3130/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2001

 

 


Anfrage

der Abgeordneten Muttonen und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Prognoseverfahren

Die Einführung des sogenannten Prognoseverfahrens für den Übertritt aus der
Volksschule in die Sekundarstufe ist nicht nur unter Experten höchst umstritten:
einschlägige Bildungsforschungsprojekte, die in Schweden in den Fünfzigerjahren
und in England und Deutschland in den Sechzigerjahren durchgeführt wurden, haben
als Resultat ergeben, dass sich zukünftiger Schulerfolg nicht mit der Verlässlichkeit,
die von einer so wichtigen Entscheidung wie der AHS-Auslese zu fordern ist,
prognostizieren lässt. Deutsche Untersuchungen haben ergeben, dass diese
Beurteilung auch nicht auf der Basis von Gutachten der Grundschullehrer möglich ist;
auch Aufnahmsprüfungen oder Notendurchschnitte sind kein verlässliches
Prognosemittel.

Vielmehr wirft das geplante Prognoseverfahren eine Reihe ungeklärter Detailfragen

auf:

Sie selbst haben in einer APA-Aussendung (APA0345, 2001-07-25/12:58) erklärt,

-    dass das Prognoseverfahren nicht flächendeckend eingesetzt werden soll

-    es nur der Hilfestellung für Eltern bei der Auswahl der Schule dienen werde
die Resultate dieser Verfahren nicht bindend seien

-    es keine Tests geben werde und

-    eine Gesetzesänderung in diese Richtung nicht geplant sei.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende

ANFRAGE:

1.  Sie haben in einer Anfragebeantwortung die Erstellung von “Handreichungen"
einerseits für Eltern, anderseits für VolksschullehrerInnen zu
Lernvorraussetzungen- und potentialen bzw. als Beratungsleitfaden
angekündigt und auf vorhandene personelle und strukturelle Ressourcen im
Schulsystem zur Umsetzung dieser Maßnahmen verwiesen. Wer soll konkret
an der Ausarbeitung der entsprechenden Unterlagen mitwirken dürfen?

2. Welchen zeitlichen Mehraufwand für die betroffenen Mitarbeiter des
Schulsystems bedeuten diese Vorarbeiten zum Prognoseverfahren?

3.  Nachdem Sie keinen flächendeckenden Einsatz des Prognoseverfahrens
angekündigt haben: an welchen Schulen wird das Prognoseverfahren konkret
zum Einsatz kommen?

4.  An welchen Schulen sind konkret begleitende Informationsveranstaltungen
zum Thema Prognoseverfahren geplant?


5.  Werden die angekündigten entsprechenden Schulungen bundesweit für alle
SchulleiterInnen von Volksschulen angeboten werden?

6.  Wenn ja, wo werden diese erfolgen und welche Kosten werden dafür
veranschlagt?

7.  Wenn nein, wer ist der konkrete Teilnehmerkreis für diese Schulungen?

8.  Ist geplant auch die VolksschullehrerInnen - die ja den überwiegenden
Kontakt mit den betroffenen Kindern haben und über deren Lernfortschritte
und - potentiale Bescheid wissen müssten - in diese Schulungsmaßnahmen
mit einzubeziehen?

9.  Wenn ja, aus welchen Volksschulen konkret?

10. Ist eine finanzielle Abgeltung für die mit der Durchführung des

Prognoseverfahrens beschäftigten Schulpersonals geplant ? Wenn ja, in
welcher Höhe ?

11. Welche Größenordnung haben die von Ihnen in der 2801/AB vom 16.11. 2001
angeführten geringen Entwicklungskosten?

12. Wann wird der Informations- und Materialienpool zur Thematik, der auch im
Internet verfügbar sein soll, zur Verfügung stehen und wie hoch sind die
Entwicklungskosten dafür?

13. Stehen Sie zu Ihrer Ankündigung, wonach die Resultate des
Prognoseverfahrens keine bindende Wirkung haben sollen?

14. Halten Sie Ihre Zusage, wonach es keine Aufnahmsprüfungen für die AHS
geben soll, aufrecht?

15. Ab wann wird das Prognoseverfahren konkret zum Einsatz kommen?