3067/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.11.2001

 

 


ANFRAGE

 

 

Der Abgeordneten Helmut Dietachmayer

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

Betreffend Pensionsdiskussion

 

 

 

Obwohl das letzte Pensionsbelastungspaket erst im Jahr 2000 von FPÖVP beschlossen wurde, warnen Experten vor einem Finanzierungsproblem und fordern einschneidende Pensionskürzungen.

So forderte vor einigen Monaten der Präsident des Rechnungshofs, Dr. Franz Fiedler, eine Angleichung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter. Universitätsprofessor Mazal forderte wiederum das Pensionsantrittsalter für kinderloses Frauen auf jenes der Männer anzugleichen. Robert Holzmann, Direktor für soziale Sicherheit der Weltbank, verunsicherte die Menschen mit der Ankündigung, dass in den nächsten 40 Jahren die Beiträge verdoppelt oder die Pensionen halbiert bzw. das tatsächliche Pensionsantrittsalter von 59 auf 70 Jahre für Männer und Frauen angehoben werden muss.

Die Diskussion verunsichert die ÖsterreicherInnen. Eine Zukunftsplanung ist nicht einmal mehr über eine kurze Zeitspanne möglich. Eine Lebensplanung wird durch diese Regierungspolitik unmöglich. Die Menschen, die nahe dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter sind, können nicht mehr darauf vertrauen, ob dieses Pensionsalter auch noch in 2 oder 3 Jahren Gültigkeit hat. Dieser Zustand ist unhaltbar.

Andere ExpertInnen sprechen wiederum von reiner Panikmache und einer gezielten Kampagne der Regierungsparteien, um den Weg für private Vorsorge zu ebnen.

Die von Universitätsprofessor Tomandl geleitete Pensionsreformkommission der Regierung soll Konzepte auf der Basis individueller Pensionskonten vorgelegt haben. Kern dieses Planes ist, die individuellen Pensionsversicherungsbeiträge fiktiv auf einem individuellen Pensionskonto gutzuschreiben und entsprechend zu verzinsen.

Aufträge des Gesetzgebers - etwa die Anrechnung von Präsenzdienst, Ausbildung, Arbeitslosenzeiten oder Kindererziehungszeiten für die Pension - sollen weiterhin möglich sein. Das System soll aber weiterhin nach dem Umlageverfahren funktionieren mit dem Unterschied, dass die Höhe der Auszahlung davon abhängt, was auf das individuelle Konto im Laufe der Aktivzeit eingezahlt worden ist.


Es wird immer wieder das tatsächliche Pensionszugangsalter zu den Pensionen (Frauen 57, Männer 58) als Begründung für eine Erhöhung des Pensionsalters ins Treffen geführt. Das niedrigere Zugangsalter hängt aber auch mit dem schlechten Gesundheitszustand und der schlechten Arbeitsmarktsituation vieler ArbeitnehmerInnen zusammen.

Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters wird keine nachhaltige Entspannung

der   Finanzierung   der   Pensionen   bringen,   so   lange   viele   ArbeitnehmerInnen   aus

gesundheitlichen Gründen die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Anspruch

nehmen müssen. Vor allem für ArbeitnehmerInnen mit erhöhter körperlicher Beanspruchung

ist eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters unzumutbar.

Daher sind dringend Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und gesunder Arbeitsplätze

notwendig.

Insbesondere eine verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen führt auf längere Sicht zu einer Anhebung des faktischen Pensionsalters ArbeitnehmerInnen sind für ein Unternehmen nur so lange wichtig, so lange sie über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen und den permanenten Fortschritt an Technik und Wissen nachvollziehen können.

Die Preise für Angebote der beruflichen Weiterbildung haben sich jedoch in den letzten 13 Jahren verdreifacht und sind im Vergleich zum Index der Verbraucherpreise um das Siebenfache gestiegen! Ohne ein Engagement der öffentlichen Hand werden sich die ArbeitnehmerInnen ihre berufliche Weiterbildung bald nicht mehr leisten können.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage

1.   Droht dem Pensionssystem trotz des Pensionsbelastungspaketes 2000 tatsächlich ein Finanzinfarkt?

a.   Was verstehen Sie bezüglich dem Pensionssystem unter einem “Finanzinfarkt"? b.  Wann wird der Finanzinfarkt nach Ihrer Auffassung eintreten?

c. Ab  welcher  Höhe  des  Bundeszuschusses  würden   Sie   von  einem   Finanzinfarkt sprechen?


2.   Wie wollen Sie erreichen, dass es zu einer stärkeren Angleichung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter kommt?

a. Droht eine weitere Erhöhung der Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem "Regelpensionsalter"?

b.  Falls ja, ab wann und in welcher Höhe?

3.   Wie stehen Sie tatsächlich zu der von Professor Mazal und Ihnen andiskutierten Forderung, das Pensionsantrittsalter für kinderlose Frauen sofort an jenes der Männer anzugleichen?

4.   Soll durch diese Panikmache und der gezielten Kampagne der Regierung der Weg für eine private Vorsorge und eine Zerschlagung unseres Pensionssystems, welches auf dem Umlageverfahren beruht, aufbereitet werden?

5.   Wie sieht das von der Pensionsreformkommission entwickelte Konzept auf der Basis individueller Pensionskonten tatsächlich aus?

a.  Welche Vor- und Nachteile hat dieses System für die Versicherten? b.  Welche Vor- und Nachteile hat dieses System für das Budget? c. Wie hoch wären die Einsparungen für das Budget pro Jahr?

6.   Welche Maßnahmen werden Sie in dieser Legislaturperiode setzen, damit gesunde Arbeitsplätze und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen stärker gefördert werden?

7.   Unterstützen Sie die Forderung der SPÖ nach einem stärkeren Engagement der öffentlichen Hand im Bereich der beruflichen Weiterbildung?

a. Falls nein, warum nicht?

b. Falls ja, welche konkreten Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung werden Sie einbringen und wann werden diese umgesetzt?