3106/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Krauter, Keppelmüller

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend personelle Veränderungen im Ministerbüro

Der Ausgabe Nr. 45 der Wochenzeitschrift “Profil" vom 12.11.2001 ist zu entnehmen, dass
Kabinettchef Hans-Jürgen Miko mit 1. März 2002 in den ÖBB-Vorstand wechseln soll und
damit der 18. Mitarbeiter innerhalb eines Jahres aus dem Ministerbüro ausscheide. “Profil"
berichtet auch darüber, dass eine Ex-Mitarbeiterin nunmehr Klage wegen ausständiger
Gehälter führt. Der gegenständliche Artikel geht auch davon aus, dass nunmehr zwei weitere
sogenannte persönliche Referenten im Ministerbüro beschäftigt werden, obwohl bereits drei
Personen mit dieser Bezeichnung im Kabinett tätig sind.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.      Ist es richtig, dass DI Miko als Kabinettchefaus Ihrem Mitarbeiterstab ausscheidet
und wenn ja, mit welchem Datum endet sein Dienstverhältnis?

2.      Handelt es sich bei DI Miko um eine überlassene Arbeitskraft und wenn ja, von
welcher Institution wird DI Miko an das BMVIT überlassen?

3.      Welche Kosten entstehen dem Bund aus der Beendigung des Dienstverhältnisses mit
DI Miko?

4.      Ist es richtig, dass von Seiten einer Ex-Mitarbeiterin auf Zahlung von ausständigen
Gehältern geklagt wird und wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?


5.      Aus welchem Grund wurde das Dienstverhältnis zwischen dem BMVIT und dieser
Mitarbeiterin aufgelöst und welche Ansprüche werden nunmehr von der betroffenen
Mitarbeiterin eingeklagt?

6.      Aufgrund welchen Vertragsverhältnisses war diese Mitarbeiterin beschäftigt, sollte es
sich um einen Arbeitsleihvertrag handeln, von welcher Institution wurde diese
Mitarbeiterin verliehen?

7.      Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 14.11.2000 im Ministerbüro
beschäftigt und aufweicher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbediensteten-
gesetz, Sondervertrag, Arbeitskräfteüberlassung) basiert jeweils dieses
Dienstverhältnis?

8.      Welche der unter 7. angefragten Dienstverhältnisse wurden bereits beendet und welche
Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. - abfindung, freiwillige
Abfertigung, Vertragsstrafe, etc.) waren mit der Beendigung der einzelnen
Dienstverträge, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern,
verbunden?

9.      Auf welcher Grundlage erfolgt jeweils für die unter 7. angefragten Personen die

Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich
bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und
Überstundenentgelt?

10.    Welche der unter 7. genannten Personen erhält kein Überstundenpauschale und wie
hoch ist jeweils die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

11.     Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen
und welche Kündigungsfristen wurden in diesen Überlassungsverträgen vereinbart,
jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des
verleihenden Unternehmens?

12.    Wieviele Mitarbeiter dienen Ihnen als sogenannte persönliche Referenten?

13.    Ist es richtig, dass nunmehr zwei weitere persönliche Referenten beschäftigt wurden
und Ihnen somit fünf persönliche Referenten zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie
begründet sich dieser Bedarf?