3073/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Krauter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder

Der Ausgabe Nr. 45 der Wochenzeitschrift “Format" ist zu entnehmen, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser an der Eröffnung einer neuen Filiale der US-Modefirma Tommy Hilfiger in der Wiener City teilnahm. Der Geschäftsführer der von Finanzminister Grasser eröffneten Filiale berichtete laut Format “von zu langen Anzugshosen, die der Herr Minister zum Kürzen bringt, von den Anzugsoberteilen, die er bei den Manschettenknöpfen gerne länger trägt, und von den zumindest 2 bis 4 Anzügen, die ihm schon mit nach Hause gegeben wurden". Ebenso hält dieser fest, dass Finanzminister Grasser für diese Textilien “selbstverständlich nichts" bezahle.

Der Geschäftsführer von Madison Clothing, dabei handelt es sich um den Repräsentanten dieses Designer-Labels, erklärt gegenüber Format: “Er (gemeint Bundesminister Grasser) kriegt bei unseren Produkten einen guten Preis — sprich Prozente".

Format berichtet weiters, dass Minister Grasser bis zu 4 Anzüge plus einigen Accessoires geschenkt bekommen habe. Fragen über die Zulässigkeit dieses Vorgehens wurden von Bundesminister Grasser mit seiner “Verantwortung als Minister, die Kauffreude der Staatsbürger zu stimulieren" beantwortet.

Dieser Bericht über die Annahme von Geschenken bzw. Rabatten durch ein Mitglied der Bundesregierung erscheint insofern aufklärungsbedürftig, als den Beamten der einzelnen Ressorts die Annahme eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils im Hinblick auf ihre Stellung untersagt ist.

Aufgrund dieses Vorfalles und des Umstandes, dass die Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder grundsätzlich bedenklich erscheint, richten die unterzeichneten


Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.      Welche Geschenke bzw. Vermögensvorteile wurden von Ihnen seit Ihrem Amtsantritt angenommen und welchen Wert repräsentieren diese, jeweils geordnet nach Zuwendung?

2.      Welcher Verwendung wurden die unter 1. angefragten Geschenke zugeführt?

3.      Für welche privaten Unternehmen wurden Sie bisher im Zuge von Veranstaltungen (z.B. Filialeröffnungen, Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen, etc.) tätig und in welcher Form wurde von Ihnen zum Gelingen dieser Veranstaltungen beigetragen?

4.      Erhielten Sie für die Teilnahme an den unter 3. angefragten Veranstaltungen Gegenleistungen und wenn ja, in welcher Form, gereiht nach Veranstaltung?

5.      Erhalten Sie aufgrund der unter 3. angefragten Teilnahme an Veranstaltungen Begünstigungen beim Erwerb von Produkten (Rabatte) dieser Unternehmen und wenn ja, in welcher Höhe, gereiht nach Unternehmen?

6.      Bekommen Sie aufgrund der Teilnahme bei den unter 3. angefragten Veranstaltungen Zuwendungen von den durchführenden Unternehmen, und wenn ja, wie hoch beläuft sich der kapitalisierte Vermögensvorteil Ihrerseits aus diesen Geschenken und Rabatten?

7.      Wie beurteilen Sie die Annahme von Geschenken durch ein Regierungsmitglied

allgemein und welche Usancen pflegen Sie hinsichtlich der Geschenkannahme in Ihrem Bereich?

8.      Wir beurteilen Sie die Entgegennahme von Geschenken durch Sie im Lichte der

Tatsache, dass es Ihren Beamten untersagt ist, solche Zuwendungen im Hinblick auf deren amtliche Stellung anzunehmen?

9.      Inwieweit werden die oben näher bezeichneten Zuwendungen an Ihre selbst auferlegte Verdienstgrenze eingerechnet?