3056/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder
Der
Ausgabe Nr. 45 der Wochenzeitschrift “Format" ist zu entnehmen, dass
Finanzminister
Karl-Heinz Grasser an der Eröffnung einer neuen Filiale der US-Modefirma
Tommy Hilfiger
in der Wiener City teilnahm. Der Geschäftsführer der von
Finanzminister Grasser eröffneten
Filiale berichtete laut Format “von zu langen Anzugshosen, die der Herr
Minister zum Kürzen
bringt, von den Anzugsoberteilen, die er bei den Manschettenknöpfen gerne
länger trägt, und
von den zumindest 2 bis 4 Anzügen, die ihm schon mit nach Hause gegeben
wurden". Ebenso
hält
dieser fest, dass Finanzminister Grasser für diese Textilien
“selbstverständlich nichts"
bezahle.
Der
Geschäftsführer von Madison Clothing, dabei handelt es sich um den Repräsentanten
dieses Designer-Labels,
erklärt
gegenüber Format: “Er (gemeint Bundesminister Grasser)
kriegt bei
unseren Produkten einen guten Preis - sprich Prozente".
Format
berichtet weiters, dass Minister Grasser bis zu 4 Anzüge plus einigen Accessoires
geschenkt
bekommen habe. Fragen über die Zulässigkeit dieses Vorgehens wurden
von
Bundesminister Grasser mit seiner “Verantwortung als Minister, die
Kauffreude der
Staatsbürger zu stimulieren" beantwortet.
Dieser
Bericht über die Annahme von Geschenken bzw. Rabatten durch ein Mitglied
der
Bundesregierung
erscheint insofern aufklärungsbedürftig, als den Beamten der
einzelnen
Ressorts die
Annahme eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils im Hinblick auf ihre
Stellung untersagt ist.
Aufgrund
dieses Vorfalles und des Umstandes, dass die Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder
grundsätzlich bedenklich erscheint, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und
Sport nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Geschenke bzw. Vermögensvorteile wurden von Ihnen seit Ihrem
Amtsantritt
angenommen und welchen Wert
repräsentieren diese, jeweils geordnet nach
Zuwendung?
2. Welcher Verwendung wurden die unter l. angefragten Geschenke zugeführt?
3.
Für welche privaten Unternehmen wurden Sie bisher im Zuge von
Veranstaltungen
(z.B.
Filialeröffnungen, Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen, etc.) tätig
und in welcher
Form wurde von Ihnen zum
Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen?
4.
Erhielten Sie für die Teilnahme an den unter 3. angefragten
Veranstaltungen
Gegenleistungen und wenn ja, in
welcher Form, gereiht nach Veranstaltung?
5.
Erhalten Sie aufgrund der unter 3. angefragten Teilnahme an Veranstaltungen
Begünstigungen beim Erwerb
von Produkten (Rabatte) dieser Unternehmen und
wenn ja, in welcher Höhe,
gereiht nach Unternehmen?
6.
Bekommen Sie aufgrund der Teilnahme bei den unter 3. angefragten
Veranstaltungen
Zuwendungen von den
durchführenden Unternehmen, und wenn ja, wie hoch beläuft
sich der kapitalisierte
Vermögensvorteil Ihrerseits aus diesen Geschenken und
Rabatten?
7. Wie beurteilen Sie die Annahme von Geschenken durch ein Regierungsmitglied
allgemein und welche Usancen pflegen Sie hinsichtlich der Geschenkannahme in
Ihrem
Bereich?
8. Wir beurteilen Sie die Entgegennahme von Geschenken durch Sie im Lichte der
Tatsache, dass es Ihren Beamten untersagt ist, solche Zuwendungen im Hinblick
auf
deren amtliche Stellung
anzunehmen?
9.
Inwieweit werden die oben näher bezeichneten Zuwendungen in Ihre selbst
auferlegte
Verdienstgrenze eingerechnet?