3181/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.12.2001

 

 


der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend eine skandalöse Frühpensionierungsaktion für alle MitarbeiterInnen die

25 Dienstjahre in der Wirtschaftskammer Österreich abgeleistet haben

Im wieder argumentieren VertreterInnen des ÖVP-Wirtschaftsbundes lautstark, "dass
Österreich die ältesten Studenten und die jüngsten Pensionisten hat".

Sehr oft wird von Bundeskanzler Schüssel (ehemaliger ÖVP-Wirtschaftsbundsekretär) abwärts
die Notwendigkeit bis 65 Jahre zu arbeiten postuliert und die dringende Hinaufsetzung des
Pensionsantrittsalters eingemahnt.

Der Präsident der Wirtschaftskammer Dr. Leitl, der sich bei jeder Gelegenheit wortgewandt für
eine längere Beschäftigung älterer Mitarbeiter in Betrieben einsetzt, geht dabei aber mit sehr
schlechtem Beispiel voran, er lässt seine Mitarbeiterinnen bereits mit 25 Dienstjahren in den
Vorruhestand entsorgen.

Der ursprüngliche Plan sah vor, überzählige Mitarbeiterinnen mit 70 Prozent der Bezüge ins
Ausgedinge zu schicken. Nachdem dieser erste Vorstoß zur Personalreduktion von hämischen
Kommentaren ("Leitl-Pension") begleitet war, ließ der Wirtschaftskammerchef erst einmal
Gras über die Sache wachsen. Die neue - etwas abgespeckte Regelung - kann sich aber
durchaus noch sehen lassen.

MitarbeiterInnen der Wirtschaftskammer können - unabhängig vom Alter - nach
25 Dienstjahren mit 50 Prozent der Bezüge in den Vorruhestand wechseln. Wer etwa mit
23 Jahren in der Kammer begonnen hat, kann mit 49 Jahren mit der Hälfte der Bezüge
spazieren gehen. Der Clou dabei: die entsorgten Mitarbeiter bleiben über eine geringfügige
Beschäftigung formell weiter angestellt, und sind so zum Diskonttarif sozialversichert. Die
volle Abfertigung und eine Firmenpension ab 60 (bzw. 55 für Frauen) gibt's obendrein.

Die Regelung soll bis zum Jahr 2004 befristet gelten. Wer bis dahin seine 25 Dienstjahre
beisammen hat, darf gehen. Rund 400 Mitarbeiter sollen auf diese Weise verabschiedet werden.
Die Rechnung dürfte aufgehen, zumal die Frustration über Leitl 's-Führungsstil auch zahlreiche
relativ junge Kammerbeschäftigte kapitulieren lässt.

Die Wirtschaftskammer verliert innerhalb kurzer Zeit erfahrene und eher sozialpartner-
schaftlich orientierte MitarbeiterInnen. Vor allem ist dies in der Selbstverwaltung der
Sozialversicherung oder dem AMS spürbar, dort werden reihenweise kompetente und erfahrene
Wirtschaftsvertreter abserviert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit als oberste Aufsichtsbehörde der Wirtschaftskammer nachstehende


Anfrage:

1.   Ist Ihnen diese ungeheure Vorgangweise der Wirtschaftskammer Österreich bekannt?

2.   Wie lautet der genaue Wortlaut dieser Vereinbarung?

3.   Wie viele MitarbeiterInnen der Wirtschaftskammer Österreich sind von dieser
Vorgangsweise betroffen?

4.   Gibt es diese 50 Prozent Entschädigung auch bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung?

5.   Wie ist die genaue Definition dieser Entschädigung, sind dies 50 Prozent vom Nettobezug
inklusive aller Zulagen oder 50 Prozent des Bruttobezuges samt Zulagen oder vom reinen
Bruttobezug?

6.   Wie hoch ist die Betriebspension?

7.   Gibt es diese Betriebspension in jedem Fall und ab wann?

8.   Entspricht es den Tatsachen, dass die MitarbeiterInnen geringfügig in der

Wirtschaftskammer weiterbeschäftigt werden sollen, damit der Wirtschaftskammer der
Versicherungsschutz für diese Kolleginnen möglichst günstig kommt?

9.   Wenn Ja, wie lange?

10. Widerspricht diese Vorgangsweise - Mitarbeiterinnen schon nach 25 Dienstjahren aus dem
Unternehmen zu drängen - nicht der Ankündigung von Bundeskanzler Schüssel in Zukunft
bis 65 Jahre arbeiten zu müssen?