinz Grasser an der Eröffnung einer neuen Filiale der US-Modefirma
Tommy Hilfiger
in
der Wiener City teilnahm. Der Geschäftsführer der von Finanzminister
Grasser eröffneten
Filiale berichtete laut Format “von zu langen Anzugshosen, die der Herr
Minister zum Kürzen
bringt, von den Anzugsoberteilen, die er bei den Manschettenknöpfen gerne
länger trägt, und
von
den zumindest 2 bis 4 Anzügen, die ihm schon mit nach Hause gegeben
wurden". Ebenso
hält
dieser fest, dass Finanzminister Grasser für diese Textilien
“selbstverständlich nichts"
bezahle.
Der
Geschäftsführer von Madison Clothing, dabei handelt es sich
um den Repräsentanten
dieses Designer-Labels, erklärt gegenüber Format: “Er
(gemeint Bundesminister Grasser)
kriegt bei unseren Produkten einen guten Preis - sprich Prozente".
Format
berichtet weiters, dass Minister Grasser bis zu 4 Anzüge plus einigen Accessoires
geschenkt
bekommen habe. Fragen über die Zulässigkeit dieses Vorgehens wurden
von
Bundesminister
Grasser mit seiner “Verantwortung als Minister, die Kauffreude der
Staatsbürger zu stimulieren" beantwortet.
Dieser
Bericht über die Annahme von Geschenken bzw. Rabatten durch ein Mitglied
der
Bundesregierung erscheint insofern aufklärungsbedürftig, als den
Beamten der einzelnen
Ressorts die Annahme eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils im Hinblick
auf ihre
Stellung untersagt ist.
Aufgrund
dieses Vorfalles und des Umstandes, dass die Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder grundsätzlich bedenklich erscheint, richten die
unterzeichneten
Abgeordneten
an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welche Geschenke bzw.
Vermögensvorteile wurden von Ihnen seit Ihrem Amtsantritt
angenommen
und welchen Wert repräsentieren diese, jeweils geordnet nach
Zuwendung?
2. Welcher Verwendung wurden die unter l. angefragten Geschenke zugeführt?
3. Für welche privaten
Unternehmen wurden Sie bisher im Zuge von Veranstaltungen
(z.B. Filialeröffnungen, Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen, etc.)
tätig und in welcher
Form
wurde von Ihnen zum Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen?
4. Erhielten Sie für
die Teilnahme an den unter 3. angefragten Veranstaltungen
Gegenleistungen und wenn ja, in welcher Form, gereiht nach Veranstaltung?
5. Erhalten Sie aufgrund
der unter 3. angefragten Teilnahme an Veranstaltungen
Begünstigungen
beim Erwerb von Produkten (Rabatte) dieser Unternehmen und
wenn ja, in welcher Höhe, gereiht nach Unternehmen?
6. Bekommen Sie aufgrund
der Teilnahme bei den unter 3. angefragten Veranstaltungen
Zuwendungen
von den durchführenden Unternehmen, und wenn ja, wie hoch beläuft
sich der kapitalisierte Vermögensvorteil Ihrerseits aus diesen Geschenken
und
Rabatten?
7. Wie beurteilen Sie die Annahme von Geschenken durch ein Regierungsmitglied
allgemein
und welche Usancen pflegen Sie hinsichtlich der Geschenkannahme in Ihrem
Bereich?
8. Wir beurteilen Sie die Entgegennahme von Geschenken durch Sie im Lichte der
Tatsache,
dass es Ihren Beamten untersagt ist, solche Zuwendungen im Hinblick auf
deren
amtliche Stellung anzunehmen?