3181/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.12.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend eine skandalöse Frühpensionierungsaktion für alle MitarbeiterInnen die
25 Dienstjahre in der Wirtschaftskammer Österreich abgeleistet haben
Im wieder
argumentieren VertreterInnen des ÖVP-Wirtschaftsbundes lautstark,
"dass
Österreich
die ältesten Studenten und die jüngsten Pensionisten hat".
Sehr oft wird
von Bundeskanzler Schüssel (ehemaliger
ÖVP-Wirtschaftsbundsekretär) abwärts
die
Notwendigkeit bis 65 Jahre zu arbeiten postuliert und die dringende
Hinaufsetzung des
Pensionsantrittsalters
eingemahnt.
Der
Präsident der Wirtschaftskammer Dr. Leitl, der sich bei jeder Gelegenheit
wortgewandt für
eine
längere Beschäftigung älterer Mitarbeiter in Betrieben einsetzt,
geht dabei aber mit sehr
schlechtem
Beispiel voran, er lässt seine Mitarbeiterinnen bereits mit 25
Dienstjahren in den
Vorruhestand
entsorgen.
Der
ursprüngliche Plan sah vor, überzählige Mitarbeiterinnen mit 70
Prozent der Bezüge ins
Ausgedinge
zu schicken. Nachdem dieser erste Vorstoß zur Personalreduktion von
hämischen
Kommentaren
("Leitl-Pension") begleitet war, ließ der Wirtschaftskammerchef
erst einmal
Gras
über die Sache wachsen. Die neue - etwas abgespeckte Regelung - kann sich
aber
durchaus
noch sehen lassen.
MitarbeiterInnen
der Wirtschaftskammer können - unabhängig vom Alter - nach
25
Dienstjahren mit 50 Prozent der Bezüge in den Vorruhestand wechseln. Wer
etwa mit
23
Jahren in der Kammer begonnen hat, kann mit 49 Jahren mit der Hälfte der
Bezüge
spazieren
gehen. Der Clou dabei: die entsorgten Mitarbeiter bleiben über eine
geringfügige
Beschäftigung
formell weiter angestellt, und sind so zum Diskonttarif sozialversichert. Die
volle
Abfertigung und eine Firmenpension ab 60 (bzw. 55 für Frauen) gibt's
obendrein.
Die
Regelung soll bis zum Jahr 2004 befristet gelten. Wer bis dahin seine 25
Dienstjahre
beisammen
hat, darf gehen. Rund 400 Mitarbeiter sollen auf diese Weise verabschiedet
werden.
Die
Rechnung dürfte aufgehen, zumal die Frustration über Leitl
's-Führungsstil auch zahlreiche
relativ
junge Kammerbeschäftigte kapitulieren lässt.
Die
Wirtschaftskammer verliert innerhalb kurzer Zeit erfahrene und eher
sozialpartner-
schaftlich
orientierte MitarbeiterInnen. Vor allem ist dies in der Selbstverwaltung der
Sozialversicherung
oder dem AMS spürbar, dort werden reihenweise kompetente und erfahrene
Wirtschaftsvertreter
abserviert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit
als oberste Aufsichtsbehörde der Wirtschaftskammer nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen diese ungeheure Vorgangweise der Wirtschaftskammer Österreich bekannt?
2. Wie lautet der genaue Wortlaut dieser Vereinbarung?
3. Wie viele MitarbeiterInnen der Wirtschaftskammer
Österreich sind von dieser
Vorgangsweise
betroffen?
4. Gibt es diese 50 Prozent Entschädigung auch bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung?
5.
Wie ist die genaue Definition dieser Entschädigung, sind dies 50 Prozent
vom Nettobezug
inklusive
aller Zulagen oder 50 Prozent des Bruttobezuges samt Zulagen oder vom reinen
Bruttobezug?
6. Wie hoch ist die Betriebspension?
7. Gibt es diese Betriebspension in jedem Fall und ab wann?
8. Entspricht es den Tatsachen, dass die MitarbeiterInnen geringfügig in der
Wirtschaftskammer
weiterbeschäftigt werden sollen, damit der Wirtschaftskammer der
Versicherungsschutz für diese Kolleginnen möglichst günstig
kommt?
9. Wenn Ja, wie lange?
10. Widerspricht
diese Vorgangsweise - Mitarbeiterinnen schon nach 25 Dienstjahren aus dem
Unternehmen zu drängen - nicht der Ankündigung von Bundeskanzler
Schüssel in Zukunft
bis
65 Jahre arbeiten zu müssen?