3118/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossinnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend “Abfertigung neu "
Die
Sozialdemokratischen Abgeordneten befürworten die Sozialpartnereinigung
zur
“Abfertigung
neu", fordern jedoch einen höheren monatlichen Beitrag der
Arbeitgeber.
Für die bisherige
Abfertigung haben die Arbeitgeber jährlich mehr als 20 Mrd. Schilling
aufgewendet. Mit der Sozialpartnereinigung
zwischen ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch, dem
Präsidenten der
Bundesarbeitskammer Mag. Tümpel und dem Präsidenten der
Wirtschaftskammer Österreich Dr. Leitl wurde vereinbart, dass die
Arbeitgeber künftig
lediglich einen monatlichen Beitrag in der
Höhe von 1,53% des Entgelts zu leisten haben.
Für die bisherige Abfertigung haben
die Arbeitgeber jährlich mehr als 20 Mrd. Schilling
aufgewendet. Mit diesem nun vom
ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch und dem Präsidenten der
Bundesarbeitskammer Mag. Tümpel,
"vereinbarten" monatlichen Beitragssatz von 1,53%
verlieren die ArbeitnehmerInnen jedes
Jahr ca. 7 Mrd. Schilling. Mit 30.09.2001 waren nach
den statistischen Daten des
Hauptverbandes 1.318.203 Arbeiter und 1.529.296 Angestellte
nach dem ASVG pflichtversichert. Im
Jahresschnitt 2000 betrug nach den statistischen Daten
des Hauptverbandes das
durchschnittliche Bruttomonatseinkommen einschließlich
Sonderzahlungen 22.479,-- ATS bei
Arbeitern und 27.644,-- ATS bei Angestellten.
Daraus errechnen sich für die Arbeitgeber folgende jährliche Kosten:
Arbeiter:
22.479,-- (inkl. Sonderzahlungen) x 12 : 100 x 1,53% = 4.127,14 ATS x 1,318.203 Arbeiter =
5,44 Mrd. ATS
Angestellte:
27.644,-- (inkl. Sonderzahlungen) x 12 : 100 x 1,53% = 5.075,43 ATS x 1,529.296
Angestellte = 7,76 Mrd. ATS
Dies ergibt Gesamtkosten der
Arbeitgeber von 13,2 Mrd. jährlich, also einen Verlust der
Arbeitnehmerinnen in Höhe von 7 000.
000. 000 Schilling jährlich!!
Um die
Arbeitnehmerinnen vor dieser gewaltigen Schädigung zu schützen, ist
es unbedingt
erforderlich,
diesen Beitrag auf mindestens 2,5 % zu erhöhen. Mit einem Beitragssatz von
2,5%
ist nämlich das Modell "Abfertigung neu" immer noch
kostenneutral mit der bisherigen
Abfertigung!!
Gleichzeitig muss auch sichergestellt
werden, dass das Geld nicht zu spekulativ angelegt
wird, damit die Arbeitnehmerinnen am Ende nicht um die Früchte ihrer
Arbeit gebracht
werden.
Bedenklich
ist auch der Umstand, dass die Arbeitnehmerinnen vorerst verlieren. Jemand, der
mit einem
Monatsgehalt von 20 000 Schilling beginnt, erhält nach drei Jahren eine
alte
Abfertigung von 51.000 Schilling, nach dem
neuen System nicht einmal 20.000 Schilling!!!
Nach 25 Jahren würde die
Abfertigung nach dem alten Modell 427.000 Schilling und nach
dem neuen Modell nur 316.000
Schilling betragen!!!
Wenngleich es längst überfällig war, dass der Kreis
der ArbeitnehmerInnen die eine
Abfertigung bekommen ausgeweitet wird, sind die finanziellen Einbußen
gegenüber der
jetzigen Abfertigungshöhe
äußerst unbefriedigend.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage
1. Stehen Sie zum Inhalt der Sozialpartnereinigung betreffend der "Abfertigung neu"?
2. Falls nein, welchen Punkten können Sie aus welchen Gründen nicht zustimmen?
3. Wann ist mit einer Regierungsvorlage zur "Abfertigung neu" zu rechnen?
4. Ist unsere Berechnung richtig, dass
die Arbeitnehmerinnen durch die "Abfertigung neu"
ca.
7 Milliarden Schilling verlieren?
5. Falls nein, warum nicht?
6. Befürworten Sie unsere
Forderung, nach einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge auf
mindestens
2,5% der Bruttolohnsumme?
7. Falls nein, warum nicht?
8. Ist es richtig, dass durch die
"Abfertigung neu" die ArbeitnehmerInnen nach 25 Jahren
einen
erheblichen Teil der bisherigen Abfertigung verlieren und erst nach 37 Jahren
eine
dem
heutigen Abfertigungssystem vergleichbare Summe ausbezahlt bekommen?
9. Falls ja, worin liegt hier die
Verbesserung für die ArbeitnehmerInnen gegenüber der
"Abfertigung
alt"?
10. Falls ja, werden Sie sich dafür einsetzen,
diese finanzielle Schlechterstellung der
ArbeitnehmerInnen
bei der Neureglung der Abfertigung zu verhindern?
a.
Falls Sie dazu nicht bereit sind, warum nicht?
11. Ist es richtig, dass jemand, der mit einem
Monatsgehalt von 20 000 Schilling beginnt,
nach
drei Jahren eine “alte Abfertigung" von 51.000 Schilling, aber nach
dem neuen
System
nicht einmal 20.000 Schilling erhält?
12. Falls ja, worin liegt hier die Verbesserung
für die ArbeitnehmerInnen gegenüber der
“Abfertigung
alt"?
13. Falls ja, werden Sie dafür einsetzen,
diese finanzielle Schlechterstellung der
ArbeitnehmerInnen
bei der Neureglung der Abfertigung zu verhindern?
a.
Falls Sie dazu nicht bereit sind, warum nicht?
14. Ist es richtig, dass bei
jemanden, der mit einem Monatsgehalt von 20 000 Schilling
beginnt, die Abfertigung nach 25 Jahren nach dem alten Modell 427.000 Schilling
und
nach dem neuen Modell nur 316.000 Schilling
betragen würde?
15. Falls ja, worin liegt darin
die Verbesserung für die ArbeitnehmerInnen gegenüber der
"Abfertigung alt"?
16. Falls ja, werden Sie sich dafür
einsetzen, diese finanzielle Schlechterstellung der
ArbeitnehmerInnen
gegenüber dem bisherigen System bei der Neureglung der
Abfertigung
zu verhindern?
a.
Falls Sie dazu nicht bereit sind, warum nicht?
17. Bei welchen Banken bzw. Versicherungen soll
das Geld für die Abfertigung eigentlich
angelegt
werden?
18. Nach welchen Kriterien werden diese Bank- bzw. Versicherungsanstalten ausgesucht?
19. Welche Kriterien soll es für die Veranlagung des
Geldes konkret geben und wie soll
sichergestellt
werden, dass das Geld nicht zu spekulativ angelegt wird und die
Arbeitnehmer
z.B.: durch teilweise Veranlagung am unsicheren Aktienmarkt geschädigt
werden?