3053/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.11.2001
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder
Der
Ausgabe Nr. 45 der Wochenzeitschrift “Format" ist zu entnehmen, dass
Finanzminister
Karl -
Heinz Grasser an der Eröffnung einer neuen Filiale der US-Modefirma Tommy
Hilfiger
in der Wiener
City teilnahm. Der Geschäftsführer der von Finanzminister Grasser
eröffneten
Filiale berichtete laut Format “von zu langen Anzugshosen, die der Herr
Minister zum Kürzen
bringt, von den Anzugsoberteilen, die er bei den Manschettenknöpfen gerne
länger trägt, und
von den
zumindest 2 bis 4 Anzügen, die ihm schon mit nach Hause gegeben
wurden". Ebenso
hält
dieser fest, dass Finanzminister Grasser für diese Textilien
“selbstverständlich nichts"
bezahle.
Der
Geschäftsführer von Madison Clothing, dabei handelt es sich um den Repräsentanten
dieses Designer-Labels, erklärt
gegenüber Format: “Er (gemeint Bundesminister Grasser)
kriegt bei
unseren Produkten einen guten Preis - sprich Prozente".
Format
berichtet weiters, dass Minister Grasser bis zu 4 Anzüge plus einigen Accessoires
geschenkt
bekommen habe. Fragen über die Zulässigkeit dieses Vorgehens wurden
von
Bundesminister
Grasser mit seiner “Verantwortung als Minister, die Kauffreude der
Staatsbürger
zu stimulieren" beantwortet.
Dieser
Bericht über die Annahme von Geschenken bzw. Rabatten durch ein Mitglied
der
Bundesregierung
erscheint insofern aufklärungsbedürftig, als den Beamten der
einzelnen
Ressorts die Annahme eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils im Hinblick
auf ihre
Stellung untersagt ist.
Aufgrund
dieses Vorfalles und des Umstandes, dass die Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder
grundsätzlich bedenklich erscheint, richten die unterzeichneten
Abgeordneten
an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Geschenke bzw. Vermögensvorteile wurden von Ihnen seit Ihrem
Amtsantritt
angenommen und welchen Wert
repräsentieren diese, jeweils geordnet nach
Zuwendung?
2. Welcher Verwendung wurden die unter l. angefragten Geschenke zugeführt?
3.
Für
welche privaten Unternehmen wurden Sie bisher im Zuge von Veranstaltungen
(z.B. Filialeröffnungen, Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen, etc.)
tätig und in welcher
Form wurde
von Ihnen zum Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen?
4.
Erhielten Sie für die Teilnahme an den unter 3. angefragten
Veranstaltungen
Gegenleistungen und wenn
ja, in welcher Form, gereiht nach Veranstaltung?
5.
Erhalten Sie aufgrund der unter 3. angefragten Teilnahme an Veranstaltungen
Begünstigungen beim Erwerb
von Produkten (Rabatte) dieser Unternehmen und
wenn ja, in welcher
Höhe, gereiht nach Unternehmen?
6.
Bekommen Sie aufgrund der Teilnahme bei den unter 3. angefragten
Veranstaltungen
Zuwendungen von den
durchführenden Unternehmen, und wenn ja, wie hoch beläuft
sich der kapitalisierte
Vermögensvorteil Ihrerseits aus diesen Geschenken und
Rabatten?
7. Wie beurteilen Sie die Annahme von Geschenken durch ein Regierungsmitglied
allgemein und welche Usancen pflegen Sie hinsichtlich der Geschenkannahme in
Ihrem
Bereich?
8. Wir beurteilen Sie die Entgegennahme von Geschenken durch Sie im Lichte der
Tatsache, dass es Ihren Beamten untersagt ist, solche Zuwendungen
im Hinblick auf
deren amtliche Stellung
anzunehmen?