3106/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Krauter, Keppelmüller
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend personelle Veränderungen im Ministerbüro
Der
Ausgabe Nr. 45 der Wochenzeitschrift “Profil" vom 12.11.2001 ist zu
entnehmen, dass
Kabinettchef
Hans-Jürgen Miko mit 1. März 2002 in den ÖBB-Vorstand wechseln
soll und
damit
der 18. Mitarbeiter innerhalb eines Jahres aus dem Ministerbüro
ausscheide. “Profil"
berichtet
auch darüber, dass eine Ex-Mitarbeiterin nunmehr Klage wegen
ausständiger
Gehälter
führt. Der gegenständliche Artikel geht auch davon aus, dass nunmehr
zwei weitere
sogenannte persönliche Referenten im Ministerbüro beschäftigt
werden, obwohl bereits drei
Personen mit dieser Bezeichnung im Kabinett tätig sind.
Aus
diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin
für
Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass DI
Miko als Kabinettchefaus Ihrem Mitarbeiterstab ausscheidet
und
wenn ja, mit welchem Datum endet sein Dienstverhältnis?
2. Handelt es sich bei DI
Miko um eine überlassene Arbeitskraft und wenn ja, von
welcher
Institution wird DI Miko an das BMVIT überlassen?
3. Welche Kosten entstehen
dem Bund aus der Beendigung des Dienstverhältnisses mit
DI Miko?
4. Ist es richtig, dass
von Seiten einer Ex-Mitarbeiterin auf Zahlung von ausständigen
Gehältern
geklagt wird und wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?
5. Aus welchem Grund wurde
das Dienstverhältnis zwischen dem BMVIT und dieser
Mitarbeiterin aufgelöst und welche Ansprüche werden nunmehr von der
betroffenen
Mitarbeiterin
eingeklagt?
6. Aufgrund welchen
Vertragsverhältnisses war diese Mitarbeiterin beschäftigt, sollte es
sich um einen Arbeitsleihvertrag handeln, von welcher Institution wurde diese
Mitarbeiterin
verliehen?
7. Welche Personen,
geordnet nach Namen, wurden seit 14.11.2000 im Ministerbüro
beschäftigt
und aufweicher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbediensteten-
gesetz, Sondervertrag, Arbeitskräfteüberlassung) basiert jeweils
dieses
Dienstverhältnis?
8. Welche der unter 7.
angefragten Dienstverhältnisse wurden bereits beendet und welche
Kosten
(Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. - abfindung,
freiwillige
Abfertigung,
Vertragsstrafe, etc.) waren mit der Beendigung der einzelnen
Dienstverträge,
jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern,
verbunden?
9. Auf welcher Grundlage erfolgt jeweils für die unter 7. angefragten Personen die
Ermittlung
des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich
bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und
Überstundenentgelt?
10. Welche der unter 7. genannten
Personen erhält kein Überstundenpauschale und wie
hoch
ist jeweils die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet
nach
namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
11. Über welche Mitarbeiter
des Ministerbüros wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen
und welche Kündigungsfristen wurden in diesen
Überlassungsverträgen vereinbart,
jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter
Beifügung des
verleihenden
Unternehmens?
12. Wieviele Mitarbeiter dienen Ihnen als sogenannte persönliche Referenten?
13. Ist es richtig, dass nunmehr zwei
weitere persönliche Referenten beschäftigt wurden
und
Ihnen somit fünf persönliche Referenten zur Verfügung stehen,
und wenn ja, wie
begründet
sich dieser Bedarf?