3118/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend “Abfertigung neu "

Die Sozialdemokratischen Abgeordneten befürworten die Sozialpartnereinigung zur
“Abfertigung neu", fordern jedoch einen höheren monatlichen Beitrag der Arbeitgeber.
Für die bisherige Abfertigung haben die Arbeitgeber jährlich mehr als 20 Mrd. Schilling
aufgewendet. Mit der Sozialpartnereinigung zwischen ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch, dem
Präsidenten der Bundesarbeitskammer Mag. Tümpel und dem Präsidenten der
Wirtschaftskammer Österreich Dr. Leitl wurde vereinbart, dass die Arbeitgeber künftig
lediglich einen monatlichen Beitrag in der Höhe von 1,53% des Entgelts zu leisten haben.

Für die bisherige Abfertigung haben die Arbeitgeber jährlich mehr als 20 Mrd. Schilling
aufgewendet. Mit diesem nun vom ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch und dem Präsidenten der
Bundesarbeitskammer Mag. Tümpel, "vereinbarten" monatlichen Beitragssatz von 1,53%
verlieren die ArbeitnehmerInnen jedes Jahr ca. 7 Mrd. Schilling. Mit 30.09.2001 waren nach
den statistischen Daten des Hauptverbandes 1.318.203 Arbeiter und 1.529.296 Angestellte
nach dem ASVG pflichtversichert. Im Jahresschnitt 2000 betrug nach den statistischen Daten
des Hauptverbandes das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen einschließlich
Sonderzahlungen 22.479,-- ATS bei Arbeitern und 27.644,-- ATS bei Angestellten.

Daraus errechnen sich für die Arbeitgeber folgende jährliche Kosten:

Arbeiter:

22.479,-- (inkl. Sonderzahlungen) x 12 : 100 x 1,53% = 4.127,14 ATS x 1,318.203 Arbeiter =

5,44 Mrd. ATS

Angestellte:

27.644,-- (inkl.  Sonderzahlungen) x  12  :   100 x  1,53%    = 5.075,43  ATS  x   1,529.296

Angestellte = 7,76 Mrd. ATS

Dies ergibt Gesamtkosten der Arbeitgeber von 13,2 Mrd. jährlich, also einen Verlust der
Arbeitnehmerinnen in Höhe von 7 000. 000. 000 Schilling jährlich!!


Um die Arbeitnehmerinnen vor dieser gewaltigen Schädigung zu schützen, ist es unbedingt
erforderlich, diesen Beitrag auf mindestens 2,5 % zu erhöhen. Mit einem Beitragssatz von
2,5% ist nämlich das Modell "Abfertigung neu" immer noch kostenneutral mit der bisherigen
Abfertigung!!

Gleichzeitig muss auch sichergestellt werden, dass das Geld nicht zu spekulativ angelegt
wird, damit die Arbeitnehmerinnen am Ende nicht um die Früchte ihrer Arbeit gebracht
werden.

Bedenklich ist auch der Umstand, dass die Arbeitnehmerinnen vorerst verlieren. Jemand, der
mit einem Monatsgehalt von 20 000 Schilling beginnt, erhält nach drei Jahren eine alte
Abfertigung von 51.000 Schilling, nach dem neuen System nicht einmal 20.000 Schilling!!!
Nach 25 Jahren würde die Abfertigung nach dem alten Modell 427.000 Schilling und nach
dem neuen Modell nur 316.000 Schilling betragen!!!

Wenngleich es längst überfällig war, dass der Kreis der ArbeitnehmerInnen die eine
Abfertigung bekommen ausgeweitet wird, sind die finanziellen Einbußen gegenüber der
jetzigen Abfertigungshöhe äußerst unbefriedigend.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage

1.    Stehen Sie zum Inhalt der Sozialpartnereinigung betreffend der "Abfertigung neu"?

2.    Falls nein, welchen Punkten können Sie aus welchen Gründen nicht zustimmen?

3.    Wann ist mit einer Regierungsvorlage zur "Abfertigung neu" zu rechnen?

4.    Ist unsere Berechnung richtig, dass die Arbeitnehmerinnen durch die "Abfertigung neu"
ca. 7 Milliarden Schilling verlieren?

5.    Falls nein, warum nicht?

6.    Befürworten Sie unsere Forderung, nach einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge auf
mindestens 2,5% der Bruttolohnsumme?

7.    Falls nein, warum nicht?


8.    Ist es richtig, dass durch die "Abfertigung neu" die ArbeitnehmerInnen nach 25 Jahren
einen erheblichen Teil der bisherigen Abfertigung verlieren und erst nach 37 Jahren eine
dem heutigen Abfertigungssystem vergleichbare Summe ausbezahlt bekommen?

9.    Falls ja, worin liegt hier die Verbesserung für die ArbeitnehmerInnen gegenüber der
"Abfertigung alt"?

10. Falls ja, werden Sie sich dafür einsetzen, diese finanzielle Schlechterstellung der
ArbeitnehmerInnen bei der Neureglung der Abfertigung zu verhindern?
a. Falls Sie dazu nicht bereit sind, warum nicht?

11.  Ist es richtig, dass jemand, der mit einem Monatsgehalt von 20 000 Schilling beginnt,
nach drei Jahren eine “alte Abfertigung" von 51.000 Schilling, aber nach dem neuen
System nicht einmal 20.000 Schilling erhält?

12.  Falls ja, worin liegt hier die Verbesserung für die ArbeitnehmerInnen gegenüber der
“Abfertigung alt"?

13.  Falls ja, werden Sie dafür einsetzen, diese finanzielle Schlechterstellung der
ArbeitnehmerInnen bei der Neureglung der Abfertigung zu verhindern?
a. Falls Sie dazu nicht bereit sind, warum nicht?

14. Ist es richtig, dass bei jemanden, der mit einem Monatsgehalt von 20 000 Schilling
beginnt, die Abfertigung nach 25 Jahren nach dem alten Modell 427.000 Schilling und
nach dem neuen Modell nur 316.000 Schilling betragen würde?

15. Falls ja, worin liegt darin die Verbesserung für die ArbeitnehmerInnen gegenüber der
"Abfertigung alt"?

16.  Falls ja, werden Sie sich dafür einsetzen, diese finanzielle Schlechterstellung der
ArbeitnehmerInnen gegenüber dem bisherigen System bei der Neureglung der
Abfertigung zu verhindern?
a. Falls Sie dazu nicht bereit sind, warum nicht?

17.  Bei welchen Banken bzw. Versicherungen soll das Geld für die Abfertigung eigentlich
angelegt werden?

18. Nach welchen Kriterien werden diese Bank- bzw. Versicherungsanstalten ausgesucht?

19. Welche Kriterien soll es für die Veranlagung des Geldes konkret geben und wie soll
sichergestellt werden, dass das Geld nicht zu spekulativ angelegt wird und die
Arbeitnehmer z.B.: durch teilweise Veranlagung am unsicheren Aktienmarkt geschädigt
werden?